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Berlin (ots) - Heute fand eine Anhörung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im
Fachausschuss statt. Ziel des Gesetzentwurfes ist die verpflichtende
Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Experten stellten klar, dass diese
ausnahmslos für alle Schlachthöfe gelten sollte. Der Einsatz von KI kann das
erleichtern.
Dr. Franziska Kersten, agrarpolitische Sprecherin:
"Die Veterinärbehörden arbeiten oftmals schon am Anschlag und jede Unterstützung
ihrer Arbeit sollten wir ermöglichen. Dazu gehört auch die Videoüberwachung, die
eine durchgehende Kontrolle ermöglicht, ohne permanent vor Ort sein zu müssen.
Heute wurde deutlich, dass die Möglichkeit des KI-Einsatzes genutzt werden
sollte, um die großen Datenmengen vorzusortieren. Gleichzeitig muss der
Datenschutz gewährleistet sein. Beides muss im Gesetz noch klarer geregelt
werden."
Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter:
"In Schlachthöfen kommen immer wieder erhebliche Tierschutzverstöße vor, auch
wenn der Großteil von ihnen ordnungsgemäß arbeitet. Sie werden oft erst durch
die Veröffentlichung heimlich gemachter Videos bekannt. Es darf aber nicht dem
Zufall überlassen sein, ob Verstöße dokumentiert und geahndet werden. Tierschutz
ist ein hohes Gut und die Schlachtung ist der sensibelste Punkt im Leben der
Tiere. Die Experten empfehlen, dass wir keine Ausnahmen von der Videoüberwachung
für kleine und mittlere Betriebe machen, wie sie bisher noch im Gesetzentwurf
vorgesehen sind. Verstöße können demnach unabhängig von der Größe stattfinden
und fallen am Ende auf alle Betriebe zurück."
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