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Wiesbaden (ots) - Unkraut von Wegen und Terrassen entfernen: Dafür kommen
inzwischen häufig Gasbrenner zum Einsatz. Doch durch die offenen Flammen geraten
Hecken und Sträucher schnell in Brand, warnt das Infocenter der R+V
Versicherung. Die Folgen können verheerend sein.
Unkrautbrenner arbeiten meist mit einer offenen Gasflamme, die rund 1.000 Grad
Celsius heiß ist. Deshalb dürfen sie nur auf festen Untergründen genutzt werden,
etwa auf Pflaster oder Asphalt. Doch viele Nutzer unterschätzen die
Strahlungswärme und den Funkenflug. "Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und
Schuppen aus Holz können sogar Feuer fangen, wenn sie ein ganzes Stück entfernt
sind", sagt Torge Brüning, Brandschutzexperte bei der R+V Versicherung.
Erhöhte Brandgefahr bei Wind
Vorsicht ist vor allem in der Nähe von Hecken geboten. "Die sind im Sommer oft
außen grün und innen staubtrocken. Wenn dann ein kleines Ästchen brennt, breitet
sich das Feuer rasend schnell auf die gesamte Hecke aus", erklärt Brüning.
Manche Heckenpflanzen wie Thuja oder Eibe enthalten zudem ätherische Öle - sie
brennen besonders schnell. Steht die Hecke lichterloh in Flammen, kann oft nur
noch die Feuerwehr verhindern, dass der Brand auf Schuppen, Carports oder
Wohnhäuser übergreift. Starker Wind erhöht die Brandgefahr zusätzlich. "Wer bei
windigem Wetter mit dem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen grob
fahrlässig", erklärt R+V-Experte Brüning. Denn die Gefahr durch Funkenflug
steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bevor Unkrautflächen abgebrannt werden, sollten sie von trockenem Laub, Ästen
und anderen leicht entflammbaren Pflanzenresten befreit werden.
- Ein Eimer mit Löschwasser oder ein griffbereiter Gartenschlauch kann im
Notfall hilfreich sein.
- Elektrische Unkraut- oder Infrarotbrenner sind etwas sicherer als
gasbetriebene Geräte, da sie nicht mit einer offenen Flamme arbeiten.
- Um Verbrennungen zu vermeiden, sollten die Hobbygärtner geschlossene, feste
Schuhe und eine lange Hose tragen.
- Auf Wiesen, Randstreifen von Feldern oder ungenutzten Grundflächen darf kein
Unkraut abgebrannt werden.
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