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"Längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim" / Bayern kündigt Rückgabe der Picasso-Büste "Fernande" an den Erben des jüdischen Kunstsammlers Alfred F

14.07.2026 15:45 Uhr ArtLawyers Stötzel&Urbach

Marburg/München (ots) - An diesem Dienstag kündigte der Freistaat Bayern die Rückgabe eines bedeutenden Kunstwerks von Pablo Picasso an den Erben des jüdischen Kunsthändlers und Sammlers Alfred Flechtheim an. Flechtheim gehörte bereits 1933 zu den ersten Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung.

Das Kunstwerk, eine Bronzebüste aus dem Jahr 1905 mit dem Titel "Fernande", gehörte zur Privatsammlung von Alfred Flechtheim, der sie "Beatrice" nannte. Es war eines von vielen Werken, die bereits 1933 enteignet wurden.

Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen erwarben das Kunstwerk im Jahr 1964 und machten die Provenienz nicht öffentlich bekannt. Im Jahr 2022 tauchten Beweise auf, dass es sich bei dem Kunstwerk um dasjenige handelte, das Alfred Flechtheim gehörte, und 2023 empfahl der Museumsdirektor die Rückgabe.

Markus H. Stötzel, Rechtsanwalt des Flechtheim-Nachlasses, kommentierte die Ankündigung wie folgt:

"Wir begrüßen diese Entscheidung. Es ist längst überfällige Gerechtigkeit für das jüdische Nazi-Opfer Alfred Flechtheim. Dies kann jedoch nur der Anfang sein, da sich viele weitere Kunstwerke, die Flechtheim enteignet wurden, im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und anderer deutscher öffentlicher Museen befinden. Wir warten weiterhin auf die Rückgabe von zwei Gemälden von Paul Klee und weiterer Kunstwerke aus Bayern. Einige dieser Ansprüche wurden bereits im Jahr 2008 angemeldet."

Pressekontakt:

Andreas Scheuermann mailto:office@leadership-communications.eu (+49) 0611 - 16 66 14 24

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/171393/6314421 OTS: ArtLawyers Stötzel&Urbach


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - ArtLawyers Stötzel&Urbach
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