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WIESBADEN (ots) -
- Fallzahl steigt weiter: vierter Höchststand in Folge mit rund 79 800 Fällen
- Gut jedes vierte betroffene Kind war höchstens vier Jahre alt
- Verdachtsmeldungen mit 268 300 Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist das vierte Mal in Folge auf einen neuen
Höchststand gestiegen: Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland bei
rund 79 800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch
Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10 % oder rund 7 000
Fälle mehr als 2024. Damit hat sich die Fallzahl seit Beginn der Zählung im Jahr
2012 mehr als verdoppelt - damals lag sie erst bei rund 38 300 Fällen (+108 %
oder +41 500 Fälle).
Seit 2012 haben die Kindeswohlgefährdungen mit Ausnahme der Jahre 2017 (-0,1 %)
und 2021 (-1,0 %) kontinuierlich zugenommen. Gründe für das starke Wachstum
können - neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle - auch eine
höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft beim Thema Kinderschutz,
Verbesserungen in der Kooperation und Qualifizierung der Fachkräfte und
gesetzliche Neuerungen sein.
Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder war höchstens acht Jahre alt
Die meisten betroffenen Jungen und Mädchen (40 %) wuchsen 2025 bei beiden Eltern
gemeinsam oder bei einem alleinerziehenden Elternteil (37 %) auf. Weitere 14 %
lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und 9 % in einem Heim, bei
Verwandten oder an einem anderen Ort. Etwa jedes zweite betroffene Kind (51 %)
war höchstens acht Jahre alt, etwa jedes vierte (26 %) maximal vier Jahre. Im
Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. In 43 % aller Fälle nahmen die
Kinder oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine
Leistung der Jugendhilfe in Anspruch, hatten also schon Kontakt zum Hilfesystem.
Dabei war in etwa jedem vierten Fall (27 %) innerhalb des Jahres bereits eine
Meldung zu dem Kind eingegangen.
Am häufigsten und immer häufiger: Vernachlässigungen und psychische Gewalt
Besonders häufig hatten die Behörden bei der Prüfung auf eine
Kindeswohlgefährdung Anzeichen von Vernachlässigung (58 %) und psychischen
Misshandlungen (38 %) festgestellt. In 29 % der Fälle wurden Hinweise auf
körperliche Misshandlungen und in 5 % auf sexuelle Gewalt gefunden. Dabei wiesen
25 % der betroffenen Kinder nicht nur Anzeichen für eine, sondern gleich für
mehrere dieser Gefährdungsarten - also Vernachlässigungen, psychische,
körperliche oder sexuelle Gewalt - auf. Im Jahr 2015 hatte dieser Anteil bei 16
% gelegen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben alle vier Arten der Kindeswohlgefährdung
zugenommen. Das größte Plus war 2025 aber bei Vernachlässigungen (+3 950
Nennungen) und bei psychischen Misshandlungen zu verzeichnen (+3 250 Nennungen).
Gefährdung ging in 74 % der Fälle (hauptsächlich) von einem Elternteil aus
In 74 % aller Fälle ging die Kindeswohlgefährdung - ausschließlich oder
hauptsächlich - von der Mutter oder dem Vater aus. In 4 % war es ein
Stiefelternteil oder die neue Partnerin beziehungsweise der neue Partner eines
Elternteils und in 5 % eine andere Person. In 9 % der Fälle waren mehrere
Personen beteiligt, ohne dass eine Hauptperson ausgemacht werden konnte. In
weiteren 7 % war gänzlich unbekannt oder unklar, von wem die
Kindeswohlgefährdung ausgegangen war.
Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 % der Fälle im Anschluss
eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 %
der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen. Dieser Fall tritt
üblicherweise ein, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die
Gefahr selbst oder mit den angebotenen Hilfen abzuwenden, zum Beispiel bei
fehlender Kooperationsbereitschaft.
Verdachtsmeldungen mit 12 % mehr Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand
Im Vorfeld hatten die Jugendämter fast 268 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer
Gefährdungseinschätzung geprüft. Damit haben die Gefährdungseinschätzungen im
Jahr 2025 sogar um 12 % zugenommen - also noch stärker als die
Kindeswohlgefährdungen - und ebenfalls einen neuen Höchststand erreicht.
Die meisten Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung stammten dabei 2025
von Polizei und Justiz (30 %) und aus der Bevölkerung - also von Verwandten,
Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern (22 %). Dahinter folgen Schulen
und die Kindertagesbetreuung (16 %) und die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe
(12 %). In nur knapp einem Zehntel der Fälle kamen die Hinweise von den Familien
selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).
Methodische Hinweise:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche
Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht
oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter
verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf durch eine
Gefährdungseinschätzung abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken (§ 8a
SGB VIII). Bei der Interpretation der Daten ist beachten, dass es sich um eine
sogenannte "Hellfeld-Statistik" handelt, das bedeutet, es werden Verdachtsfälle
von Kindeswohlgefährdung erfasst, die den Behörden bekannt gemacht wurden. Das
sogenannte "Dunkelfeld" - also die Summe der Fälle, die unerkannt geblieben sind
- wird durch die Statistik nicht abgebildet. Zu den Personen, von denen die
Kindeswohlgefährdung ausgeht, gehören nicht nur diejenigen, von denen aktiv eine
Gefahr für das Kind ausgegangen ist, sondern auch Sorgeberechtigte, die eine
Gefährdung nicht abgewendet haben. Bei den Angaben dazu handelt es sich um eine
subjektive Einschätzung der Fachkräfte im Jugendamt zum Zeitpunkt der Beendigung
der Gefährdungseinschätzung. Informationen zu weiteren Definitionen, Inhalten
und der Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Statistik zum Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung, einschließlich Angaben nach Bundesländern, stehen in der
Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) und auf der Themenseite "Kinderschutz
und Kindeswohl" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit.
Weiterführende Daten bietet der Statistische Bericht "Statistik über den
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung", der in Kürze für das Berichtsjahr 2025
erscheint.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Kinder- und Jugendhilfe, Bundeselterngeld
Telefon: +49 611 75 8121
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6332381
OTS: Statistisches Bundesamt
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