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Schwerin (ots) - Die Aufarbeitung der umstrittenen Bergungsaktion des
gestrandeten Buckelwals vor der Insel Poel wirft im Landwirtschaftsausschuss des
Landtags weiterhin massive Fragen auf. Nach der jüngsten Sitzung erklärt die
artenschutzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Schlupp:
"Die durch die Medien offengelegten Widersprüche im Zusammenhang mit der
vermeintlichen Rettung des Wals konnten auch in der Ausschusssitzung nicht
aufgeklärt werden. Es verdichtet sich der Eindruck, dass der zuständige Minister
Till Backhaus grundlegende wissenschaftliche Gutachten ignoriert und stattdessen
eine rein emotionale Entscheidung getroffen hat. Indem er den unzureichend
vorbereiteten Rettungsversuch einer privaten Initiative duldete, hat das
Ministerium sehenden Auges eine Überforderung der Akteure in Kauf genommen. Dass
selbst der zuständige Abteilungsleiter für Artenschutz im Vorfeld vor dem
Konzept gewarnt hatte, unterstreicht das behördliche Versagen.
Besonders kritisch zu bewerten ist die Frage, wie weit die behördliche Duldung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich reichte. Die spätere Aussetzung
des Tieres in der Nordsee lag außerhalb der eigenen Hoheitsgewässer. Es ist
rechtlich unklar, ob das Land damit eine Verantwortung für den weiteren Ablauf
übernommen hat, die außerhalb seiner Zuständigkeit lag, und ob bei der Umsetzung
möglicherweise pflichtwidrig gehandelt wurde. Wiederkehrende Bekundungen des
Ministers, der Wal sei unbeschadet aus dem Hoheitsgebiet des Landes
abtransportiert worden, dürften den tatsächlichen Anforderungen des Tierschutzes
und eines verantwortungsvollen Handelns kaum gerecht werden.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass es dem Minister vor allem darum ging,
unschöne Bilder eines verendeten Tieres vor der eigenen Küste zu verhindern.
Nach Aussagen des Ministers hätten die Bergung und die Entsorgung des Wals das
Land Mecklenburg-Vorpommern rund 560.000 Euro gekostet, wäre das Tier im eigenen
Bundesland verendet. Die Botschaft, die durch das tatsächliche Vorgehen
vermittelt wird, wirft daher erhebliche Fragen auf: Es steht die Befürchtung im
Raum, dass die Verklappung des Tieres in der Nordsee auch als eine vermeintlich
kostengünstigere und unkompliziertere Alternative gewählt worden sein könnte, um
das Sterben des Wals vor Poel nicht öffentlich begleiten zu müssen. Ein solches
Vorgehen würde den ethischen Ansprüchen an den Artenschutz widersprechen.
Mein Eindruck hat sich verfestigt, dass bei dieser Aktion der Aspekt des
Tierwohls nicht im Vordergrund stand. Von einem transparenten Umgang ist der
zuständige Minister weit entfernt. Wir erwarten nun die lückenlose
Bereitstellung aller relevanten Dokumente und Protokolle, die der Minister dem
Ausschuss zugesichert hat, um die Hintergründe dieser Entscheidung endgültig
aufzuklären. Und zwar auch hinsichtlich der Kosten, die durch den
,Rettungsversuch' entstanden sind, über deren exakter Höhe und Zusammensetzung
noch keine Klarheit herrscht und deren zugesicherte Begleichung durch die
Initiative zumindest teilweise noch aussteht."
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