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Düsseldorf (ots) - Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
hat zwei Prüfungshinweise zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der
Abschlussprüfung veröffentlicht. Sie zeigen, wie Wirtschaftsprüfer generative KI
verantwortungsvoll im Prüfungsprozess einsetzen und die Auswirkungen von
KI-Systemen in Unternehmen angemessen berücksichtigen können. Damit stärkt das
IDW die Verlässlichkeit der Abschlussprüfung in einer zunehmend von KI geprägten
Wirtschaft.
Mit der wachsenden Leistungsfähigkeit Künstlicher Intelligenz nimmt auch die
Debatte über ihre Sicherheit und Kontrollierbarkeit zu. Führende KI-Unternehmen
diskutieren aktuell gemeinsame Sicherheitsstandards und externe Prüfungen bei
besonders leistungsfähigen neuen KI-Modellen vor ihrer Veröffentlichung.
Wirtschaftsprüfer verfügen über die fachliche Expertise, komplexe Systeme und
Prozesse zu beurteilen, Risiken zu identifizieren und die Verlässlichkeit von
Informationen kritisch zu hinterfragen. Mit zwei neuen Prüfungshinweisen schafft
das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) weitere
Orientierung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Abschlussprüfung.
Sie betrachten beide Seiten der Entwicklung: den Einsatz generativer KI durch
den Wirtschaftsprüfer selbst und die Auswirkungen des KI-Einsatzes in
Unternehmen auf die Abschlussprüfung.
Melanie Sack, Sprecherin des IDW Vorstands, betont: "Künstliche Intelligenz
eröffnet Unternehmen und Wirtschaftsprüfern erhebliche Chancen. Gleichzeitig
entstehen neue Risiken für die Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit von
Informationen. Deshalb braucht es klare Anforderungen, fachliches
Urteilsvermögen und unabhängige Prüfung."
Der IDW Prüfungshinweis "Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in der
Abschlussprüfung" (IDW PH 9.315DE.2 (07.2026)) (https://ots.de/b5SxeR) behandelt
den Einsatz generativer KI durch Abschlussprüfer. Er gibt praxisorientierte
Empfehlungen und zeigt anhand konkreter Anwendungsfälle, wie KI in den
verschiedenen Phasen einer Abschlussprüfung unterstützen kann. Auch
Anforderungen aus Datenschutz, Berufsrecht, Urheberrecht, Qualitätsmanagement
und dem EU AI Act werden berücksichtigt. Dabei stellt der Prüfungshinweis klar:
KI kann den Wirtschaftsprüfer unterstützen, ersetzt aber weder seine kritische
Grundhaltung noch seine finale fachliche Beurteilung.
Der IDW Prüfungshinweis "Auswirkungen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz
auf die risikoorientierte Abschlussprüfung" (IDW PH 9.315DE.3 (07.2026))
(https://ots.de/CyXvx7) befasst sich mit den Auswirkungen des KI-Einsatzes in
Unternehmen auf die Abschlussprüfung. Er unterstützt Abschlussprüfer dabei,
KI-Anwendungen zu identifizieren, deren mögliche Auswirkungen auf
Rechnungslegung, internes Kontrollsystem und Risikobeurteilung einzuschätzen und
daraus angemessene Prüfungshandlungen abzuleiten.
Melanie Sack: "Die grundlegenden Prinzipien der Abschlussprüfung gelten auch in
einer von Künstlicher Intelligenz geprägten Wirtschaft. Fachliches
Urteilsvermögen, professionelle Skepsis und persönliche Verantwortung bleiben
entscheidend. Die neuen Prüfungshinweise übertragen diese Kompetenz auf den
Umgang mit KI und schaffen damit Orientierung für eine verantwortungsvolle
Anwendung der Technologie."
Hinweis : Zum IDW Prüfungshinweis "Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz
in der Abschlussprüfung" hat das IDW auch einen Video-Podcast
(https://ots.de/91VghW) veröffentlicht. Er beleuchtet die Möglichkeiten und
Grenzen generativer KI in der Abschlussprüfung. Er zeigt, welche Anforderungen
sich für Verantwortlichkeit, Datenschutz und Qualitätsmanagement ergeben.
Darüber sprechen Valerie Wachter, Senior Technical Manager Digitalization &
Advisory beim IDW, und Hagen Müller, Senior Partner dhpg, in der aktuellen Folge
des IDW Podcasts. Anhand praktischer Beispiele erläutern die beiden, wie
generative KI den Prüfungsprozess unterstützen kann und warum die professionelle
Urteilsbildung weiterhin Aufgabe des Wirtschaftsprüfers bleibt.
Pressekontakt:
Holger Externbrink
Director Communications
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Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Roßstr. 74, 40476 Düsseldorf
T: +49 211 4561 427
mailto:holger.externbrink@idw.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115568/6354120
OTS: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
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