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Marburg/München (ots) - An diesem Dienstag kündigte der Freistaat Bayern die
Rückgabe eines bedeutenden Kunstwerks von Pablo Picasso an den Erben des
jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim an. Flechtheim gehörte
bereits 1933 zu den ersten Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung.
Das Kunstwerk, eine Bronzebüste aus dem Jahr 1905 mit dem Titel "Fernande",
gehörte zur Privatsammlung von Alfred Flechtheim, der sie "Beatrice" nannte. Es
war eines von vielen Werken, die bereits 1933 enteignet wurden.
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen erwarben das Kunstwerk im Jahr 1964 und
machten die Provenienz nicht öffentlich bekannt. Im Jahr 2022 tauchten Beweise
auf, dass es sich bei dem Kunstwerk um dasjenige handelte, das Alfred Flechtheim
gehörte, und 2023 empfahl der Museumsdirektor die Rückgabe.
Markus H. Stötzel, Rechtsanwalt des Flechtheim-Nachlasses, kommentierte die
Ankündigung wie folgt:
"Wir begrüßen diese Entscheidung. Es ist längst überfällige Gerechtigkeit für
das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim. Dies kann jedoch nur der Anfang sein,
da sich viele weitere Kunstwerke, die Flechtheim enteignet wurden, im Besitz der
Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und anderer deutscher öffentlicher Museen
befinden. Wir warten weiterhin auf die Rückgabe von zwei Gemälden von Paul Klee
und weiterer Kunstwerke aus Bayern. Einige dieser Ansprüche wurden bereits im
Jahr 2008 angemeldet."
Pressekontakt:
Andreas Scheuermann
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(+49) 0611 - 16 66 14 24
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OTS: ArtLawyers Stötzel&Urbach
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