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Bonn (ots) - Anlässlich der aktuellen Waldbrandlage in Spanien und Frankreich
unterstützt Deutschland beide Länder über den EU-Katastrophenschutzmechanismus
(UCPM). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
koordiniert die deutschen Hilfsmaßnahmen und übernimmt damit eine zentrale Rolle
bei der internationalen Katastrophenhilfe.
Unterstützung für Spanien:
Nachdem Spanien am Abend des 29. Juli 2026 ein Hilfeleistungsersuchen nach
bodengebundenen Einheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung (sog. GFFF-V-Einheit,
Ground Forest Firefighting using Vehicles) gestellt hatte, entsendete
Deutschland eine bereitstehende und speziell hierfür ausgebildete Einheit aus
Nordrhein-Westfalen in die Provinz Zamora im Nordwesten Spaniens. Die nach
EU-Vorgaben zertifizierte Einheit besteht aus insgesamt 56 Personen und 21
Fahrzeugen. Der Einsatz, der seit den frühen Morgenstunden des 30. Juli 2027
läuft, ist für voraussichtlich zehn Tage einschließlich An- und Abreise geplant.
Die weiteren operativen Abstimmungen laufen derzeit.
Unterstützung für Frankreich:
Vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 01. August 2026 unterstützt Deutschland
Frankreich im Rahmen einer Amtshilfeleistung. Zum Einsatz kommt eine Einheit,
die aus insgesamt 40 Soldatinnen und Soldaten, zwei CH53-Hubschraubern für
mögliche Löschmaßnahmen sowie einem begleitenden A400M-Transportflugzeug zur
logistischen Unterstützung besteht. Die Einheit operiert vom Militärflugplatz
Cazaux im Département Gironde aus.
Darüber hinaus bat Frankreich am 28. Juli 2026 über den UCPM um 1.900 Tonnen
Retardant. Dieser Löschwasserzusatz verbessert die Wirksamkeit der
Brandbekämpfung. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern
(GMLZ) im BBK steuerte diese Anfrage innerhalb Deutschlands mit der Bitte um
Unterstützung an Bund und Länder.
Das BBK steht in engem Austausch mit den betroffenen Staaten und den zuständigen
deutschen Behörden, um die Hilfsmaßnahmen zu koordinieren und die betroffenen
Regionen bei der Bewältigung der Waldbrandlage bestmöglich zu unterstützen.
Über UCPM:
Der EU-Katastrophenschutzmechanismus (EU Civil Protection Mechanism, kurz: UCPM)
ist ein Instrument der Europäischen Union zur Koordination und Bereitstellung
von bedarfsorientierten Hilfsleistungen bei Katastrophen innerhalb und außerhalb
der EU. Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern im BBK
ist die nationale Kontaktstelle für den UCPM. Es koordiniert und steuert die
deutschen Hilfsmaßnahmen und sorgt dafür, dass Unterstützung schnell und
zielgerichtet dort ankommt, wo sie benötigt wird.
Wie in vielen Bereichen der EU beruht auch im UCPM das Verhältnis zwischen
Mitgliedstaaten und EU auf dem Prinzip der Subsidiarität und Solidarität. Die
primäre Verantwortung für Bevölkerungsschutz und Krisenbewältigung liegt stets
bei den einzelnen Staaten. Erst wenn nationale Ressourcen erschöpft sind oder
zusätzliche Unterstützung erforderlich wird, kann der betroffene Staat über den
UCPM um Hilfe ersuchen.
Träger des Unionsverfahrens sind die Nationalstaaten, d. h. alle
EU-Mitgliedstaaten und sogenannte teilnehmende Staaten außerhalb der EU. Sie
stellen die operativen Kapazitäten und Ressourcen - ob Löschflugzeuge,
CBRN-Fachkräfte oder (Fach-)Beraterinnen und Berater - für die Bewältigung von
Katastrophen bereit und bieten sie im Rahmen des UCPM betroffenen Staaten an.
Deutschland bringt sich seit den Anfängen umfangreich im UCPM ein: Das
Bundesministerium des Innern (BMI) und das BBK arbeiten stetig an der
Weiterentwicklung des zunehmend komplexeren Verfahrens mit. Die operative
Betreuung und Bedienung des UCPM ist eine der Hauptaufgaben des BBK.
Über das BBK
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und das
zentrale Organisationselement für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Es
wurde am 1. Mai 2004 errichtet und hat seinen Hauptdienstsitz seit Juli 2006 in
Bonn-Lengsdorf mit weiteren Standorten in Bonn, Bad Neuenahr-Ahrweiler und
Berlin. Präsidentin ist seit dem 1. April 2026 Grit Tüngler, Vizepräsident ist
seit dem 16. Oktober 2023 Dr. René Funk. An den fünf Standorten beschäftigt die
Behörde aktuell fast 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das BBK ist dafür
zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und
Nachrichtendiensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu
verankern. Die zentralen Aufgaben sind es, den Schutz für die Bevölkerung für
einen Spannungs- oder Verteidigungsfall zu organisieren, Bürgerinnen und Bürger
für Vorsorge und Selbstschutz zu sensibilisieren sowie die Zivile Verteidigung
auszubauen und das nationale Krisenmanagement zu stärken. Das BBK berät und
unterstützt die anderen Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.bbk.bund.de .
Pressekontakt:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Pressestelle
Telefon: +49 228 99 550 -1180
E-Mail: mailto:pressestelle@bbk.bund.de
https://www.bbk.bund.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/128528/6325213
OTS: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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