|
Düsseldorf (ots) - Wer eine Lkw-, Taxi- oder Bus-Fahrerlaubnis beantragt oder
verlängert, kann die dafür vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens ab
sofort auch in Augenoptikbetrieben durchführen lassen. Eine entsprechende
Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 18. August in Kraft getreten. Der
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) begrüßt die Neuregelung
als Erweiterung der Anlaufstellen für Berufskraftfahrer und zugleich als
Anerkennung der fachlichen Kompetenz der Augenoptik.
Die Neuregelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E für
Lastkraftwagen sowie D, D1, DE und D1E für Busse sowie die Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung. Wer eine solche Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert,
muss gegenüber der Behörde eine Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit
der neuen Regelung können nun auch Augenoptikbetriebe die dafür vorgesehenen
Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast-
oder Dämmerungssehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und
die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllen.
" Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die
vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten
durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger
berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit
ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche
für dieVerkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert
durchzuführen" , erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.
Zusätzliche Kapazitäten für Berufskraftfahrer
Mit der Öffnung für Augenoptikbetriebe kann das bestehende Angebot an
Untersuchungsstellen deutlich erweitert werden. Gerade für die Transport- und
Personenverkehrsbranche, die auf planbare Abläufe angewiesen ist, kann die
Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten eine spürbare Entlastung bedeuten.
Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund
125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen
und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen sind damit auch finanzielle
Einsparungen möglich.
Fachkompetenz und Verkehrssicherheit
Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis bedeutet dabei keine Absenkung der
Anforderungen. Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die
erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht Augenoptikbetriebe damit ausdrücklich in
den Kreis der Stellen ein, die die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens
für Berufskraftfahrer durchführen und bescheinigen können. Für den ZVA ist dies
zugleich eine konsequente Nutzung vorhandener fachlicher Strukturen:
Augenoptiker und Optometristen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der
Prüfung des Sehvermögens und sind flächendeckend und wohnortnah erreichbar.
Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der
Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am
10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt
verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18.
August 2026.
Pressekontakt:
Sarah Köster
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 86 32 35-0
Fax: 0211/ 86 32 35-35
E-Mail: mailto:presse@zva.de
Web: http://www.zva.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51178/6335866
OTS: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen - ZVA
|