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Frankfurt am Main (ots) -
- Umnutzung von vorher nicht zu Wohnzwecken genutzten Immobilien soll neuen
Wohnraum schaffen
- Ab 1. Juli 2026 Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro neu entstehende
Wohneinheit
- Förderung aus Mitteln des Bundes kann direkt bei der KfW beantragt werden
Wer ungenutzte, leerstehende Gewerbefläche in Wohnraum umbaut und energetisch
saniert, kann ab dem morgigen 1. Juli 2026 Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000
Euro pro Wohneinheit erhalten: Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben hierfür das neue Förderprogramm
"Gewerbe zu Wohnen" aufgelegt. Die Zuschüsse stammen aus Mitteln des Bundes und
werden direkt bei der KfW beantragt.
Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt: "In
vielen unserer deutschen Innenstädte begegnen wir heute einem Paradoxon: Auf der
einen Seite stehen Büros leer und Ladenlokale verwaisen, auf der anderen Seite
gibt es einen massiven Bedarf an Wohnraum. Mit dem neuen Zuschussförderprogramm
"Gewerbe zu Wohnen" wollen wir die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Flächen
gezielt vorantreiben - als Hebel für zusätzlichen Wohnraum, lebenswerte
Quartiere und eine klimabewusste Stadtentwicklung.So entsteht aus ungenutzten
Flächen ein doppelter Mehrwert: Räume für Menschen, die ein Zuhause suchen, und
ein kräftiger Impuls für starke, lebendige Innenstädte."
Zu den Eckdaten der Förderung "Gewerbe zu Wohnen":
- Gefördert wird der Umbau von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten
Gebäuden oder Gebäudeteilen zu Wohnraum. Durch den Umbau muss mindestens eine
neue Wohneinheit geschaffen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.
B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung,
Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen
zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung.
- Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen mindestens auf das Niveau
"Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) energetisch saniert werden,
Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zu
"Effizienzhaus Denkmal EE". Für Gebäude mit einer neuen Heizung sind Ausnahmen
von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen. Für die Umsetzung des
Vorhabens haben die Kundinnen und Kunden 54 Monate nach Zusage Zeit. Die
Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens sowie Bestätigung der
förderfähigen Kosten und des erreichten energetischen Niveaus.
- Antragsberechtigt sind alle Investoren - also z. B. Privatpersonen,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Kommunen.
- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen
Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Als förderfähig
gelten die Kosten für den Umbau, jedoch nicht für die energetische Sanierung
der Wohneinheiten. Hierfür können z. B. andere Förderprogrammen wie die
"Bundesförderung für effiziente Gebäude" genutzt werden. (
http://www.kfw.de/261 ; http://www.kfw.de/263 ; http://www.kfw.de/264 ;
http://www.kfw.de/464 )
- Für alle außer selbstnutzende Investoren ist zu berücksichtigen, dass die
Förderung entsprechend der europäischen De-minimis-Verordnung als Beihilfe zu
melden ist. Die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen liegt bei 300.000 Euro in
drei Jahren.
- Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein
Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Produktbedingungen für "Gewerbe zu Wohnen" sind unter
http://www.kfw.de/266 abrufbar.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,
Tel. +49 69 7431 3867
E-Mail: mailto:christine.volk@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/6305288
OTS: KfW
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