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Ettlingen (ots) - Offene Steuern oder Sozialabgaben gelten in vielen Unternehmen
als kurzfristiger Liquiditätspuffer. Genau darin liegt jedoch ein gefährlicher
Irrtum: Krankenkassen und Finanzämter handeln oft deutlich konsequenter als
viele andere Gläubiger und können eine Unternehmenskrise dadurch erheblich
beschleunigen. Worauf Geschäftsführer jetzt unbedingt achten sollten, erfahren
Sie hier.
Das Geschäft läuft, die Auftragsbücher sind gefüllt und die Liquidität scheint
zumindest auf den ersten Blick ausreichend. Gerät das Unternehmen dennoch
kurzfristig unter finanziellen Druck, werden offene Rechnungen häufig
priorisiert - Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern hingegen bleiben zunächst
liegen. Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass Lieferanten oder Banken
zuerst reagieren würden. Tatsächlich sind es jedoch häufig Krankenkassen und
Finanzämter, die besonders konsequent gegen Zahlungsrückstände vorgehen. Was
zunächst wie ein vorübergehender Liquiditätsengpass erscheint, kann sich rasch
zu einer existenziellen Krise entwickeln. Neben der Gefahr eines
Insolvenzantrags drohen Geschäftsführern erhebliche persönliche Haftungsrisiken
und strafrechtliche Konsequenzen. "Wer Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern
bewusst zurückstellt, um vorübergehend seine Liquidität zu sichern, riskiert
nicht nur einen schnellen Insolvenzantrag, sondern unter Umständen auch
persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen", erklärt Ulrich Kammerer,
Vorstand der UKMC.
"Darum gilt es, Warnsignale frühzeitig richtig einzuordnen und nicht erst zu
reagieren, wenn Behörden bereits handeln", betont Ulrich Kammerer. Seit mehr als
zehn Jahren begleitet der Experte Unternehmen dabei, wirtschaftliche
Krisensituationen rechtzeitig zu erkennen, ihren tatsächlichen
Handlungsspielraum realistisch einzuschätzen und den passenden Weg aus der Krise
zu finden. Über 400 Verfahren hat er persönlich begleitet und dabei
Vermögenswerte von über 300 Millionen Euro gesichert. Seine Erfahrung reicht
dabei weit über die klassische Beratung hinaus: Als Unternehmer führte er selbst
ein IT-Unternehmen mit rund 700 Mitarbeitern erfolgreich durch ein
Schutzschirmverfahren und erreichte bereits nach acht Monaten und einer Woche
die vollständige Entschuldung. Gemeinsam mit interdisziplinären Teams aus
juristischen und betriebswirtschaftlichen Fachleuten unterstützt die UKMC
Unternehmen dabei, geeignete Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren
auszuwählen und wieder handlungsfähig zu werden.
Wenn Sozialabgaben zur persönlichen Gefahr werden
Sozialversicherungsbeiträge stellen keinen beliebigen Zahlungsblock dar, der bei
Liquiditätsengpässen ohne Weiteres zurückgestellt werden kann. Denn Rückstände
gegenüber Krankenkassen unterscheiden sich grundlegend von gewöhnlichen
Lieferantenforderungen. Während viele Geschäftspartner zunächst das Gespräch
suchen oder Zahlungsziele verlängern, handeln Krankenkassen in der Regel nach
klar geregelten Verfahren. Nach der Erfahrung von Ulrich Kammerer ist es üblich,
dass bereits nach zwei bis drei Monaten Beitragsrückstand ein Insolvenzantrag
gestellt wird.
Besonders kritisch ist dabei, dass ausstehende Sozialversicherungsbeiträge nicht
nur das Unternehmen betreffen. Werden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
nicht ordnungsgemäß abgeführt, drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Hinzu kommt, dass Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen auch
persönlich haften können. Die Haftungsbeschränkung einer GmbH schützt sie nur,
solange sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Wer trotz Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung nicht rechtzeitig handelt oder einen erforderlichen
Insolvenzantrag verspätet stellt, riskiert persönliche Haftung und
strafrechtliche Konsequenzen. Damit wird deutlich: Nicht der Zahlungsrückstand
allein stellt das größte Risiko dar, sondern seine Fehleinschätzung.
Steuerrückstände sind kein Liquiditätspuffer
Auch offene Steuern werden in vielen Unternehmen als kurzfristiger
Liquiditätspuffer genutzt. Genau das ist riskant. Wie schnell Forderungen
öffentlicher Gläubiger weitreichende Folgen haben können, zeigt ein Praxisfall
aus der Arbeit von Ulrich Kammerer: Ein Unternehmen geriet wegen lediglich
56.000 Euro nicht rechtzeitig gezahlter AOK-Beiträge in ein Insolvenzverfahren -
obwohl Vermögenswerte von rund 72 Millionen Euro vorhanden waren. Hintergrund
war eine Kontokündigung, durch die mehrere Wochen kein Zugriff auf die
vorhandene Liquidität bestand.
Der Fall zeigt eindrucksvoll, dass nicht allein vorhandenes Vermögen
entscheidend ist, sondern die tatsächliche Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten
rechtzeitig zu begleichen. Gerade in dieser Phase entscheidet sich häufig, ob
Unternehmer noch selbst über ihre nächsten Schritte bestimmen können oder ob
Krankenkassen, Finanzämter und schließlich das Insolvenzverfahren den weiteren
Verlauf vorgeben. "Viele Unternehmer erkennen zu spät, dass offene Sozialabgaben
oder Steuerrückstände keine isolierten Zahlungsprobleme sind, sondern ein
Warnsignal für eine tiefere Unternehmenskrise", erklärt Ulrich Kammerer.
Wann Geschäftsführer handeln müssen
Entscheidend ist deshalb, den richtigen Zeitpunkt zum Handeln nicht zu
verpassen. Viele Geschäftsführer erkennen zu spät, wann aus einem
vorübergehenden Liquiditätsengpass ein insolvenzrechtlich relevantes Problem
wird. Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung zwischen drohender
Zahlungsunfähigkeit und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Von einer
drohenden Zahlungsunfähigkeit spricht man, wenn absehbar ist, dass ein
Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten in naher Zukunft voraussichtlich
nicht mehr vollständig begleichen kann. Gerade in diesem Stadium bestehen häufig
noch wichtige Handlungsmöglichkeiten. Anders verhält es sich bei einer
eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesen Fällen sind
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften grundsätzlich verpflichtet,
rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Wer diese Fristen versäumt,
riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Unternehmer bereits die ersten
Signale ernst nehmen. Wiederkehrende Liquiditätsengpässe, verzögerte
Zahlungseingänge, offene Sozialversicherungsbeiträge, Steuerrückstände oder
ausbleibende Aufträge sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind
häufig Ausdruck einer tieferliegenden wirtschaftlichen Schieflage. Entscheidend
ist, die Gesamtsituation frühzeitig zu bewerten und den bestehenden
Handlungsspielraum realistisch einzuschätzen.
Welche Sanierungsverfahren Unternehmen offenstehen
Steht fest, dass Handlungsbedarf besteht, stellt sich die nächste Frage: Welcher
Weg bietet die besten Chancen, das Unternehmen zu stabilisieren? Hier setzt die
UKMC an. Gemeinsam mit interdisziplinären Teams aus juristischen und
betriebswirtschaftlichen Fachleuten wird zunächst die wirtschaftliche
Ausgangslage umfassend analysiert. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welches
Restrukturierungs- oder Sanierungsverfahren für die jeweilige
Unternehmenssituation geeignet ist.
Je nach Ausgangslage kommen unterschiedliche Möglichkeiten infrage. Dazu zählen
unter anderem die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren oder eine
Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und
-restrukturierungsgesetz (StaRUG). "Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der
wirtschaftlichen Situation, der Gläubigerstruktur und den rechtlichen
Voraussetzungen des Unternehmens ab", betont Ulrich Kammerer. In geeigneten
Verfahren können Verbindlichkeiten neu geordnet, wirtschaftliche Belastungen
reduziert und bestehende Verträge angepasst werden. Unter bestimmten
Voraussetzungen lassen sich auch staatliche Verbindlichkeiten, beispielsweise
Corona-Kredite oder überraschende Nachzahlungen aus Betriebsprüfungen, in eine
Restrukturierung einbeziehen. Nach vollständiger Datenerfassung kann ein
geeigneter Antrag nach Angaben von Ulrich Kammerer häufig bereits innerhalb von
zwei bis drei Wochen vorbereitet werden. "Es gibt selten nur den einen richtigen
Weg. Entscheidend ist vielmehr, das Verfahren zu wählen, das zur
wirtschaftlichen Situation und zu den Zielen des Unternehmens am besten passt",
so der Experte.
Der Weg zurück zu unternehmerischer Handlungsfähigkeit
Wer Warnsignale frühzeitig erkennt und rechtzeitig handelt, vergrößert seinen
Handlungsspielraum erheblich. Ziel ist es, Unternehmen nicht nur kurzfristig zu
stabilisieren, sondern dauerhaft wieder wirtschaftlich auf eine solide Basis zu
stellen. Je nach Verfahren und Ausgangslage dauert dieser Prozess zwischen drei
Monaten und einem Jahr. Nach einem erfolgreichen Insolvenzplan kann ein
Unternehmen in aller Regel weitgehend schuldenfrei fortgeführt werden.
Mit der Ulrich Kammerer Akademie vermittelt Ulrich Kammerer praxisnahes
Sanierungs- und Krisenwissen auf Grundlage der Erfahrungen aus mehreren hundert
Restrukturierungs- und Sanierungsverfahren. Ziel ist es nicht, Geschäftsführer
zu Insolvenzrechtlern auszubilden, sondern ihnen das notwendige Wissen zu
vermitteln, um Warnsignale frühzeitig zu erkennen, fundierte Entscheidungen zu
treffen und im Ernstfall die richtigen Experten einzubinden. "Niemand muss das
alleine stemmen - aber man muss bereit sein, rechtzeitig Hilfe zu holen",
appelliert Ulrich Kammerer.
Rückstände bei Krankenkassen oder dem Finanzamt sollten deshalb nicht als bloße
Zahlungsverschiebung verstanden werden, sondern als mögliches Warnsignal einer
Unternehmenskrise. Wer früh reagiert und professionelle Unterstützung einbindet,
erhöht die Chancen, das Unternehmen erfolgreich neu aufzustellen und langfristig
wirtschaftlich stabil zu führen.
Sie wollen Krisensignale frühzeitig erkennen, Ihr Unternehmen strategisch
absichern und im Ernstfall handlungsfähig bleiben, statt von einer Insolvenz
überrascht zu werden? Dann melden Sie sich bei Ulrich Kammerer
(https://ulrichkammerer.de/pa-2) und vereinbaren Sie einen Termin!
Pressekontakt:
Ulrich Kammerer Akademie
UKMC eG
E-Mail: mailto:info@ukmc.de
Website: http://www.ulrichkammerer.de
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/183019/6312282
OTS: Ulrich Kammerer
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