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Frankfurt am Main (ots) -
- Ab sofort gelten neue Konditionen
- Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro
- Zuschuss bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird unter den
Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt (
Eckpunkte der Neufassung
(https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html) ). Ziel ist
es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.
Ab sofort gelten die neuen Förderbedingungen:
BEG-Heizungsförderung Wohngebäude
- Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (jeweils
15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 Euro für
jede weitere Wohneinheit).
- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmalig am 01.
Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines
jeden Jahres um 750 Euro.
- Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer wird stärker nach Einkommen
differenziert und damit sozial gerechter. Der Einkommensbonus kann zusätzlich
zur Grundförderung beantragt werden und sieht wie folgt aus:
1. 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für selbstnutzende Eigentümer mit
einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro,
2. 30 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 40.000 Euro,
3. 10 Prozent für Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro.
Haushalte mit Kindern werden zusätzlich gefördert. Für diese erhöht sich die
Bemessungsgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens um einen pauschalen
und einmaligen Familienzuschlag um 10.000 Euro.
- Familien mit Kindern im Haushalt können einen Einkommensbonus in Höhe von 40
Prozent der förderfähigen Gesamtkosten mit einem Haushalts-Jahreseinkommen bis
40.000 Euro, 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für
Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 10 Prozent der förderfähigen
Gesamtkosten für Haushalts-Jahreseinkommen bis 60.000 Euro erhalten.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 Prozent
der förderfähigen Gesamtkosten und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach
halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 4
Prozentpunkte.
- Im ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die
Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Gleichzeitig
erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen
Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 Prozent.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude:
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 28.000 Euro für Gebäude bis 150 m²
Nettoraumfläche (zusätzlich 197 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude größer
150 m² bis 400 m², zusätzlich 118 Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude
größer als 400 m² bis 1000 m², zusätzlich 79 Euro pro m² Nettoraumfläche für
Gebäude größer als 1000 m².)
- Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01. Februar 2027 und danach
halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro für
Gebäude bis 150 m² Nettoraumfläche, um drei Euro pro m² Nettoraumfläche für
Gebäude bis 400 m², um zwei Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000
m², um ein Euro pro m² Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer
Nettoraumfläche.
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
- Der zusätzliche Bonus in Höhe von fünf Prozent für die Effizienzhaus-Stufen
mit Erneuerbaren Energien Klasse (EE-Klasse) entfällt.
- Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag einheitlich
150.000 EUR pro Wohneinheit.
- Die Höhe der Tilgungszuschüsse, die auf den Kreditbetrag gewährt werden, wird
pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert.
- Die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird weitergeführt.
Die Höhe der Zuschüsse sinkt ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die
förderfähigen Gesamtkosten.
- Der Bonus für Serielles Sanieren von Wohngebäuden, der den Tilgungszuschuss
erhöht, wird ausgeweitet und in Höhe von fünf Prozent auch für serielle
Sanierungen auf die Effizienzhaus (EH)-Stufe 70 EE gewährt (bisher: nur für
EH-Stufen 40 und 55). Für Nichtwohngebäude wird ein entsprechender Bonus für
Serielles Sanieren neu eingeführt. Die Beantragung dieser Förderung wird
voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein.
Weiterhin gilt: Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten
Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind
reserviert. Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden,
werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt
zugesagt.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht.
Detaillierte Informationen zu allen von der Umstellung betroffenen KfW-Programme
finden Sie seit dem 09. Juli 2026 auf http://www.kfw.de/heizung und
http://www.kfw.de/beg , sowie auf den jeweiligen Produktwebsites:
BEG-Heizungsförderung: Zuschüsse http://www.kfw.de/458 ; http://www.kfw.de/459 ;
http://www.kfw.de/522 ; http://www.kfw.de/422
BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und
Nichtwohngebäuden: http://www.kfw.de/261 ; http://www.kfw.de/263 ;
http://www.kfw.de/264 ; http://www.kfw.de/464
Eine Grafik zu den neuen Bedingungen der Heizungsförderung für Wohngebäude
finden Sie hier zum Download: Infografik Heizungsförderung für Wohngebäude(JPG,
890 KB) (https://www.kfw.de/Presse-Newsroom/Pressematerial/Grafiken-PE/260709_Kf
W_Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Wohngeb%C3%A4ude_16-9-1.jpg)
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Sybille Bauernfeind,
Tel. +49 69 7431 2038
E-Mail: mailto:sybille.bauernfeind@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/6318447
OTS: KfW
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