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Berlin (ots) - Mietverträge werden häufig lange vor dem eigentlichen Einzug
geschlossen. Treten in dieser Zeit erhebliche Mängel auf, kann das Folgen für
den Vertrag haben. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern kann ein
bereits vor dem Bezug auftretender Bettwanzenbefall als schwerwiegender Mangel
eingestuft werden und eine sofortige Vertragsbeendigung zur Folge haben. Der
künftige Mieter hatte nicht mehr an dem Vertrag festhalten wollen und seinen
Rücktritt erklärt. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung. Diese Art von
Ungezieferbefall beeinträchtige die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung
erheblich. Der Mieter müsse nicht abwarten, bis das Mietverhältnis tatsächlich
begonnen habe. Schon vor dem Einzug könne ein Rücktritt gerechtfertigt sein,
wenn klar ist, dass der Mangel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
nicht vor dem Einzug der Mieter beseitigt werden kann. Dies war hier der Fall.
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 227/23)
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