|
Berlin (ots) - Die Bundesärztekammer hat ihre Unterstützung für eine
sektorenübergreifende Reform der Akut- und Notfallversorgung bekräftigt. "Die
Reform ist notwendig, um bestehende Strukturen besser zu vernetzen, Patientinnen
und Patienten gezielter durch das Versorgungssystem zu führen und Notaufnahmen,
Rettungsdienst sowie medizinisches Personal zu entlasten. Eine verlässliche
Ersteinschätzung und mehr Koordination in der Versorgung sind zugleich
wesentliche Voraussetzungen für weitere Strukturreformen, insbesondere für den
Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems in Deutschland", sagte
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Anhörung zum
Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Ebenso hob er
hervor, dass sich die Reform an den Realitäten der Versorgung orientieren und
die bestehenden Strukturen tatsächlich entlasten müsse.
Die Bundesärztekammer betont in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Poli
tik/Stellungnahmen/Notfallreform_GE_SN_BAEK_Stand_28082026_final_mit_Anhang.pdf)
die Notwendigkeit, die vorgesehenen Zugangs- und Behandlungswege verbindlich zu
nutzen. Dafür sei ein bundesweit einheitliches und standardisiertes System zur
Ersteinschätzung erforderlich. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse
in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Auch bei der Notrufabfrage
seien einheitliche Standards erforderlich. Der vom Wissenschaftlichen Beirat der
Bundesärztekammer entwickelte Notarztindikationskatalog sollte deshalb als
fachliche Grundlage für standardisierte, softwaregestützte Notrufabfragen
gesetzlich verankert werden.
Kritisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Ausweitung der ambulanten
Notfallversorgung durch verpflichtende telemedizinische und aufsuchende Angebote
rund um die Uhr. Angesichts begrenzter personeller Ressourcen seien solche
Angebote nur dort sinnvoll, wo ein tatsächlicher, objektiver Bedarf bestehe.
Auch die vorgesehenen rund 750 Integrierten Notfallzentren (INZ) dürften nicht
losgelöst von der bestehenden Versorgungslandschaft geplant werden, zudem müsse
geklärt werden, welche Rolle Krankenhäuser ohne INZ künftig übernehmen und wie
die Erreichbarkeit der Notfallversorgung gesichert werden könne.
"Die Reform muss den Einstieg in eine echte Versorgungsteuerung bringen, die wir
dann auch in den anderen Versorgungsbereichen brauchen. Dafür sind noch
Änderungen am Gesetzentwurf erforderlich. Zugleich muss die ärztliche
Selbstverwaltung bei der konkreten Umsetzung der Reform verbindlich in die
relevanten Entscheidungs- und Steuerungsgremien eingebunden werden", so
Reinhardt.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
Fax: (030) 4004 56 707
E-Mail: presse@baek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/9062/6348051
OTS: Bundesärztekammer
|