|
Düsseldorf (ots) - Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag des
Rechtsschutzversicherers ARAG macht deutlich: Obwohl viele Erwachsene in
Deutschland grundlegende Kinderrechte kennen, bestehen erhebliche Wissenslücken
- sowohl bei der rechtlichen Einordnung als auch bei der Frage, an wen man sich
wenden kann, wenn Kinderrechte verletzt werden. Nur jeder Fünfte der Befragten
(18 Prozent) gibt an, im Ernstfall genau zu wissen, welche Anlaufstellen es
gibt. Zudem haben 20 Prozent nach eigenen Angaben bereits selbst erlebt, dass
Kinderrechte im Alltag nicht ausreichend beachtet wurden - mehr als jeder Vierte
(27 Prozent) hat entsprechende Fälle bei anderen mitbekommen. Als weltweit
größter Rechtsschutzversicherer sieht die ARAG in diesen Ergebnissen einen
klaren gesellschaftlichen Handlungsauftrag.
Anlässlich des Weltkindertags am 20. September befragte das
Marktforschungsunternehmen YouGov im Auftrag der ARAG im Juli 2026 mehr als
2.000 Erwachsene in Deutschland zu ihrem Wissen über Kinderrechte, ihrer
persönlichen Erfahrung mit dem Thema und Reaktionsmöglichkeiten im Ernstfall.
Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeichnen ein aufschlussreiches Bild:
Viele kennen die wichtigsten Kinderrechte dem Namen nach - doch sobald es um
rechtliche Grundlagen oder konkrete Hilfsangebote geht, zeigen sich deutliche
Lücken.
Bekannte Rechte, unbekannte Grundlagen
Das Recht auf Bildung (73 Prozent) und das Recht auf gewaltfreie Erziehung (62
Prozent) gehören zu den bekanntesten Kinderrechten in Deutschland. Gleichzeitig
sehen jeweils 40 Prozent der Befragten genau in diesen Bereichen den größten
Verbesserungsbedarf - ein Befund, der sich mit dem Kinderrechte-Index 2025 des
Deutschen Kinderhilfswerks deckt. Besonders aufschlussreich ist dabei eine
verbreitete Fehlannahme: Rund 35 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass
Kinderrechte ausdrücklich als eigener Artikel im Grundgesetz verankert sind.
Tatsächlich leiten sich die Kinderrechte in Deutschland aus den allgemeinen
Grundrechten und der UN-Kinderrechtskonvention ab - ein eigener
Grundgesetzartikel fehlt bislang.
Orientierungslücke im Ernstfall
Besonders alarmierend ist ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Nur 18 Prozent der
Befragten wissen nach eigener Aussage genau, an wen sie sich wenden können, wenn
Kinderrechte verletzt werden oder ein Kind Schutz und Unterstützung benötigt.
Gleichzeitig geben 20 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben an, bereits
selbst erlebt zu haben, dass Kinderrechte im Alltag nicht ausreichend beachtet
wurden. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) hat entsprechende Fälle bei anderen
mitbekommen. Diese Diskrepanz zwischen persönlicher Betroffenheit und fehlendem
Orientierungswissen macht deutlich: Es braucht mehr Aufklärung darüber, welche
Hilfsangebote es gibt und wie Erwachsene im Ernstfall handeln können.
Rechtsschutz bedeutet auch Kinderschutz
Für die ARAG sind diese Ergebnisse mehr als eine Momentaufnahme. "Kinderrechte
sind keine abstrakten Versprechen - sie müssen im Alltag gelebt und geschützt
werden. Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer ist es unser Anspruch,
Menschen zu helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Dass dies auch für
die Rechte von Kindern gilt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Die
Ergebnisse dieser Umfrage zeigen uns, dass hier noch erheblicher
Aufklärungsbedarf besteht und dass wir als Gesellschaft gemeinsam handeln
müssen", erklärt Dr. Renko Dirksen, Vorstandsvorsitzender der ARAG SE.
Wissen, wohin man sich wenden kann
Um die bestehende Orientierungslücke bei Verstößen rund um Kinderrechte zu
schließen, stellen die ARAG Experten in einer parallel veröffentlichten
Verbraucherinformation (https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/kinderrec
hte-verletzt-wo-gibt-es-hilfe-/) konkrete Hilfestellungen bereit: Welche
Anlaufstellen gibt es? Wann sollten Behörden eingeschaltet werden? Und wie
können Erwachsene Kinderrechte im Alltag aktiv stärken? Diese Hilfestellungen
richten sich an Eltern, Erziehende und alle, die im Alltag Kontakt zu Kindern
haben - und zeigen, dass Handeln oft einfacher ist, als viele denken.
Informationen zur Studie
Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des
YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung
wurden im Zeitraum 10. und 13. Juli 2026 insgesamt 2095 Personen befragt. Die
Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse
anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die
Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.
Detailergebnisse aus der Studie stehen auf der Pressemitteilungsseite
(https://www.arag.com/de/presse/pressemitteilungen/group/00799/) als pdf zum
Download bereit.
Pressekontakt:
Kathrin Köhler
Chief Sustainability Officer ARAG SE
Telefon: 0211 963-2225
E-Mail: mailto:Kathrin.Koehler@ARAG.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/29811/6351444
OTS: ARAG
|