|
Berlin (ots) -
- Bundesregierung beendet überraschend Förderbonus für emissionsärmere
Holzheizungen und verschiebt Inkrafttreten eines strengeren Staub-Grenzwertes
um mehr als ein Jahr auf den 1. Oktober 2027
- 57.564 Todesfälle im Jahr: Feinstaubbelastung liegt 2026 in weiten Teilen
Deutschlands oberhalb des neuen EU-Luftqualitätsgrenzwerts
- Bundesregierung ignoriert auf Druck der Industrie das von der DUH erwirkte
Urteil auf Verschärfung des Nationalen Luftreinhalteprogramms - finale
Verhandlung über Revision erfolgt am 16. September vor dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den seit Dienstag überraschend
beendeten Bonus für Biomasseheizungen mit Partikelfilter und geringerem
Feinstaubausstoß in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zeitgleich
wurden die Abgasvorschriften für alle geförderten Holzheizungen so verändert,
dass ein deutlich strengerer Staub-Grenzwert - und damit faktisch eine
Filterpflicht - erst mehr als ein Jahr später, ab 1. Oktober 2027, in Kraft
tritt. In der Zwischenzeit werden zehntausende neue Holzheizungen verbaut und
die Bundesregierung riskiert durch die fatalen Fehlanreize einen Anstieg der
Feinstaubbelastung, anstatt diese - wie aus gesundheitlichen und
klimapolitischen Gründen geboten - zu verringern.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Diese Bundesregierung wurde vor
zwei Jahren zu mehr Luftreinhaltung verurteilt. Tatsächlich macht sie das
Gegenteil. Sie hat nicht nur ein Herz für schmutzige Betrugsdiesel, sondern auch
für rauchende Schornsteine von Holzheizungen ohne Filter. Wir hoffen nun auf
eine klare Klatsche durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine wirksame
Abgasreinigung bei Holzöfen und Holzheizkesseln ist zwingend, um die
WHO-Luftqualitätswerte und die ab 2030 geltenden EU-Luftqualitätsgrenzwerte
einzuhalten. Die Feinstaubbelastung in Deutschland war im Jahr 2023 geschätzt
für mehr als 57.000 Todesfälle verantwortlich. Mit jedem weiteren Tag, an dem
die Bundesregierung wirksame Maßnahmen für die Saubere Luft verschleppt,
riskiert sie mutwillig Menschenleben. Das muss umgehend korrigiert werden -
notfalls werden wir die Bundesregierung mit unserer Klage auf ein wirksames
Nationales Luftreinhalteprogramm, die am 16. September am
Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird, zu einer sofortigen Emissionsminderung
verpflichten."
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit den EU-Minderungsverpflichtungen für Luftschadstoffe wurde
die Bundesregierung aufgrund einer DUH-Klage am 23. Juli 2024 vom
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Verschärfung des Nationalen
Luftreinhalteprogramms verurteilt - Gegenstand dieses Urteils waren auch die
Emissionen von Holzheizungen.
Die DUH koordiniert das Bündnis "Saubere Luft 2030" bestehend aus 22 weiteren
Organisationen: Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit in der Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG), Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
- Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK), Deutsche Gesellschaft für Public
Health, Deutscher Allergie- und Asthmabund e. V. (DAAB), Health for Future,
Klimadocs e. V., Klimawandel und Gesundheit (KLUG) - AG Luft, Lungenstiftung
Bremen, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC), Bürgerverein Freising
zur Vermeidung von Lärm und Schadstoffbelastungen e. V., Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e. V., Center for Planetary Health Policy (CPHP) als
Teil von KLUG, Changing Cities, Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. (FUSS),
Fridays for Future, Klimaschutz im Bundestag e. V., Naturschutzbund Deutschland
e. V., Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH, Parents for Future,
Senior:innen-Vertretung Tempelhof-Schöneberg, Teachers for Future, Verkehrsclub
Deutschland e. V. (VCD).
Gemeinsame Forderung des Bündnisses ist die sichere und flächendeckende
Einhaltung der neuen EU-Luftqualitätsgrenzwerte bis spätestens bis 2030. Darüber
hinaus fordert das Bündnis, dass die noch strengeren, wissenschaftlich
fundierten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation so schnell wie möglich
erreicht werden.
Links:
- Urteil des OVG Berlin-Brandenburg: https://www.berlin.de/...470014.php (https:
//www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024
/pressemitteilung.1470014.php)
- DUH-Pressemitteilung zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg:
https://www.duh.de/pre...les-luftr/ (https://www.duh.de/presse/pressemitteilun
gen/pressemitteilung/erfolgreiche-klage-der-deutschen-umwelthilfe-fuer-saubere
-luft-bundesregierung-muss-nationales-luftr/)
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6319747
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|