|
Duisburg / Essen (ots) - Lange Haftstrafen für internationale
Rauschgiftgruppierung Fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Rauschgifthandels und
weiterer Straftaten verurteilt
Duisburg / Essen
Das Landgericht Duisburg hat am 14. September 2026 fünf Angeklagte einer
internationalen Rauschgiftgruppierung zu langjährigen Freiheitsstrafen zwischen
drei Jahren sechs Monaten und zehn Jahren verurteilt. Ferner wurden Taterträge
in Höhe von mehr als 450.000 Euro eingezogen.
Bezüglich eines Angeklagten ist das Urteil unmittelbar in Rechtskraft erwachsen,
im Übrigen ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Bereits am 24. April 2026 hatte das Landgericht Duisburg sieben weitere
Mitglieder der Gruppierung zu Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten
auf Bewährung bis zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Ausmaß der kriminellen Aktivitäten war erheblich: In einer Vielzahl von
Fällen handelte die Gruppierung international mit insgesamt mehr als 7 Tonnen
Cannabis, über 500 Kilogramm verschiedener Rauschgifte, darunter Kokain und
Crystal Meth, rund 2.000 Litern synthetischer Drogen, Ecstasy- und LSD-Trips
sowie Ketamin-Sticks und cannabinoidhaltigen Produkten, darunter auch
THC-haltige Süßigkeiten.
Damit sind nun alle zwölf angeklagten Täter des umfangreichen Verfahrens
erstinstanzlich verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Angeklagten maßgeblich an der
bandenmäßigen internationalen Einfuhr und dem Handel mit Betäubungsmitteln und
Cannabis in nicht geringen Mengen beteiligt.
Den Ermittlern des Zollfahndungsamtes Essen und der Staatsanwaltschaft Duisburg
war im Oktober 2024 ein umfangreicher Schlag gegen die international agierende
Gruppierung vorausgegangen. Die damaligen Maßnahmen führten zur Zerschlagung
wesentlicher Strukturen der Bande und zur Sicherstellung erheblicher Mengen an
Rauschgift und Waffen.
Weitere Informationen zum Ermittlungserfolg vom 10. Oktober 2024:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116257/5884106
Im Rahmen der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Durchsuchungen konnten u.
a. die auf den Bildern dargestellten illegalen Substanzen sichergestellt werden.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 6469 5153
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116257/6354141
OTS: Zollfahndungsamt Essen
|