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Düsseldorf (ots) - Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird, kann trotzdem
Bürgergeld oder andere staatliche Sozialleistungen beziehen. Während Polizei und
Justiz nach den Personen fahnden, werden Leistungen weiterbezahlt, wenn die
Kontonummer bekannt ist. Grund: Jobcenter und Strafverfolgungsbehörden tauschen
ihre Daten bislang nicht automatisch aus. Allein in Nordrhein-Westfalen sind
derzeit rund 27.800 Haftbefehle offen. Spitzenpolitiker in NRW fordern nun ein
Ende dieser Praxis, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagausgabe) berichtet.
"Wer sich dem Rechtsstaat entzieht, kann nicht gleichzeitig erwarten,
Sozialleistungen von ihm zu erhalten. Rechte und Pflichten gehören zusammen",
sagt NRW-Innenminister Herbert Reul der Zeitung. Es sei "schwer vermittelbar",
wenn Personen, die sich bewusst staatlichen Anordnungen widersetzten, weiterhin
Bürgergeld erhielten. Reul: "Viele rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger
empfinden das nachvollziehbar als falsch und ungerecht. Der Staat darf
diejenigen, die sich an Regeln halten und Verantwortung übernehmen, nicht vor
den Kopf stoßen."
Eine Statistik, aus der hervorgeht, wieviel Prozent der Gesuchten staatliche
Leistungen erhalten, liegt in Deutschland nicht vor.
NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann schließt sich der Forderung von Reul an.
"Ich teile die Ansicht, dass es dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und
Bürger widerspricht, wenn Menschen Bürgergeld bekommen, gegen die ein Haftbefehl
erlassen wurde", sagte der CDU-Politiker unserer Zeitung. Derzeit würden
Menschen nur in dem Moment keine Leistungen mehr erhalten, wenn sie für das
Jobcenter nicht auffindbar oder nicht erreichbar seien. Es gebe aber solche, die
"ihren Mitwirkungspflichten" gegenüber dem Jobcenter nachkämen, obwohl gegen sie
ein Haftbefehl vorliege. Laumann: "Die Jobcenter selber wissen oftmals nichts
von dem Haftbefehl und können selbstverständlich keine Haftbefehle vollziehen.
Und die Strafverfolgungsbehörden wissen nicht, wenn jemand beim Jobcenter
vorstellig wird."
Zuständig für eine einheitliche Neuregelung wäre Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas (SPD). Laumann fordert: "Hier sollte nochmal genau hingeschaut werden, was
beim Datenaustausch möglich ist und was nicht - und gegebenenfalls nachjustiert
werden."
Menschen, die in NRW mit Haftbefehl gesucht werden, haben zum Teil schwere
Gewalt- und Tötungsdelikte begangen. Ganz überwiegend sind aber nicht gezahlte
Geldstrafen, Verkehrsdelikte, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung die
Ursache für die Fahndung. Die Polizei legt ihren Fokus auf die Suche nach
Gewalttätern. Andere Personen gehen meist nur durch Zufallstreffer bei
Routinekontrollen im Straßenverkehr oder am Bahnhof ins Netz.
Der Vorschlag, mit Haftbefehl gesuchten Personen staatliche Leistungen zu
entziehen, wird in NRW auch von Jochen Ott, dem SPD-Fraktionsvorsitzenden im
Landtag und Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl im April 2027, unterstützt.
"Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, sind in der Regel gerade nicht
einfach zu Hause anzutreffen", sagte der Politiker aus Köln dem "Kölner
Stadt-Anzeiger". "Der Sozialstaat lebt von Akzeptanz. Deshalb ist für mich klar,
dass Personen, die sich bewusst staatlichen Maßnahmen entziehen, gleichzeitig
nicht staatliche Leistungen beziehen können." Ein erster Schritt wäre, so Ott,
"endlich dafür zu sorgen, dass Jobcenter und Justiz ihre Daten schneller
austauschen. Dafür muss die Digitalisierung der Verwaltungen auf allen Ebenen
mit Hochdruck vorangetrieben werden."
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OTS: Kölner Stadt-Anzeiger
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