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Berlin (ots) - Mit einem Zollaufschlag von drei Euro für Warensendungen bis 150
Euro aus Drittstaaten ab dem 1. Juli 2027 will die EU die Flut von
Billigimporten über Online-Plattformen wie Shein und Temu in den Griff bekommen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht darin ein wichtiges Signal für fairere
Wettbewerbsbedingungen, warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen. Um dem
Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell tatsächlich wirkungsvoll entgegenzutreten,
muss Umweltminister Schneider ein nationales Textilgesetz mit ambitionierten
Umweltkriterien festlegen.
Dazu sagt Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:
" Drei Euro Zollaufschlag werden den Billigrausch mit Produkten von Shein und
Temu nicht stoppen. Solange Unternehmen Milliarden kurzlebiger Kleidungsstücke
ohne die Berücksichtigung ökologischer Folgekosten auf den europäischen Markt
bringen können, bleibt der Wettbewerb zulasten von Umwelt und Klima verzerrt.
Mit dem geplanten Textilgesetz hat Bundesumweltminister Schneider die
einzigartige Chance, ein Anti-Fast-Fashion-Gesetz zu schaffen. Dafür müssen die
Herstellerbeiträge konsequent an verbindliche Umweltkriterien gekoppelt werden.
Wer giftige, kurzlebige und schwer recycelbare Textilien verkauft, muss massiv
höhere Beiträge zahlen als Hersteller langlebiger, schadstoffarmer und
kreislauffähiger Kleidung. Erst wenn Umweltkosten konsequent im Produktpreis
berücksichtigt werden, verliert Ultra-Fast-Fashion ihren künstlichen
Preisvorteil."
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6305174
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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