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Dortmund (ots) - Seit Anfang 2023 können Photovoltaik-Freiflächenanlagen entlang
von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken deutlich einfacher realisiert
werden. Gesetzliche Änderungen haben Planungs- und Genehmigungsverfahren
beschleunigt und damit ein großes, bislang wenig genutztes Flächenpotenzial
erschlossen.
Denn die Energiewende braucht Flächen. Während über die Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen für Solarparks häufig kontrovers diskutiert wird,
rücken Standorte entlang von Verkehrswegen zunehmend in den Fokus. Sie gelten
als besonders geeignet für die Erzeugung von Solarstrom, da sie bereits durch
Infrastruktur, Verkehrslärm und technische Anlagen geprägt sind. Welche Chancen
sich daraus für Grundstückseigentümer, Kommunen und Projektentwickler ergeben,
erläutert die Apricus Solar AG.
Weniger Planungsschritte, schnellere Umsetzung
Eine Änderung des Baugesetzbuchs hat die Voraussetzungen für Solarparks entlang
von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnstrecken deutlich verbessert. Anlagen
innerhalb eines 200-Meter-Korridors gelten im Außenbereich als privilegierte
Vorhaben. In vielen Fällen entfällt dadurch das sonst erforderliche
Bebauungsplanverfahren.
Für Projektentwickler, Kommunen und Flächeneigentümer bedeutet das vor allem
eines: kürzere Verfahren. Statt eines oft langwierigen kommunalen
Planungsprozesses kann in der Regel direkt eine Baugenehmigung beantragt werden.
Das beschleunigt die Umsetzung neuer Projekte deutlich.
Auch im Straßenrecht wurden Hürden abgebaut
Zusätzliche Erleichterungen brachte die Anpassung des Bundesfernstraßengesetzes
Ende 2023. Solarstromanlagen entlang von Autobahnen sind inzwischen von
wichtigen Beschränkungen ausgenommen, die ihre Umsetzung bislang erschwert
hatten. Wo früher Genehmigungen erforderlich waren, genügt heute vielfach eine
Beteiligung der zuständigen Behörde oder eine Anzeige vor Baubeginn.
Baurecht und Förderrecht unterscheiden
Trotz der vereinfachten Genehmigung gilt: Die Privilegierung ersetzt nicht die
Prüfung von Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzbelangen. Zudem sind Baurecht
und Förderrecht voneinander zu unterscheiden.
Während der vereinfachte Genehmigungsweg für Flächen innerhalb von 200 Metern
entlang von Autobahnen und Bahnstrecken gilt, reicht die Förderkulisse des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis zu 500 Meter. Für Flächen zwischen 200 und 500
Metern ist jedoch weiterhin ein Bebauungsplan erforderlich, um die
Förderfähigkeit zu sichern.
Großes Potenzial entlang bestehender Infrastruktur
Das Potenzial ist beträchtlich. Entlang von rund 13.200 Kilometern Autobahn und
etwa 39.000 Kilometern Schienennetz liegen Flächen, die bislang nur selten für
die Solarstromerzeugung genutzt werden. Da sie bereits durch
Verkehrsinfrastruktur geprägt sind, lassen sich neue Photovoltaikanlagen hier
häufig konfliktärmer realisieren als auf bislang unberührten Flächen.
"Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen eignen sich besonders gut für
Photovoltaik, weil sie bereits durch Verkehrsinfrastruktur geprägt sind", sagt
Oliver vom Lehn, Vorstand der Apricus Solar AG. "Die gesetzlichen Änderungen
haben die Genehmigungsverfahren deutlich vereinfacht. Das eröffnet
Grundstückseigentümern und Projektentwicklern Chancen, die bislang noch zu wenig
genutzt werden."
Mit den vereinfachten Genehmigungsverfahren rücken Flächen entlang von
Autobahnen und Bahnstrecken stärker in den Fokus der Projektentwicklung. Die
Apricus Solar AG unterstützt Eigentümer, Kommunen und Unternehmen dabei,
geeignete Standorte für die Solarstromerzeugung zu erschließen. Für den Ausbau
der Photovoltaik eröffnet das zusätzliche Potenziale auf Flächen, die bislang
oft ungenutzt geblieben sind.
Über Oliver vom Lehn:
Oliver vom Lehn ist Vorstand und Hauptaktionär der Apricus Solar AG. Er plant
und realisiert komplexe Photovoltaik-Großanlagen für Industrie, Gewerbe und den
öffentlichen Sektor. Ihr Ziel: Energiekosten nachhaltig senken, Unternehmen
unabhängiger vom Strommarkt machen und wirtschaftliche PV-Lösungen auch ohne
Förderung ermöglichen. Die Apricus Solar AG zählt zu den führenden Anbietern
anspruchsvoller Solarprojekte in Deutschland. Weitere Informationen:
https://apricus-solar.de/
Pressekontakt:
Apricus Solar AG
Schleefstraße 2E
44287 Dortmund
http://www.apricus-solar.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/175887/6316304
OTS: Apricus Solar AG
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