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Stadtallendorf (ots) - Viele Unternehmerfamilien suchen nach einer Struktur, die
Vermögen schützt und Nachfolge planbar macht. Dabei stellt sich oft erst auf den
zweiten Blick die Frage, ob die gewählte Lösung auch zur eigenen Lebens- und
Vermögenssituation passt. Jakob Brilz, Unternehmer und Experte für privatnützige
Vereine, erklärt, warum die Familienstiftung nicht in jeder Ausgangslage die
naheliegende Lösung ist und weshalb sich der Vergleich mit dem Verein lohnt.
Lange Zeit galt die Familienstiftung für Unternehmerfamilien und
Vermögensinhaber als die große Lösung, wenn Vermögen nicht zersplittern,
verkauft oder unkontrolliert weitergegeben werden soll. Die Idee wirkt zunächst
klar: Das Vermögen wird aus der privaten Ebene herausgelöst, an einen festen
Zweck gebunden und über eine eigene Struktur verwaltet. Für viele klingt das
nach Ordnung und Sicherheit. Doch genau an diesem Punkt beginnt aus Sicht von
Jakob Brilz der Denkfehler. Denn mit einer Stiftung wird nicht nur Vermögen
geordnet, sondern auch ein Wille festgeschrieben, der später nur noch
eingeschränkt beweglich ist. Wer diese Struktur wählt, entscheidet deshalb nicht
nur über das Heute, sondern oft über Jahrzehnte. "Bei einer Stiftung entscheidet
man nicht nur über Vermögen, sondern auch über Regeln, mit denen spätere
Generationen leben müssen", erklärt Jakob Brilz.
"Die entscheidende Frage ist nicht, welche Rechtsform auf dem Papier am
stärksten wirkt. Entscheidend ist, welche Struktur im Alltag funktioniert, zur
Familie passt und auch später noch handlungsfähig bleibt", sagt Jakob Brilz. Als
Unternehmer und Praktiker mit mehr als 15 Jahren Erfahrung kennt er GmbHs,
Immobilienstrukturen, Beteiligungen und Vereinslösungen aus eigener Praxis. Er
nutzt selbst mehrere Vereinsstrukturen für Immobilien, Beteiligungen, Familie
und langfristigen Vermögensschutz. Unternehmer, Immobilienbesitzer,
Vermögensinhaber und Nachfolgeplaner begleitet er bei der Frage, welche Struktur
zu ihren Zielen, ihrer Familie und ihrer tatsächlichen Lebenssituation passt.
Für ihn ist der Vergleich zwischen Familienstiftung und Verein deshalb keine
theoretische Rechtsformdebatte, sondern eine praktische Frage: Wie lässt sich
Vermögen so strukturieren, dass Schutz, Nutzung, Nachfolge und
Handlungsfähigkeit langfristig zusammenpassen?
Die Steuerquote erzählt nur die halbe Geschichte: Was die Familienstiftung
zusätzlich auslösen kann
Auf dem Papier wirkt die Familienstiftung zunächst attraktiv. Laufende Erträge
unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer, hinzu kommt der
Solidaritätszuschlag. Im Raum stehen damit häufig rund 15,8 Prozent. Für viele
Unternehmerfamilien klingt das nach einer deutlich schlankeren Lösung als die
private Besteuerung oder eine klassische Kapitalgesellschaft. "Genau hier
entsteht oft der Denkfehler: Man schaut auf den laufenden Steuersatz, aber nicht
auf alles, was in der Struktur zusätzlich passiert", ordnet Jakob Brilz ein.
Denn die Körperschaftsteuer ist nur ein Teil der Rechnung. Bei einer
Familienstiftung kommt die Erbersatzsteuer hinzu. Sie simuliert alle 30 Jahre
einen Erbfall und greift auf das dann vorhandene Stiftungsvermögen zu. Das kann
die vermeintlich niedrige laufende Besteuerung erheblich relativieren, vor allem
wenn das Vermögen über Jahrzehnte wächst. Bei einem Grundstockvermögen von 2
Millionen Euro, einer angenommenen jährlichen Rendite von 12 Prozent, laufender
Körperschaftsteuer und regelmäßiger Familienförderung kann das Stiftungsvermögen
nach 30 Jahren auf rund 8,9 Millionen Euro anwachsen. Die Erbersatzsteuer kann
in diesem Beispiel rund 1,54 Millionen Euro betragen. Bei größeren Vermögen
verschärft sich dieser Effekt, weil Freibeträge weniger ins Gewicht fallen.
Hinzu kommt die Frage, wie die Familie tatsächlich von der Stiftung profitiert.
Werden Begünstigte gefördert, kann diese Leistung steuerlich als Einkünfte aus
Kapitalvermögen behandelt werden. Das betrifft nicht nur klassische
Geldzahlungen, sondern je nach Ausgestaltung auch Nutzungsvorteile, etwa wenn
Immobilien, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände zur Verfügung gestellt
werden. Erst zahlt die Stiftung auf ihre Erträge, danach kann die Förderung beim
Begünstigten erneut steuerlich relevant werden.
Auch die Errichtung selbst ist kein reiner Formalakt. Wird Vermögen in die
Stiftung eingebracht, wird diese Ausstattung erbschaftsteuerlich als Schenkung
an die Stiftung behandelt. Bei größeren Vermögen können dadurch bereits zu
Beginn erhebliche Kosten entstehen. Werden später weitere Vermögenswerte
übertragen, kann es zusätzlich teuer werden. Gerade bei Immobilien kommen je
nach Gestaltung auch Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten in Betracht.
Für Brilz ist deshalb entscheidend, die Familienstiftung nicht nur nach dem
laufenden Steuersatz zu bewerten: "Eine Struktur ist nicht deshalb günstig, weil
eine einzelne Steuerquote niedrig aussieht. Entscheidend ist, was sie bei
Gründung, Nutzung, Förderung und späterer Weitergabe insgesamt auslöst."
Warum die Stiftung weniger beweglich ist, als viele denken: Schutz bedeutet
nicht automatisch Flexibilität
Neben den steuerlichen Folgen wird häufig unterschätzt, wie dauerhaft eine
Familienstiftung angelegt ist. Ihr Zweck und der Wille des Stifters werden bei
der Errichtung in der Satzung festgelegt. Was zunächst nach Klarheit klingt,
kann später zur engen Vorgabe werden. Denn die Stiftung setzt nicht automatisch
das um, was der Stifter in zehn oder zwanzig Jahren vielleicht anders beurteilen
würde, sondern das, was bei der Gründung festgeschrieben wurde.
Genau deshalb ist der Zeitpunkt der Gründung so schwierig: Wer früh gründet,
bringt möglicherweise weniger Vermögen ein und kann Kosten reduzieren, schreibt
aber einen Willen fest, der noch nicht ausgereift ist. Wer später gründet, hat
mehr Lebenserfahrung, muss aber oft bereits aufgebautes Vermögen übertragen und
nimmt damit neue rechtliche und steuerliche Folgen in Kauf. "Aus steuerlicher
Sicht wäre eine Stiftung oft früh einfacher. Aus persönlicher Sicht ist genau
dieser Zeitpunkt aber häufig zu früh, weil Familie, Ziele und Lebensplanung noch
nicht feststehen. Wenn diese Fragen später klarer sind, ist das Vermögen meist
schon aufgebaut und dann wird aus der Nachfolgelösung erst einmal eine teure
Übertragungsfrage", erklärt Jakob Brilz. Hinzu kommt, dass eine Familienstiftung
nicht ohne Weiteres aufgelöst oder in eine andere Rechtsform umgewandelt werden
kann. Anders als bei Verein, GmbH oder Genossenschaft ist ein einfacher
Formwechsel grundsätzlich nicht vorgesehen. Wer sich für die Stiftung
entscheidet, entscheidet sich deshalb nicht nur für eine Struktur, sondern für
eine sehr langfristige Bindung.
Auch beim Vermögensschutz lohnt sich ein genauer Blick. Viele Familien verbinden
mit der Familienstiftung die Vorstellung, Vermögen sei ab dem Tag der Gründung
vollständig aus allen Risiken herausgelöst. In der Praxis ist es komplizierter.
Wird Vermögen auf die Stiftung übertragen, handelt es sich regelmäßig um eine
Schenkung. Dadurch können Pflichtteilsergänzungsansprüche über zehn Jahre
relevant bleiben. Stirbt der Stifter innerhalb dieser Frist, kann das
übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bei
Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden. Ähnliche zeitliche Risiken können
bei Insolvenz, Gläubigeranfechtung, Scheidung, Unterhalt oder eigener
Bedürftigkeit entstehen. Die Stiftung kann also Vermögensschutz ermöglichen,
aber nicht automatisch sofort und nicht grenzenlos. Genau an diesem Punkt setzt
Brilz an: Wer eine Familienstiftung nur als Schutzinstrument versteht, übersieht
oft, dass sie rechtlich lange an frühere Entscheidungen und Übertragungen
gebunden bleibt. Damit wird die Frage nicht nur, ob eine Stiftung schützt,
sondern wann, wovor und zu welchem Preis.
Was der privatnützige Verein anders macht: Mitglieder statt Begünstigte,
gelebter Zweck statt eingefrorener Wille
Der privatnützige Verein setzt an einer anderen Stelle an als die
Familienstiftung. Auch hier gehört das Vermögen nicht einer einzelnen Person,
sondern der juristischen Person selbst. Der entscheidende Unterschied liegt
jedoch darin, wie diese Struktur geführt und genutzt wird. Während die
Familienstiftung mit Begünstigten arbeitet, die in der Satzung festgelegt
werden, arbeitet der Verein mit Mitgliedern. Diese Mitglieder können im Rahmen
des ideellen Zwecks gefördert werden, ohne dass sie Eigentümer des
Vereinsvermögens werden. "Beim Verein geht es nicht darum, Vermögen einfach
irgendwo zu parken. Entscheidend ist, dass der ideelle Zweck tatsächlich gelebt
wird und die Struktur im Alltag dazu passt", erklärt Jakob Brilz. Genau darin
liegt der praktische Unterschied: Der Verein ist keine starre Vermögensmasse,
sondern eine Organisation, die über Mitglieder, Satzung und gelebte Praxis
funktioniert.
Das macht den Verein flexibler, aber nicht beliebig. Die Satzung kann
grundsätzlich angepasst werden, wenn sich Lebenssituationen,
Familienkonstellationen oder Ziele verändern. Vermögen kann über echte,
satzungsmäßig geschuldete Mitgliedsbeiträge eingebunden werden, ohne automatisch
der klassischen Schenkungslogik der Stiftung zu folgen. Gleichzeitig bleibt
wichtig: Vermögensverwaltung darf nicht der eigentliche Zweck des Vereins sein,
sondern nur Mittel, um den ideellen Zweck zu erfüllen. Wer den Verein nur als
Abkürzung für Steuervorteile versteht, denkt aus Sicht von Brilz deshalb am
eigentlichen Punkt vorbei. Richtig eingesetzt kann der Verein vor allem dort
interessant werden, wo Vermögen noch aufgebaut, genutzt, geschützt und später
geordnet weitergegeben werden soll. Er ist damit keine pauschale Antwort auf
jede Nachfolgefrage, sondern ein Werkzeug für Fälle, in denen die Struktur nicht
endgültig festgezurrt, sondern noch an Familie, Ziele und Lebensrealität
angepasst werden muss.
Fazit - Welche Struktur wann passt
Am Ende lässt sich die Frage nach Familienstiftung oder Verein nicht über eine
einzelne Steuerquote beantworten. Entscheidend ist, was die Struktur leisten
soll. Die Familienstiftung kann sinnvoll sein, wenn ein Wille bereits gereift
ist und dauerhaft festgeschrieben werden soll. Sie eignet sich besonders dann,
wenn spätere Generationen gerade nicht mehr frei entscheiden sollen, sondern an
klare Vorgaben gebunden bleiben. Genau diese Bindung ist ihre Stärke. Sie ist
aber auch der Grund, warum man sie nicht vorschnell wählen sollte.
Der Verein setzt früher an: dort, wo Vermögen noch nicht endgültig
festgeschrieben, sondern erst aufgebaut, genutzt, geschützt und geordnet werden
soll. Für Jakob Brilz ist deshalb in vielen Fällen nicht das Entweder-oder
entscheidend, sondern die Reihenfolge. "Der Verein gibt dir Flexibilität im
Aufbau. Die Stiftung kann später sinnvoll sein, wenn du wirklich weißt, welchen
Willen du dauerhaft festschreiben willst", erklärt er. Damit verschiebt sich die
eigentliche Frage: Nicht die bekannteste Rechtsform ist automatisch die beste,
sondern diejenige, die zur aktuellen Vermögenssituation, zur Familie und zum
langfristigen Ziel passt.
Wer diesen Unterschied versteht, betrachtet Stiftung und Verein nicht als
austauschbare Steuermodelle, sondern als zwei Strukturen, die unterschiedliche
Probleme lösen. Die Stiftung bindet. Der Verein bleibt beweglicher. Welche
Lösung passt, hängt deshalb davon ab, ob Vermögen bereits endgültig geordnet
werden soll oder ob zunächst eine Struktur gebraucht wird, die Entwicklung
zulässt. Unternehmerfamilien, Vermögensinhaber, Immobilienbesitzer und
Nachfolgeplaner müssen diese Abwägung nicht allein treffen: Jakob Brilz
begleitet sie als Unternehmer und Praktiker dabei, die passende Struktur
einzuordnen. Steuerliche und rechtliche Detailfragen sollten dabei immer
individuell mit fachlich geeigneten Beratern geprüft werden.
Sie möchten prüfen, ob eine Familienstiftung in Ihrer konkreten Situation
wirklich die passende Lösung ist? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf
Vermögensschutz, Nachfolge, spätere Anpassbarkeit und mögliche Alternativen wie
den privatnützigen Verein. Melden Sie sich jetzt bei Jakob Brilz
(https://jakobbrilz.de/) und vereinbaren Sie einen Termin für ein
unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
Jakob Brilz
E-Mail: mailto:kontakt@jakobbrilz.de
Webseite: https://jakobbrilz.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182651/6319032
OTS: Jakob Brilz
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