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Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die irreführende Bewerbung von
fossilem Erdgas der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH als "Ökogas"
beendet: Das Landgericht Düsseldorf hat der Klage der DUH stattgegeben (Az. 38 O
97/25) und folgt damit der Argumentation, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
über die Umwelt- und Klimawirkungen des konventionellen, klimaschädlichen
Erdgases durch die Bezeichnung "öko" hinweggetäuscht werden.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Der Energieversorger NEW hat Verbraucherinnern und Verbraucher dreist
getäuscht, indem er fossiles Erdgas realitätsfern als 'Ökogas' beworben hat.
Solche Werbung verleitet dazu, auf Gasheizungen zu setzen. Doch Erdgas ist weder
'öko', noch 'nachhaltig' oder 'umweltfreundlich', wie von dem Unternehmen
behauptet, sondern absolut klimaschädlich. Da lässt sich auch durch den
Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten aus dem Ausland nichts schönrechnen.
Waldschutzprojekte können keinen langfristigen CO2-Ausgleich garantieren. Ihre
Laufzeiten reichen bei Weitem nicht an die Dauer heran, in der das durch Erdgas
freigesetzte CO2 die Klimakrise weiter anheizt. Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen die Chance haben, klimabewusste Entscheidungen zu treffen. Wirklich
klimafreundliche, bezahlbare Lösungen wie die Wärmepumpe gibt es schon heute.
Ihr Einsatz wird durch das irreführende, grüne Marketing für fossile Energie von
vorgestern massiv verschleppt. Gerade deshalb braucht es unser juristisches
Vorgehen wie im Fall des Energieversorgers NEW. Mit unseren erfolgreichen
Klimaklagen setzen wir ein wichtiges Zeichen für alle Unternehmen: Mit
Greenwashing und irreführenden Umweltversprechen kommt ihr nicht durch!"
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
mailto:resch@duh.de, 0171 3649170
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6318613
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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