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Berlin (ots) - Die Nerven liegen blank, wenn es um die Erfolge der AfD geht.
Hendrik Wüst, Ministerpräsident von NRW, ruft nach einer Arbeitsgruppe, um ein
Verbot zu prüfen. Aus dem Spektrum kommen entsprechende Verbots-Forderungen seit
Jahren.
Zwei neue Verfahren geben dem Bundesverfassungsgericht nun die Gelegenheit für
Klarheit zu sorgen: In beiden geht es um waffenrechtliche Erlaubnisse, die
aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD widerrufen wurden. Die AfD - so die
Begründung - sei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet.
Deshalb führe schon die Mitgliedschaft in der Partei zur waffenrechtlichen
Unzuverlässigkeit. Die betroffenen Mitglieder waren auf dem Rechtsweg bisher
erfolglos und haben am 10. September Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben.
Diese zugrundeliegenden rechtlichen Maßstäbe sind dabei mit denen eines
Parteiverbots durchaus in Teilen vergleichbar.
Der stellvertretende Bundessprecher Stefan Möller nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
"Angesichts der aufgeheizten politischen Stimmungslage und den potentiellen
gesellschaftlichen Folgen eines Verbots der im Osten Deutschlands mit Abstand
stärksten Partei wäre es wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht die
mit den Verfahren verbundene Gelegenheit nutzt, seine aus der NPD-Ära stammende
Rechtsprechung zu konkretisieren. So wäre unter anderem eine Klarstellung
hilfreich, inwiefern bei einer Gesamtschau auf eine Partei, die im Gegensatz zur
NPD oder KPD in Parlamenten, Kreis- und Stadträten tausende Initiativen
eingebracht und noch mehr Reden gehalten hat, diese Äußerungen wie bisher weiter
fast vollständig ausgeblendet werden können. Angesichts der Differenzen in der
verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wäre auch eine Konkretisierung
hilfreich, wie diese Gesamtschau durch die betroffene Partei überhaupt noch
erschüttert werden kann."
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