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Berlin (ots) -
- Neues Recht auf Reparatur ist erster wichtiger Schritt für bessere
Reparaturbedingungen in Deutschland
- DUH kritisiert fehlende Maßnahmen zur Senkung von Reparaturkosten, fordert
herstellerfinanzierten Reparaturbonus sowie Begrenzung von Ersatzteilpreisen
- Gesetz sieht keine behördlichen Kontrollen und Sanktionen vor, DUH fordert
Erlass begleitender Sanktionsvorschriften
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das ab dem 23. Juli geltende neue Recht
zur Förderung von Reparaturen als wichtigen Schritt. Aus Sicht der DUH schafft
das Gesetz zwar bessere Reparaturbedingungen für Elektrogeräte, allerdings ist
es unzureichend ausgestaltet. Es enthält keine konsequenten Maßnahmen gegen hohe
Reparaturkosten, legt keine zuständige Behörde zur Überprüfung der Umsetzung
fest und sieht keine Sanktionen bei Verstößen vor. Neben begleitenden
Sanktionsvorschriften fordert die DUH von Verbraucherschutzministerin Stefanie
Hubig einen Reparaturbonus, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf
Reparaturdienstleistungen sowie die Begrenzung von Ersatzteilpreisen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Hohe Kosten sind für
Verbraucherinnen und Verbraucher die größte Hürde, wenn es um die Reparatur
ihrer Elektrogeräte geht. Insbesondere in Haushalten mit kleinem Einkommen wird
beispielsweise eine kaputte Waschmaschine schnell zur finanziellen
Herausforderung. Verbraucherschutzministerin Hubig hat eine große Chance
verpasst, nachhaltige Reparaturen endlich für alle bezahlbar zu machen. Hier
muss dringend nachgebessert werden. Wir fordern die Einführung eines
bundesweiten und herstellerfinanzierten Reparaturbonus, durch den
Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil der Reparaturkosten erstattet
bekommen können. Keinesfalls sollte der Reparaturbonus aus Steuermitteln bezahlt
werden."
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: "Das neue Reparaturgesetz
lässt die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der praktischen Umsetzung im
Stich. Der Gesetzgeber verkündet neue Rechte, verzichtet aber zugleich auf eine
zuständige Behörde, wirksame Kontrollen und abschreckende Sanktionen für den
Fall festgestellter Verstöße. Wir fordern deshalb den umgehenden Erlass
begleitender Sanktionsvorschriften. Für eine Wirksamkeit des Gesetzes braucht es
eine zuständige Durchsetzungsbehörde, eine niedrigschwellige Beschwerdestelle
und spürbare Bußgelder für Unternehmen, die ihre Reparaturpflichten missachten.
Außerdem braucht es auch Pflichten für Onlinemarktplätze, damit geltendes Recht
auch durchgesetzt werden kann, wenn die verantwortlichen Unternehmen im Ausland
sitzen."
Hintergrund:
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren wurde am 25. Juni 2026 im
Bundestag beschlossen. Damit gelten verbesserte Reparaturbedingungen für
bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler,
Kühlschränke, Staubsauger, Smartphones und Fernseher. Beispielsweise erhalten
Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Recht, ihre Geräte von Herstellern
oder unabhängigen Reparaturbetrieben reparieren zu lassen. Zusätzlich werden
technische Reparaturbarrieren wie Softwareblockaden verboten.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, mailto:metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, mailto:fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6319644
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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