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Ettlingen (ots) - Wenn Rechnungen liegen bleiben, Gläubiger Druck machen und
wichtige Entscheidungen keinen Aufschub mehr dulden, brauchen Unternehmer
schnelle Unterstützung - doch gerade dann ist die Qualität eines Krisenberaters
besonders schwer einzuschätzen. Denn nicht derjenige, der am meisten Zuversicht
verbreitet, ist automatisch der richtige Ansprechpartner. Woran Unternehmer
echte Krisenkompetenz bereits im ersten Gespräch erkennen und bei welchen
Aussagen sie hellhörig werden sollten, erfahren Sie hier.
Wer als Geschäftsführer plötzlich entscheiden muss, wie es mit seinem
Unternehmen weitergeht, hat kaum Zeit für eine langwierige Beratersuche. Die
Liquidität wird knapp, Zahlungen werden verschoben, womöglich bestehen bereits
Rückstände - und gleichzeitig wächst der persönliche Druck. In dieser Situation
wirkt ein Berater besonders attraktiv, wenn er Sicherheit vermittelt und einen
schnellen Ausweg verspricht. Doch genau darin liegt ein Risiko: Gute
Krisenberatung zeigt sich nicht daran, wie angenehm ein Gespräch verläuft,
sondern daran, ob sofort die entscheidenden Fragen gestellt werden. Denn wer
Kontostände, fällige Zahlungen, Rückstände und laufende Fristen ausblendet, kann
die tatsächliche Lage kaum belastbar beurteilen. "Wer sich in dieser Situation
auf die falsche Beratung verlässt, verliert nicht nur wertvolle Zeit. Im
schlimmsten Fall werden wichtige Fristen versäumt oder Zahlungen geleistet, für
die der Geschäftsführer später persönlich einstehen muss", warnt Ulrich Kammerer
von der UKMC.
"Unternehmer müssen nicht selbst zu Insolvenzrechtlern werden. Sie brauchen aber
genügend Krisenwissen, um zu erkennen, ob ihr Gegenüber die richtigen Fragen
stellt und die richtigen Prioritäten setzt", so Ulrich Kammerer weiter. Der
Vorstand der UKMC beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren mit
Restrukturierung und Sanierung und hat bereits mehr als 400 Insolvenz- und
Sanierungsverfahren persönlich betreut. Dabei konnten Vermögenswerte von über
300 Millionen Euro gesichert werden. Sein Ansatz setzt jedoch nicht erst bei der
Insolvenz an: Unternehmer sollen Risiken möglichst früh erkennen und rechtzeitig
die richtigen Maßnahmen einleiten können. Krisen kennt Ulrich Kammerer zudem aus
eigener unternehmerischer Erfahrung: Ein IT-Service-Unternehmen mit rund 700
Mitarbeitern führte er durch ein Schutzschirmverfahren und war nach acht Monaten
und einer Woche wieder schuldenfrei.
1. Er fragt nach dem Kontostand, nicht nach dem Umsatzziel
In normalen Unternehmensphasen stehen Wachstum, Vertrieb und Umsatzziele im
Fokus. In einer akuten Krise zählt zunächst die verfügbare Liquidität. Ein
krisenerfahrener Berater fragt deshalb nach dem aktuellen Kontostand, freien
Kreditlinien und danach, wann zuletzt alle fälligen Rechnungen pünktlich bezahlt
werden konnten. Ebenso wichtig ist, welche Zahlungen bereits geschoben werden
und seit wann.
Besondere Aufmerksamkeit gelten der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
sowie möglichen Rückständen beim Finanzamt oder bei Krankenkassen. Sie können
für die persönliche Haftung des Geschäftsführers und weitere rechtliche Risiken
relevant sein. Entscheidend ist zunächst, wie viel Zeit und finanzieller
Handlungsspielraum überhaupt noch vorhanden sind.
2. Er verlangt Unterlagen, bevor er ein Angebot macht
Ein Erstgespräch liefert Hinweise, aber noch keine belastbare Datenlage. Skepsis
ist deshalb angebracht, wenn ein Berater bereits ein konkretes Angebot macht,
ohne wesentliche Unterlagen gesehen zu haben. Eine seriöse Kriseneinschätzung
braucht Zahlen, die Liquidität, wirtschaftliche Entwicklung und bestehenden
Zahlungsdruck sichtbar machen. Dazu gehören insbesondere der aktuelle
Finanzstatus, offene Forderungen und Verbindlichkeiten, betriebswirtschaftliche
Auswertungen sowie Steuer- und Krankenkassenkonten. Je nach Situation kommen
Kreditvereinbarungen und Sicherheiten, Bürgschaften und Gesellschafterdarlehen
sowie Mahnungen, Vollstreckungen oder Stundungen hinzu. Auch Auftragsbestand und
Planung können für die weitere Einschätzung relevant sein. Unternehmer müssen
diese Unterlagen nicht selbst bewerten können. Entscheidend ist, ob der Berater
sie überhaupt anfordert.
3. Er benennt relevante Fristen frühzeitig und konkret
Für Unternehmer ist im Erstgespräch nicht entscheidend, sämtliche Vorschriften
des Insolvenzrechts zu verstehen. Der Berater sollte vielmehr konkret klären, ob
möglicherweise bereits Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht, welche
Frist deshalb laufen könnte und welche Prüfung unmittelbar erforderlich ist.
§ 15a InsO sieht bei haftungsbeschränkten Unternehmen im Fall der
Zahlungsunfähigkeit eine Höchstfrist von drei Wochen, bei Überschuldung von
sechs Wochen für die Insolvenzantragstellung vor. Dabei handelt es sich nicht um
frei verfügbare Wartezeiten. Entscheidend ist deshalb, frühzeitig zu klären, ob
einer dieser Insolvenzgründe bereits vorliegt. Für die Zahlungsunfähigkeit nach
§ 17 InsO gilt: Eine Liquiditätslücke von mindestens zehn Prozent spricht nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig dafür, wenn sie nicht
kurzfristig geschlossen werden kann. § 19 InsO betrifft wiederum die
Überschuldung. Die konkrete rechtliche Bewertung gehört in die Hände geeigneter
Fachleute.
4. Er spricht über die persönliche Haftung des Geschäftsführers
Die persönliche Haftung ist kein angenehmes Thema - gerade deshalb gehört sie
früh auf den Tisch. Denn die Haftungsbeschränkung einer GmbH schützt
Geschäftsführer nicht vor den Folgen eigener Pflichtverletzungen. Ein
kompetenter Berater sollte deshalb klären, welche persönlichen Risiken in der
konkreten Situation bestehen. Dazu gehört etwa die Frage, welche Zahlungen noch
zulässig sind. § 15b InsO kann bei Zahlungen nach Eintritt von
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine persönliche Erstattungspflicht
begründen. Auch nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung
können nach § 266a StGB strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei verletzten
steuerlichen Pflichten kann nach §§ 34 und 69 AO ebenfalls eine persönliche
Haftung entstehen. Hinzu kommen mögliche Bürgschaften, Sicherheiten und andere
private Verpflichtungen.
5. Er erklärt sein eigenes Honorar und mögliche Interessenkonflikte
Auch ein Berater verfolgt mit einem Mandat wirtschaftliche Interessen.
Unternehmer sollten deshalb nachvollziehen können, wie sich seine Vergütung
zusammensetzt, welche Zwischenergebnisse vereinbart werden und wann welche
Leistung erbracht wird.
Kritisch ist in Insolvenznähe insbesondere eine erfolgsabhängige Vergütung, da
sie falsche Anreize schaffen und etwa das Hinauszögern eines notwendigen Antrags
begünstigen kann. Ein kompetenter Krisenberater weist zudem darauf hin, dass
seine Honorare in einem späteren Insolvenzverfahren überprüft und unter
Umständen angefochten werden können. Deshalb können eine sauber geregelte
Vorkasse und eine genaue Terminabstimmung notwendig sein.
6. Er kennt die Grenzen seiner Kompetenz und arbeitet im Team
Unternehmenskrisen betreffen rechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche
und planerische Fragen. Ein guter Krisenberater weiß deshalb, wo seine eigene
Kompetenz endet und wann weitere Fachleute eingebunden werden müssen. So sollte
klar sein, wer die Rechtsberatung übernimmt, denn ein Sanierungsberater ohne
entsprechende Befugnis darf diese nicht eigenständig leisten. Auch der
vorhandene Steuerberater kann eine wichtige Rolle spielen: Er kennt häufig die
Zahlen des Unternehmens und kann aufgrund seiner Hinweis- und Warnpflichten nach
§ 102 StaRUG für die Krisenprüfung relevant sein. Je nach Situation kann
zusätzlich ein Planungsexperte erforderlich werden. Die UKMC setzt bei
Sanierungsverfahren deshalb auf interdisziplinäre Teams aus juristischen,
betriebswirtschaftlichen und weiteren fachlichen Experten.
Bei diesen Aussagen sollten Unternehmer hellhörig werden
Manchmal lässt sich mangelnde Krisenkompetenz besonders schnell an einzelnen
Aussagen erkennen. Nicht jeder problematische Satz verlangt eine ausführliche
fachliche Analyse, einige sollten bereits Anlass sein, genauer nachzufragen oder
die Zusammenarbeit grundsätzlich zu hinterfragen:
- "Erst mal Umsatz machen, der Rest regelt sich."
- "Den Antrag können wir noch schieben, das ist Auslegungssache."
- "Zahlen Sie erst die Lieferanten, das Finanzamt kann warten."
- "Wir arbeiten erfolgsabhängig, Sie zahlen nur, wenn es klappt."
- "Ich kenne den Richter."
- "Ich kenne den Verwalter."
- "Zahlen brauche ich dafür nicht, ich sehe das nach 30 Jahren."
- "Machen Sie sich um Haftung keine Sorgen, das regeln wir."
- "Ich schicke Ihnen morgen das Angebot." - obwohl zuvor keine Unterlagen
geprüft wurden.
Gemeinsam ist diesen Aussagen, dass sie komplexe Risiken vereinfachen,
notwendige Prüfungen überspringen oder Vertrauen an die Stelle einer belastbaren
Datenlage setzen. Gerade in einer Unternehmenskrise sollte jedoch das Gegenteil
gelten: Erst prüfen, dann einordnen und erst darauf aufbauend Entscheidungen
treffen.
Fazit: Krisenkompetenz zeigt sich früh - wenn man weiß, worauf zu achten ist
Unternehmer müssen keine Spezialisten für Insolvenzrecht werden. Sie brauchen
jedoch genug Grundlagenwissen, um falsche Prioritäten, übersprungene Prüfungen
und gefährliche Aussagen eines Beraters erkennen zu können. Genau dieses
präventive Krisenwissen vermittelt Ulrich Kammerer auch über die Ulrich Kammerer
Akademie auf Grundlage seiner Erfahrungen aus mehreren hundert realen
Sanierungsfällen. "Krisenkompetenz zeigt sich häufig schon in den ersten sechzig
Minuten, nicht daran, wie optimistisch ein Berater auftritt oder wie schnell er
eine Lösung verspricht, sondern daran, wie fundiert er die Situation prüft",
betont Ulrich Kammerer abschließend.
Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen wirklich steht, welche Risiken Sie nicht
übersehen dürfen und wie Sie in einer Krise handlungsfähig bleiben? Dann melden
Sie sich bei Ulrich Kammerer (http://www.ulrichkammerer.de) und vereinbaren Sie
einen Termin!
Pressekontakt:
Ulrich Kammerer Akademie
UKMC eG
E-Mail: mailto:info@ukmc.de
Website: http://www.ulrichkammerer.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/183019/6348925
OTS: Ulrich Kammerer
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