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Berlin (ots) -
- Oberlandesgericht weist Berufung von Lufthansa in wesentlichem Punkt zurück:
Airline warb unzulässig mit Reduzierung der CO2-Emissionen durch den Einsatz
nachhaltiger Flugkraftstoffe
- DUH fordert klimafreundliches Umsteuern bei der Lufthansa durch Verzicht auf
Kurzstreckenflüge und Verkauf von Bahntickets
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist erfolgreich gegen Greenwashing der Deutschen
Lufthansa vorgegangen: Die Airline darf ihre Flüge nicht mit einer bestimmten
Aussage zu CO2-Ausgleichszahlungen gegen Aufpreis bewerben. Das
Oberlandesgericht Köln hat die Berufung des Konzerns zurückgewiesen (Az. LG
Köln: 84 O 29/24, Az. OLG Köln 6 U 68/25).
Lufthansa bewarb ihre Flugreisen mit der Aussage, dass Kundinnen und Kunden ihre
"flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz
nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren" können. Das Oberlandesgericht hat
dies als rechtswidrig angesehen, da der Einsatz der SAF zeitlich deutlich
verzögert erfolgt und nicht bei dem jeweiligen Flug geschieht. Damit werde bei
Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Eindruck erweckt, der mit der Realität
nicht übereinstimmt. Das Oberlandesgericht führt in der Urteilsbegründung aus:
"Gemessen hieran hat die Beklagte zwar über die Art und Weise der CO2-Reduktion
durch den Einsatz von SAF ausreichend informiert, jedoch bleibt sie die Antwort
auf die entscheidende Frage schuldig, wann genau diese erfolgt. Denn für die
Einschätzung der konkreten Auswirkungen dieses Einsatzes ist es für den
Durchschnittsverbraucher, was der Senat als Teil der angesprochenen
Verkehrskreise selbst feststellen kann, von erheblichem Belang, ob die beworbene
Maßnahme sich zu einem nahen oder eher fernen Zeitpunkt auswirkt. Das
vermeintlich gute Gewissen, den eigenen, konkreten Flug durch eine physische
Betankung mit SAF unmittelbar klimaneutraler zu gestalten und dadurch ökologisch
aufzuwerten, stellt für den umweltbewussten Durchschnittsverbraucher ein
wesentliches, oft entscheidendes Motiv dar, den nicht unerheblichen finanziellen
Aufpreis für diese Zusatzleistung zu zahlen."
Das spätere Beimischen dieser Kraftstoffe ins Kerosin ist nach Einschätzung der
DUH nicht geeignet, die tatsächlichen Klimafolgen auszugleichen. Unter anderem
beachtet die Airline nicht alle CO2-Emissionen, die sich auf den Flug beziehen,
wie z.B. die Herstellung des Treibstoffs, die Anreisen der Beschäftigten und der
Fluggäste und des Caterings. Hinzu kommt, dass die realen Klimawirkungen von
Flügen deutlich höher liegen als die durch die CO2-Emissionen ausgelösten
Effekte, etwa durch Kondensstreifen und Stickoxide. Das Oberlandesgericht hat
die fehlende Erwähnung dieser Aspekte in der Werbung der Lufthansa zwar nicht
als rechtswidrig angesehen, sodass die DUH diesen Klagevorwurf in der mündlichen
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht nicht aufrechterhalten hat. Unabhängig
davon, ob dies in der Werbung von Rechts wegen zu erwähnen gewesen wäre, hält
die DUH ihre Kritik aufrecht, dass Werbungen von Fluggesellschaften diese
Effekte zu erwähnen haben. Die Lufthansa hat ihre Werbung im Laufe des
Klageverfahrens der DUH geändert.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Werbung der Lufthansa war ein
irreführender Marketingtrick. Denn die Beimischung funktioniert nicht so, wie
von Lufthansa beworben. Sogenannte 'Sustainable Aviation Fuels' können im
Übrigen nur ein letztes ergänzendes Mittel sein und machen Flugreisen nicht
klimaneutral. Fliegen ist und bleibt eine der klimaschädlichsten Formen der
Fortbewegung. Wenn die Lufthansa klimafreundlicheres Reisen anbieten will, muss
sie auf Kurzstreckenflüge verzichten und wie bereits vor 30 Jahren Tickets für
die Bahn anbieten, vielleicht sogar wieder in Lufthansa-Express-Zügen."
Hintergrund:
Die DUH hat schon 2024 gegen das Lufthansa-Tochterunternehmen Eurowings vor dem
Oberlandesgericht Köln einen Erfolg gegen irreführende Werbung mit
Umweltaussagen erzielt. Die Fluggesellschaft darf seitdem nicht mehr mit
folgender Aussage werben: "CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen
nachhaltiger: CO2-Emissionen ausgleichen und abheben" (Az LG Köln: 81 O 32/23,
Az OLG Köln: 6 U 45/24).
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, mailto:sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6310795
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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