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Köln (ots) - Erste Hilfe endet nicht beim Verbandkasten: Unternehmen tun gut
daran, eine Rettungskette für den Notfall organisieren, Beschäftigte
qualifizieren und Abläufe überprüfen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil
Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt, worauf es ankommt.
Wenn im Betrieb ein medizinischer Notfall eintritt, zählt jede Minute.
Entscheidend ist, dass Beschäftigte schnell handeln können und die Erste Hilfe
im Unternehmen zuverlässig organisiert ist. Die BG ETEM empfiehlt Betrieben
deshalb, ihre Erste-Hilfe-Organisation regelmäßig zu überprüfen und das Thema
dauerhaft im Arbeitsalltag präsent zu halten.
Nicht nur Arbeitsunfälle machen eine funktionierende Erste Hilfe notwendig.
"Auch akute Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Notfälle treten angesichts einer
älter werdenden Belegschaft häufiger auf. Unternehmen sollten deshalb
sicherstellen, dass Beschäftigte wissen, wie sie in einer Notsituation reagieren
und Hilfe organisieren können", sagt Arno Siepe, Arbeitsmediziner im
Fachkompetenzcenter Gesundheit im Betrieb der BG ETEM.
Das sollten Unternehmen tun
Ausreichend betriebliche Ersthelfer benennen und qualifizieren
Unternehmen sind verpflichtet, betriebliche Ersthelfer auszubilden und zu
benennen. Dabei reicht ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs nicht aus. Erforderlich
ist eine speziell auf den betrieblichen Einsatz ausgerichtete Ausbildung. Die BG
ETEM übernimmt die Kosten, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die
Ersthelfer-Ausbildung bei einer sogenannten ermächtigten Ausbildungsstelle
absolvieren.
Erste Hilfe sichtbar organisieren
Erste-Hilfe-Material, Rettungswege, Notfallkennzeichnungen und - wo sinnvoll -
ein automatisierter externer Defibrillator (AED) sollten leicht auffindbar sein.
Ebenso wichtig sind aktuelle Notfallinformationen, etwa zu Ersthelfern,
Durchgangsärzten und Krankenhäusern.
Regelmäßig üben statt nur Vorschriften erfüllen
Erste Hilfe funktioniert vor allem dann, wenn sie immer wieder trainiert wird.
"Wiederholte Schulungen stärken die Handlungssicherheit und helfen,
Berührungsängste abzubauen", sagt Arbeitsmediziner Siepe.
Beschäftigte zum Handeln ermutigen
Viele Menschen haben Angst, im Notfall etwas falsch zu machen. Dabei gilt:
Nichtstun ist meist die schlechtere Entscheidung. "Schon das Absetzen eines
Notrufs oder einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen können entscheidend sein", erklärt
Siepe.
Erste Hilfe dauerhaft präsent halten
Plakate, Informationen im Intranet, kurze Unterweisungen oder Aktionen rund um
den Arbeitsschutz helfen dabei, das Thema im Bewusstsein der Beschäftigten zu
verankern. Entscheidend ist, dass Erste Hilfe nicht nur formal organisiert,
sondern laufend thematisiert wird.
Gute Organisation: im Ernstfall entscheidend
Eine funktionierende Erste Hilfe beginnt lange vor dem eigentlichen Notfall.
Unternehmen sollten klare Zuständigkeiten festlegen, Rettungswege kennzeichnen,
Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren und ihre Beschäftigten wiederkehrend
unterweisen. Gerade in Stresssituationen helfen einfache, bekannte Abläufe
dabei, schnell und richtig zu handeln.
Podcast mit Praxistipps
Weitere Hintergründe zur betrieblichen Erste Hilfe gibt die aktuelle Folge des
BG-ETEM-Podcasts "Ganz sicher". Moderatorin Katrin Degenhardt spricht mit Arno
Siepe über typische Schwachstellen in Unternehmen, häufige medizinische Notfälle
und darüber, wie Betriebe ihre Beschäftigten auf Ernstfälle vorbereiten können.
Seine wichtigste Botschaft lautet: "Handeln" - denn schnelles Eingreifen kann
Leben retten.
Der Podcast ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse
http://www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music,
Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge "Erste Hilfe: Handeln
ist das A und O" geht es hier. (https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-un
d-geschichten/podcasts/folge-54-erste-hilfe-handeln-ist-das-a-und-o)
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen
Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um
Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für
ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die
gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den
Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: mailto:sprotte.christian@bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
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http://www.bgetem.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18978/6314112
OTS: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Mediene
rzeugnisse
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