|
Berlin (ots) -
- Labortests im Auftrag der DUH: Problematische Chemikalien in 15 von 18
Shein-Produkten - knapp 40 Prozent verstoßen gegen EU-Chemikalienrecht
- Alarmierender Befund bei Jacke für Jugendliche: Mehr als 12.000-fache
Grenzwertüberschreitung von persistenter PFAS-Ewigkeitschemikalie
- DUH leitet rechtliche Schritte ein und fordert Umweltminister Schneider auf,
Fast Fashion-Modelle im neuen Textilgesetz wirtschaftlich unattraktiv zu
machen
15 von 18 Produkte des Ultra-Fast-Fashion-Konzerns Shein enthalten Schadstoffe
oder auffällige chemische Produktionsrückstände - knapp 40 Prozent der
untersuchten Artikel verstoßen gegen geltende EU-Chemikalienvorschriften und
dürften demnach gar nicht verkauft werden. Das zeigen aktuelle Labortests im
Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). In einem Damenstiefel wurde
beispielsweise die zulässige Höchstmenge des fortpflanzungsschädigenden
Weichmachers Diethylhexylphthalat (DEHP) um das 179-fache überschritten.
Bei den auf besonders problematische PFAS-Ewigkeitschemikalien untersuchten
Produkten überschritten sogar 75 Prozent die EU-Grenzwerte. In einer speziell
für Jugendliche beworbenen Kapuzenjacke wies das akkreditierte Labor einen
PFAS-Stoff in einer Menge nach, die mehr als 12.000-fach über dem erlaubten
Grenzwert liegt. In den Textilien auch gerade für Kinder und Jugendliche finden
sich neben PFAS-Chemikalien auch organschädigende und krebserregende
Schwermetalle wie Blei, Chrom und Nickel, weitere fortpflanzungsschädigende
Weichmacher sowie das lebertoxische Lösungsmittel Dimethylformamid (DMF).
Die DUH fordert Shein nun per Unterlassungsantrag auf, die umwelt- und
gesundheitsschädlichen Produkte von ihrer Online-Plattform zu nehmen. Außerdem
müsse Bundesumweltminister Schneider Ultra-Fast-Fashion-Modellen mit dem neuen
Textilgesetz konsequent entgegentreten.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die Kleidung von Shein ist ein
giftiger Chemiecocktail mit Ansage. Der Ultra-Fast-Fashion-Konzern macht Profite
mit immer mehr Billigmode in immer kürzeren Abständen auf Kosten von Umwelt,
Gesundheit und Ressourcen. Doch das eigentliche Problem steckt nicht im Stoff -
sondern im System. Wenn Bundesumweltminister Carsten Schneider wie am
vergangenen Donnerstag beim EU-Umweltrat in Brüssel zu Recht fordert, dass
billige Wegwerfkleidung keinen Wettbewerbsvorteil mehr haben darf, dann muss er
das jetzt auch zu Hause umsetzen. Denn mit dem geplanten Textilgesetz hat er
alle Möglichkeiten für eine strikte Anti-Fast-Fashion-Regelung in der Hand.
Hierzu muss er konsequent die Herstellerbeiträge an verbindliche Umweltkriterien
knüpfen. Wenn Unternehmen giftige, kurzlebige und schwer recycelbare
Fast-Fashion-Produkte auf den Markt bringen, dann sollten diese drastisch höhere
Beiträge zahlen müssen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und
kreislauffähiger Textilien."
Die EU-Kommission hat bereits im Februar 2026 ein Verfahren gegen Shein nach dem
Digital Services Act eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Umgang
mit illegalen Produkten und die Frage, ob die Plattform ausreichend Maßnahmen
zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ergreift. Die DUH kündigt an,
die Ergebnisse der aktuellen Laboruntersuchung hier einzubringen und so den
Druck auf den Ultra-Fast-Fashion-Konzern zu erhöhen.
Viola Wohlgemuth, Senior Expertin für Textilien und Kreislaufwirtschaft der DUH:
"Giftige Chemikalien sind kein Betriebsunfall. Sie sind der Preis eines
Geschäftsmodells, das auf maximale Geschwindigkeit setzt. Wofür haben wir
Chemikalien-Grenzwerte, wenn sie nicht eingehalten werden? Die Europäische Union
und die Bundesregierung müssen jetzt konsequent dafür sorgen, dass Plattformen,
die wiederholt gegen europäische Produkt- und Chemikalienvorschriften verstoßen,
wirksam sanktioniert und bei wiederholten Verstößen vom Markt ausgeschlossen
werden."
Hintergrund:
Für die Untersuchung hat das akkreditierte Bremer Umweltinstitut im Auftrag der
DUH im Mai und Juni 2026 insgesamt 18 Produkte von Shein analysiert. Untersucht
wurden Kinder-, Jugend- und Damenbekleidung sowie Schuhe und Accessoires,
darunter Jacken, Hosen, Kleider, Oberteile sowie Schuhe. Die Laboranalysen
umfassten insbesondere PFAS (Fluortelomeralkohole), Phthalate, Schwermetalle,
Formaldehyd, flüchtige organische Verbindungen (VOC), polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Alkylphenolethoxylate. Im Fokus standen
insbesondere Stoffe, die durch die europäische Chemikalienverordnung REACH sowie
die POP-Verordnung für Textilprodukte reguliert oder beschränkt sind.
Link:
Den Analysebericht des Bremer Umweltinstituts, den DUH-Bericht "Tatort: Textil
Gift auf der Haut" und die DUH-Forderungen für eine wirksame Textil-Gesetzgebung
finden Sie unter: https://l.duh.de/p260629
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Viola Wohlgemuth, Senior Expert Textil und Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, mailto:wohlgemuth@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6303874
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|