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München (ots) - Für viele Halter älterer Fahrzeuge, die das Kältemittel R134a
nutzen, könnte laut ADAC die Wartung der Klimaanlage künftig schwieriger und
teurer werden. Verschärfte EU-Vorgaben sorgen dafür, dass die Nutzung von R134a
weiter eingeschränkt wird. Gleichzeitig fehlen für den Fahrzeugbestand bislang
breit verfügbare und rechtssicher freigegebene Alternativen.
Schon seit 2017 darf R134a nicht mehr in neu zugelassenen Pkw verwendet werden.
Zwar bieten manche Werkstätten eine Umrüstung auf das neuere, klimafreundlichere
Kältemittel R1234yf an, doch bestehende R134a-Anlagen sind dafür in der Regel
nicht ausgelegt und es fehlen nach Kenntnis des ADAC eindeutige Genehmigungen
und technische Freigaben. Offen sind insbesondere mögliche Auswirkungen auf die
Betriebserlaubnis und Haftungsfragen.
Der ADAC warnt ausdrücklich vor günstigen Nachfüllkits auf Butan- oder
Propanbasis, die im Internet teilweise als R12 oder HC-12a angeboten werden. Sie
sind für Fahrzeug-Klimaanlagen meist nicht zugelassen und können im Falle eines
Unfalls oder technischen Defekts ein Brandrisiko darstellen. Eine
funktionierende Klimaanlage ist nicht nur eine Komfortfrage: Sie hilft, den
Innenraum zu kühlen, beschlagene Scheiben schnell zu entfeuchten und trägt damit
auch zur Fahrsicherheit bei.
Der ADAC unterstützt das Ziel der EU, fluorierte Treibhausgase zu reduzieren.
Für Millionen ältere Fahrzeuge müssen jedoch bezahlbare, technisch sichere und
rechtlich zulässige Lösungen geschaffen werden. Der Mobilitätsclub fordert
deshalb eine verbindliche Rechtsgrundlage, einheitliche technische Anforderungen
an Umrüstungen und fahrzeugspezifische Freigaben der Hersteller.
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