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Berlin (ots) - Balkonkraftwerke ermöglichen Mieterinnen und Mietern eine
einfache Beteiligung an der Energiewende und entlasten angesichts steigender
Stromkosten. Seit Oktober 2024 sind sie gesetzlich privilegiert. Doch wer bei
großen Wohnungskonzernen heute ein Balkonkraftwerk aufhängen möchte, muss häufig
noch immer eine lange Liste an Anforderungen erfüllen. Die hohen Anforderungen
an Balkonkraftwerke sind unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht deshalb nun gegen einen der größten
deutschen Wohnkonzerne vor Gericht. Erstmals klagt die DUH selbst, um ein
Muster-Urteil für Balkonkraftwerke stellvertretend für alle Mieterinnen und
Mieter zu erstreiten.
In der digitalen Pressekonferenz erläutern wir die juristische Ausgangslage,
ordnen den neuen Fall energie- und sozialpolitisch ein und zeigen, welche
Bedeutung Balkonkraftwerke angesichts steigender Stromkosten und zunehmender
Energiearmut für Mieterinnen und Mieter haben. Ein betroffener Mieter wird von
seinen Erfahrungen berichten. Wir bitten um Anmeldung über den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
- Dr. Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther
- Floran Becker, Bundesdirektor Deutscher Mieterbund
- Mark Sanders, Mieter
Datum:
Donnerstag, 17. September 2026 um 10 Uhr
Einwahllink:
https://l.duh.de/pk260917
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6349771
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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