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München (ots) - Das Zeitwohnwerk, Deutschlands bundesweites Netzwerk für Wohnen
auf Zeit, warnt vor unbeabsichtigten Folgen der geplanten Mietrechtsreform für
Menschen, die vorübergehend auf möblierten Wohnraum angewiesen sind. In einem
Dringlichkeitsappell an die Mitglieder des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages fordert das Netzwerk eine bessere
Berücksichtigung der Lebensrealitäten (zu lesen hier (https://zeitwohnwerk.de/)
). Die geplante zeitliche Begrenzung der Vermietung zum vorübergehenden Bedarf
sollte erweitert werden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Vermietung zum vorübergehenden
Bedarf auf sechs Monate begrenzt werden und maximal um 2 Monate verlängert
werden können.
Das Zeitwohnwerk hält diesen Zeitraum für zu kurz und fordert, eine Verlängerung
um maximal 6 Monate zu ermöglichen, um den Lebenssituationen vieler Mieter
gerecht zu werden.
"Wir sehen in unserer über 30-jährigen Tätigkeit, dass die 6+2 Regelung zu kurz
greift. Die Mehrheit der Vermietungen konzentriert sich auf eine Mietdauer von
sechs bis zwölf Monaten. Ein berufliches Projekt kann zehn Monate dauern, ein
Hausbau kann sich verzögern und auch nach einer Trennung lässt sich die
dauerhafte Wohnsituation nicht nach einem sehr eng gefassten gesetzlichen
Kalender planen", sagt Norbert Verbücheln, Geschäftsführer des Zeitwohnwerks.
"Genau für solche Übergangsphasen brauchen Menschen ausreichend Flexibilität,
die mit einer 6-12 Monatsregelung viel lebensnaher dargestellt werden können."
Wenn aus einer Übergangslösung ein neues Wohnungsproblem wird
Nach den Erfahrungen der im Zeitwohnwerk zusammengeschlossenen Unternehmen wird
privater möblierter Wohnraum auf Zeit unter anderem von Beschäftigten bei einem
beruflichen Wechsel oder einem befristeten Projekt, von Fach- und
Führungskräften an einem neuen Arbeitsort sowie von Menschen in privaten
Übergangssituationen dringend benötigt. Sehr teure möblierte Hotel- oder
Serviced Apartments sind für die meisten Mieter nicht bezahlbar.
Eine unmöblierte Wohnung ist für diese Mieter erstmal keine Alternative. Neben
der Wohnungssuche müssten Möbel und Hausrat für wenige Monate angeschafft
werden.
"Die Mietrechtsreform soll Mieter schützen. Eine zu starre zeitliche Grenze kann
aber bei Menschen mit einem nachweislich vorübergehenden Wohnbedarf genau das
Gegenteil bewirken", sagt Sara Basad, Geschäftsführerin des Zeitwohnwerks.
Auch Fachkräfte und Wirtschaftsstandorte betroffen
Das Zeitwohnwerk sieht in der geplanten Regelung zudem mögliche Auswirkungen auf
die Mobilität von Beschäftigten. Flexible Wohnmöglichkeiten erleichtern Fach-
und Führungskräften einen zeitlich begrenzten Wechsel an einen anderen
Arbeitsort, ohne dort unmittelbar einen dauerhaften Hausstand gründen zu müssen.
Gerade bei Projektarbeit, Probezeiten, Versetzungen oder anderen beruflichen
Übergangsphasen sollte der gesetzliche Rahmen für den vorübergehenden Wohnraum
weiter gefasst werden.
Das Zeitwohnwerk fordert deshalb folgende Anpassung der geplanten Regelung: Eine
Vermietung zum besonderen vorübergehenden Bedarf soll zunächst für bis zu sechs
Monate möglich sein und auf insgesamt bis zu zwölf Monate verlängert werden
können, wenn sich nach Mietbeginn ein längerer Bedarf ergibt.
Dem Zeitwohnwerk gehören u.a. Mr. Lodge (München) und agent home (Stuttgart) an
sowie weitere etablierte Unternehmen in Metropolregionen wie Düsseldorf,
Duisburg, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, und Nürnberg/Erlangen an. Die
Mitgliedsunternehmen verfügen zum Teil über mehr als 30 Jahre Erfahrung im
Bereich des möblierten Wohnens auf Zeit.
Pressekontakt:
Zeitwohnwerk UG (haftungsbeschränkt),
Tel. +49 89 340 823 280
mailto:sara.basad@zeitwohnwerk.de
mailto:norbert.verbuecheln@zeitwohnwerk.de
Keil Kommunikation GmbH
Catrin Keil
Tel. +49 89 74 11 85 495
mailto:catrinkeil@keilkommunikation.com
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/182014/6354270
OTS: Zeitwohnwerk UG
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