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Hamburg (ots) - Der DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II
(im Folgenden auch "DF 17") steht vor der Insolvenz. Nach Angaben der
Fondsgeschäftsführung ist der Fonds überschuldet. Wegen einer fehlenden
positiven Fortführungsprognose sieht die Geschäftsführung eine
Insolvenzantragspflicht und bereitet einen Insolvenzantrag vor.
Für die 1.187 Anleger sind dies dramatische Nachrichten: Nach Einschätzung der
Fondsgeschäftsführung wird die Insolvenz voraussichtlich zum vollständigen
wirtschaftlichen Verlust ihrer Beteiligungen führen. Insgesamt haben die Anleger
rund 58 Millionen US-Dollar in den Fonds investiert.
Vom Boston-Immobilienprojekt zum drohenden Totalverlust
Der "DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal Boston II - GmbH & Co.
geschlossene InvKG" wurde 2021 aufgelegt. An ihm haben sich 1.187 Anlegerinnen
und Anleger mit einem Kommanditkapital von rund 58 Millionen US-Dollar
beteiligt. Das Geld wurde mittelbar in die Entwicklung einer Labor- und
Büroimmobilie in Somerville im Großraum Boston investiert.
Für den Fonds wurde ursprünglich bei einer kurzen Laufzeit ein Gesamtrückfluss
von 140 Prozent prognostiziert.
Davon ist heute offenbar nichts mehr übrig. Statt eines Gewinns müssen die
Anleger nun mit dem vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals rechnen.
Immobilie nach Fertigstellung zu 100 Prozent unvermietet
Ursache der wirtschaftlichen Probleme ist die Entwicklung des Bostoner
Immobilienprojekts. Das Labor- und Bürogebäude konnte nach seiner Fertigstellung
nicht vermietet werden. Die Immobilie steht weiterhin vollständig leer. Die
wirtschaftlichen Folgen zeigten sich bereits deutlich in der Bewertung des
Fonds: Schon im Jahr 2024 brach der Nettoinventarwert des DF 17 um rund 59
Prozent ein.
Die Hoffnung, das Projekt durch einen Verkauf zu retten, hat sich inzwischen
ebenfalls zerschlagen. Ein potenzieller Käufer konnte die für den Erwerb
erforderliche Finanzierung nicht sicherstellen. Nach den uns vorliegenden
Informationen dürfte die Immobilie nun im Rahmen einer sogenannten "Deed in Lieu
of Foreclosure"-Struktur auf die finanzierende Bank übertragen werden.
Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Alternative zur zwangsweisen
Verwertung: Der Immobilieneigentümer überträgt das Objekt an den Kreditgeber, um
eine Zwangsvollstreckung (Foreclosure) zu vermeiden.
Für die Anleger des DF 17 ist entscheidend, ob nach Befriedigung der
finanzierenden Bank überhaupt noch ein wirtschaftlicher Wert für den
Investmentfonds verbleibt. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist damit
nicht mehr zu rechnen.
Anleger sollten eigene Schadensersatzansprüche prüfen
"Unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens sollten betroffene Anleger
prüfen lassen, ob ihnen eigene Schadensersatzansprüche zustehen", empfiehlt
Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.
Dabei kommt einerseits eine fehlerhafte Anlageberatung beziehungsweise
Anlagevermittlung in Betracht. Anleger mussten vor ihrer
Investitionsentscheidung ordnungsgemäß über die wesentlichen Eigenschaften und
Risiken des Investments aufgeklärt werden. Dazu gehören bei einem geschlossenen
Immobilienfonds insbesondere das Risiko eines teilweisen oder vollständigen
Kapitalverlusts, die unternehmerische Struktur der Beteiligung sowie die
besonderen Risiken einer Immobilienprojektentwicklung.
Zu prüfen ist außerdem, wie das konkrete Boston-Projekt gegenüber dem jeweiligen
Anleger dargestellt wurde. Entscheidend kann beispielsweise sein, welche
Aussagen zur Vermietbarkeit der Immobilie, zur Nachfrage nach Labor- und
Büroflächen in der Region Boston, zur Finanzierung, zur geplanten Haltedauer und
zu den Möglichkeiten eines späteren Verkaufs gemacht wurden.
Auch der prognostizierte Gesamtrückfluss von 140 Prozent durfte nicht den
Eindruck erwecken, dass es sich um eine weitgehend sichere oder feststehende
Rendite handelte.
Verkaufsprospekt und Nachträge überprüfen
Neben möglichen Beratungsfehlern ist zu prüfen, ob der jeweilige Anleger durch
den Verkaufsprospekt und weitere Verkaufsunterlagen vollständig und zutreffend
über die wesentlichen Risiken der Beteiligung informiert wurde. Dabei wird
insbesondere zu untersuchen sein, welche Annahmen der wirtschaftlichen Prognose
zugrunde lagen und ob die projektspezifischen Risiken ausreichend dargestellt
wurden.
Auch die weitere Entwicklung nach der Platzierung des DF 17 ist von Bedeutung.
Zu untersuchen ist, wann sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten konkret
abzeichneten und wie die Anleger darüber informiert wurden.
Was bedeutet die Insolvenz für Anleger?
Aufgrund des erwarteten Insolvenzverfahrens über das Vermögen des DF 17 ist
zwischen Ansprüchen des Fonds und persönlichen Ansprüchen der Anleger zu
unterscheiden.
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Fonds zu sichern sowie
mögliche Ansprüche der Fondsgesellschaft zu prüfen und gegebenenfalls
durchzusetzen.
Individuelle Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen Anlageberater,
Anlagevermittler oder Prospektverantwortliche müssen im Wege einer Einzel- oder
Sammelklage geltend gemacht werden.
Insbesondere wegen bestehender Verjährungsregeln ist es erforderlich,
individuelle Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen.
Hahn Rechtsanwälte prüfen Ansprüche von Anlegern des DF 17
Für die 1.187 Anleger des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 - Club Deal
Boston II zeichnet sich eine dramatische Situation ab. Auch nach Einschätzung
der Fondsgeschäftsführung droht ihnen der vollständige wirtschaftliche Verlust
der insgesamt investierten rund 58 Millionen US-Dollar.
Betroffene Anleger sollten daher ihre individuellen rechtlichen Möglichkeiten
prüfen lassen.
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB vertritt seit mehr als 25 Jahren bundesweit
erfolgreich Anleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und geschlossenen Fonds.
Hahn Rechtsanwälte bietet Anlegern des DF Deutsche Finance Investment Fund 17 -
Club Deal Boston II eine Prüfung der Frage an, ob und gegen wen
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
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