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Berlin (ots) - Im Jahr 2025 starben 291 Versicherte der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) an den Folgen von Asbest. Dies geht aus bislang
unveröffentlichten Zahlen hervor. Demnach sind asbestbedingte Erkrankungen die
häufigste Ursache für Todesfälle durch Berufskrankheiten. Sie machen auch einen
wesentlichen Teil der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit aus, welche
insgesamt seit Jahren ansteigen. Demgegenüber gehen meldepflichtige
Arbeitsunfälle am Bau kontinuierlich zurück.
Deutschlandweit sterben jedes Jahr etwa 1.600 Menschen an den Spätfolgen des
Kontakts mit Asbest. Ursache sind vor allem lange Latenzzeiten. Asbest ist trotz
des Verbots im Jahr 1993 auch heute noch eine Gefahr. "In Gebäuden, die vor dem
Asbestverbot im Jahr 1993 erbaut wurden, muss mit Asbest zum Beispiel in
Fliesenklebern, Putzen, Estrich oder Spachtelmassen gerechnet werden. Dieser
Asbestverdacht betrifft drei Viertel aller Bestandsgebäude. Im Rahmen von
Renovierungen und Umbauten kann Asbest freigesetzt werden", sagt Björn Kass,
Präventionsleiter der BG BAU. "Werden keine Schutzmaßnahmen ergriffen, drohen
für Beschäftigte und die Nutzerinnen und Nutzer der Gebäude ernsthafte
Gefahren."
Todesfälle am Bau
Insgesamt starben im Jahr 2025 470 Versicherte der BG BAU. Die große Mehrheit
dieser Todesfälle geht auf Berufskrankheiten zurück: 396 Versicherte starben an
deren Folgen, darunter 291 an einer durch Asbest verursachten Erkrankung wie
Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose. 74 Beschäftigte starben infolge eines
tödlichen Arbeitsunfalls. Zu den häufigsten Ursachen gehörten Abstürze,
herabfallende oder kippende Bauteile sowie Unfälle durch Anfahren oder
Überfahren.
Berufskrankheiten nehmen weiter zu
Insgesamt gingen im Jahr 2025 bei der BG BAU 22.102 Anzeigen auf Verdacht einer
Berufskrankheit ein. Das sind 1.041 Meldungen mehr als im Vorjahr, was einem
Anstieg von 4,9 Prozent entspricht. Seit 2021 hat sich die Zahl der Anzeigen
damit um rund 34 Prozent erhöht. Am häufigsten wurden 2025 folgende
Berufskrankheiten gemeldet: Lärmschwerhörigkeit (4.876), Hautkrebs durch
natürliche ultraviolette Strahlung der Sonne (3.164), bandscheibenbedingte
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule (2.168), Gonarthrose (1.861) und Läsionen der
Rotatorenmanschette der Schulter (1.339). 2.304 Verdachtsanzeigen entfallen im
Jahr 2025 auf asbestbedingte Berufskrankheiten. Das sind 10,4 Prozent aller
gemeldeten Berufskrankheiten.
Weniger als 90.000 Arbeitsunfälle
Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen zeigt sich hingegen eine positive
Entwicklung: Mit 89.113 Fällen wurde die Schwelle von 90.000 erstmals
unterschritten. Im Vorjahr waren es 91.813 Fälle, was einem Rückgang um 2.700
Fälle beziehungsweise 2,9 Prozent entspricht. Auch die Unfallquote ging zurück.
Sie gibt an, wie viele Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollbeschäftigte auftreten, und
lag im Jahr 2025 bei 42,95 nach 43,76 im Vorjahr.
"Die Unfallzahlen sinken kontinuierlich. 2025 wurden uns fast 15.000
Arbeitsunfälle weniger gemeldet als noch vor fünf Jahren. Das freut uns und
zeigt, dass Prävention wirkt", betont Björn Kass. "Zugleich machen die
Berufskrankheiten deutlich, dass Prävention über die Vermeidung akuter
Unfallgefahren hinausgeht. Entscheidend ist, Belastungen frühzeitig
entgegenzuwirken - etwa bei körperlichen Belastungen oder beim Umgang mit
Gefahrstoffen."
Gefahrstoffverordnung nimmt Arbeiten im Bestand stärker in den Blick
Die Ende 2024 und 2025 novellierte Gefahrstoffverordnung nimmt alle Beteiligten
beim Thema Asbest stärker in die Pflicht. Grundsätzlich sind Tätigkeiten an
asbesthaltigen Materialien verboten. Ausnahmen gelten für Abbruch, Sanierung und
neu für handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung.
Dadurch hat sich der Kreis der Betriebe und Beschäftigten, die mit
asbesthaltigen Materialien arbeiten dürfen, deutlich erweitert - insbesondere im
Ausbauhandwerk. Vor Beginn der Arbeiten muss geklärt sein, ob asbesthaltige
Materialien vorhanden sind. Auf dieser Grundlage müssen Gefährdungen beurteilt
und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Für Tätigkeiten mit Asbest gelten zudem erweiterte Anzeige- und
Nachweispflichten. Betriebe müssen gegenüber den zuständigen Behörden
zusätzliche Angaben machen und Nachweise erbringen, beispielsweise zu den
eingesetzten Beschäftigten sowie zu den erforderlichen fachlichen Kenntnissen
und Fähigkeiten und zur arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge.
Neu ist außerdem, dass Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen und mittleren
Risikos - also unter 100.000 Fasern pro Kubikmeter - künftig
genehmigungspflichtig sind. Der entsprechende Nachweis ist nach Ablauf der
Übergangsfrist ab dem 20. Dezember 2026 erforderlich.
Weitere Informationen:
- Pressemappe zur Online-Pressekonferenz am 16. Juli 2026
(http://www.bgbau.de/pressemappe-jahreszahlen-2025)
- Themenseite "Asbest"
(https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest)
- Leitfaden "Asbest beim Bauen im Bestand" (https://www.bgbau.de/fileadmin/Medie
n-Objekte/Medien/Broschuere_Flyer/Leitfaden_Asbest_Bauen_im_Bestand.pdf)
Pressekontakt
Birte Hagedorn, E-Mail: mailto:presse@bgbau.de , Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: mailto:presse@bgbau.de , Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe
Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund
614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr
gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU
umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten
Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das
berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere
Informationen unter https://www.bgbau.de/ .
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