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Berlin (ots) - Anlässlich des bundesweiten Warntags am 10. September weist das
Deutsche Institut für Menschenrechte darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen
im Zivil- und Katastrophenschutz dringend stärker berücksichtigt werden müssen.
In Notlagen und Katastrophen ist ihr Sterberisiko bis zu viermal höher als das
von Menschen ohne Behinderungen.
"Barrierefreie Infrastruktur und Kommunikation sind im Katastrophenfall
entscheidend. Ob Warnungen nicht nur akustisch, sondern auch optisch erfolgen,
Fluchtwege oder Schutzräume barrierefrei zugänglich sind oder Informationen in
Leichter Sprache zur Verfügung stehen, beeinflusst maßgeblich die
Überlebenschancen von Menschen mit Behinderungen", erklärt Britta Schlegel,
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen
Instituts für Menschenrechte.
Das Institut empfiehlt der Politik in Bund und Ländern, Menschen mit
Behinderungen als besonders gefährdete Gruppe im Zivilschutzgesetz des Bundes
und in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder anzuerkennen und
Barrierefreiheit als Standard festzulegen. Zudem braucht es mehr
Katastrophenschutzübungen, die ihre Bedarfe und Fähigkeiten berücksichtigen. Ein
wichtiger Schritt ist darüber hinaus, Selbstvertretungen von Menschen mit
Behinderungen in die Planung einzubeziehen.
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2026): Menschen mit Behinderungen in
Katastrophen und Notlagen. Handlungsnotwendigkeiten für einen
menschenrechtsbasierten Bevölkerungsschutz gemäß Artikel 11 UN-BRK
https://ots.de/92yQgl
Weitere Informationen zum inklusiven Bevölkerungsschutz finden Sie auf der
Themenseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte. https://ots.de/ETDQQq
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom
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