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Berlin (ots) - Wer Arbeiten am Dach beauftragt, muss mehr tun, als einen
Fachbetrieb auszuwählen. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet,
sichere Zugänge zum Dach zu ermöglichen, auf besondere Gefahren hinzuweisen und
- wenn nötig - Schutzmaßnahmen zu beauftragen. Darauf weisen die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Zentralverband des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hin. Sie haben die wichtigsten
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer in einem neuen Flyer
zusammengefasst.
"Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt.
Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung - auf dem Dach
hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von
Anfang an mitgedacht werden", sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.
Ob Wartung, Reparatur oder Instandsetzung: Dacharbeiten dürfen nur durchgeführt
werden, wenn Beschäftigte das Dach sicher erreichen, betreten und dort arbeiten
können. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Fachbetrieb
frühzeitig über besondere Gefahren informieren, etwa über Lichtkuppeln,
Dachfenster oder Solaranlagen. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen am Gebäude,
plant das ausführende Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese beauftragen - beispielsweise ein
Gerüst, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln. Für die sichere
Ausführung der Arbeiten bleibt das Unternehmen verantwortlich.
"Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und
abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen
Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen
und Haftungsrisiken zu vermeiden", ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des
ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Der Flyer "Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer
wissen (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/dacharb
eiten-beauftragen-das-muessen-eigentuemerinnen-und-eigentuemer-wissen) "
erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich
Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen.
Weitere Informationen:
- Initiative Sicher auf dem Dach (https://www.bgbau.de/sicher-auf-dem-dach)
Pressekontakt
Birte Hagedorn, E-Mail: mailto:presse@bgbau.de , Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: mailto:presse@bgbau.de , Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe
Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund
614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr
gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU
umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten
Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das
berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere
Informationen unter http://www.bgbau.de/ .
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