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Osnabrück (ots) - Um gezielte Gehaltssprünge vor dem Ruhestand zu unterbinden,
fordert die Rentenkommission eine andere Berechnung von Beamtenpensionen. "Es
gibt die Tendenz, dass man die Leute im letzten Jahr noch mal schnell befördert,
damit sie eine schöne Pension kriegen. Dem wollen wir vorbeugen", sagte der
Ökonom und Mitglied der Rentenkommission, Peter Bofinger, im Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). "Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, bei
Beamten künftig die letzten fünf bis zehn Jahre vor der Pension für die Höhe zu
berücksichtigen."
Bislang gilt für bei der Berechnung der beamtenrechtlichen Altersbezüge
lediglich die letzte Besoldungsstufe, sofern diese zwei Jahre lang bezogen
wurde, also dann, wenn das Gehalt sehr wahrscheinlich am höchsten ist. Bei
Angestellten hingegen bestimmt quasi das Durchschnittsgehalt der gesamten
Erwerbsbiografie die Höhe der gesetzlichen Rente. "Diesen Unterschied wollen wir
etwas ausgleichen", sagte Bofinger gegenüber noz. Letztlich hänge diese
Entscheidung aber vom Bundesverfassungsgericht ab.
In ihrem Bericht hatte die Rentenkommission eine Erwerbstätigenversicherung samt
Beamten als "Idealbild der Alterssicherung" bezeichnet, das jedoch "in
absehbarer Zeit womöglich schwer zu erreichen" sei. Allerdings empfiehlt die
Kommission, vergangene und künftige Reformen in der gesetzlichen Rente auch auf
Beamte zu übertragen, etwa bei einer Anhebung des Renteneintrittsalters oder
einer Absenkung des Rentenniveaus.
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