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Familienstiftung statt Holding? Warum immer mehr Unternehmer ihr Vermögen neu strukturieren (FOTO)

18.09.2026 09:45 Uhr Ratgeber Stiftung

Langenfeld (ots) - 186.000 Unternehmen benötigen bis 2030 eine Nachfolgelösung. Für die Wahl der Beteiligungsstruktur ist das eine Vorfeldentscheidung - sie fällt Jahre vor jeder Transaktion. Viele Unternehmer setzen beim Vermögensaufbau auf klassische Holdingstrukturen. Doch mit wachsendem Vermögen rücken andere Fragen in den Vordergrund: Vermögensschutz, Nachfolge, langfristiger Erhalt des Familienvermögens und steuerliche Planung über Generationen hinweg. Deshalb beschäftigen sich immer mehr Unternehmer mit der Familienstiftung als Alternative oder Ergänzung zur Holding. "Eine Holding ist ein starkes Instrument für den Unternehmensaufbau. Geht es jedoch um den langfristigen Schutz und die generationenübergreifende Sicherung von Vermögen, kann eine Familienstiftung entscheidende Vorteile bieten. Welche Struktur die richtige ist, hängt immer von den individuellen Zielen des Unternehmers ab", sagt Sascha Drache. Der zertifizierte Stiftungsberater und Buchautor, in der Branche als "Stiftungspapst" bekannt, begleitet jährlich rund 100 Stiftungsgründungen. Hier erklärt er, für wen welche Struktur sinnvoll ist und warum immer mehr Unternehmer ihre Vermögensplanung langfristig neu ausrichten.

Nachfolgedruck trifft auf einen anziehenden Transaktionsmarkt

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn benötigen zwischen 2026 und 2030 rund 186.000 Unternehmen in Deutschland eine Nachfolgelösung, 27 Prozent mehr als in den fünf Jahren zuvor. Gleichzeitig verschiebt sich die Präferenz: Laut KfW-Nachfolge-Monitoring streben inzwischen 45 Prozent einen externen Verkauf an, während intern gelöste Übergaben an Bedeutung verlieren. Im ersten Halbjahr 2026 zählte Oaklins 1.490 Transaktionen mit deutscher Beteiligung, 15 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Jenseits dieser 45 Prozent liegt kein Block von Unternehmern, die halten wollen, sondern ein Bündel von Wegen - familieninterne Übergaben, Verpachtungen, stille Liquidationen. Ihnen gemeinsam ist eine offene Eigentümerfrage, und beantwortet wird sie nicht im Verhandlungsraum, sondern Jahre vorher, bei der Wahl der Beteiligungsebene.

"Die meisten Unternehmer treffen die Strukturentscheidung, wenn es um Steuern geht, und nicht, wenn es um Eigentum geht", erläutert Drache. "Das ist verständlich. Es führt aber dazu, dass die Holding längst steht, bevor jemand die entscheidende Frage gestellt hat: Wem soll dieses Vermögen in 30 Jahren gehören?"

Was die Steuerreform verschiebt - und was nicht

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber im Juli 2025 eine stufenweise Absenkung der Körperschaftsteuer beschlossen, von 15 auf 10 Prozent in fünf Jahresschritten zwischen 2028 und 2032. Die kombinierte Ertragsteuerbelastung einer Kapitalgesellschaft sinkt damit typisierend von 31 auf 25,9 Prozent.

Von der Tarifsenkung profitieren beide Konstruktionen gleichermaßen, denn auch die Familienstiftung ist Körperschaftsteuersubjekt. Unverändert bleibt die Gewerbesteuer. Eine GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, eine Familienstiftung nur dann, wenn sie tatsächlich einen Gewerbebetrieb unterhält. Für die klassische Beteiligungsholding relativiert sich der Unterschied allerdings erheblich. Schachteldividenden aus Beteiligungen von mindestens 15 Prozent sind nach § 9 Nr. 2a GewStG kürzbar, und bei Anteilsveräußerungen belastet die Gewerbesteuer nur die pauschalierten fünf Prozent nach § 8b KStG. Die effektive Differenz liegt dort unter einem Prozentpunkt.

Der volle Abstand von rund 15 Prozentpunkten greift deshalb nur bei Erträgen ohne Schachtelbegünstigung: Zinsen, Lizenzen, Mieten ohne erweiterte Kürzung, sonstige laufende Einkünfte. Genau dort liegt in vielen Familienvermögen der wachsende Teil, in Liquidität aus Teilverkäufen, in Wertpapieren, in fremdvermieteten Objekten. Wer die Stiftung ausschließlich als Dach über einer operativen Beteiligung betrachtet, wird ihren steuerlichen Vorteil überschätzen. Wer sie als Träger des gesamten Familienvermögens plant, wird ihn unterschätzen.

Die Struktur bestimmt das Transaktionsfenster

Für Transaktionsberater ist ein zweiter Punkt bedeutsamer als der Steuersatz: Die gewählte Ebene legt fest, welche Wege später offenstehen und welche sich schließen.

Wird qualifiziertes Betriebsvermögen in eine Familienstiftung eingebracht, greifen die Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG. Bei Anteilen an operativ tätigen Kapitalgesellschaften oberhalb der 25-Prozent-Schwelle bleiben je nach Optionswahl 85 oder 100 Prozent des begünstigten Vermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer frei. Das ist der stärkste Hebel der Konstruktion - und er hat einen Preis.

Behaltensfristen von fünf beziehungsweise sieben Jahren und eine Lohnsummenregelung binden das Vermögen; wer innerhalb der Frist veräußert, riskiert eine anteilige Nachversteuerung. Damit wird die Einbringung zu einer Terminentscheidung. Wer die Stiftung errichtet und zwei Jahre später ein unerwartetes Angebot erhält, steht vor einer Rechnung, die er zuvor nicht aufgemacht hat. Wer eine Transaktion innerhalb der nächsten fünf Jahre für möglich hält, sollte das operative Vermögen deshalb zurückstellen und zunächst nur Vermögensteile überführen, die nicht unter die Verschonung fallen.

"Ich rate niemandem zur Stiftung, der in drei Jahren verkaufen will", macht der Stiftungsexperte deutlich. "Die Stiftung ist ein Instrument für Vermögen, das bleiben soll. Wer eine Transaktion plant, braucht zuerst einen Zeitplan und dann eine Struktur, nie umgekehrt."

Ergänzung statt Ersatz - wo die Grenzen liegen

Beide Modelle stehen selten in Konkurrenz, häufig tritt die Familienstiftung als Muttergesellschaft über die bestehende Holding, die operativ unverändert weiterarbeitet. Die Holding bleibt das Werkzeug der Aufbauphase, die Stiftung übernimmt die Eigentümerebene und damit Vermögensbindung, Governance und Nachfolge.

Die Grenzen des Instruments sollten dabei nicht beschönigt werden. Eine Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, sie steht unter Stiftungsaufsicht, sie verursacht laufenden Verwaltungsaufwand, und ihre Vermögensbindung ist unumkehrbar. Vermögen, das erst eingebracht wird, wenn Ansprüche Dritter bereits bestehen, genießt keine Sicherheit. Die Anfechtungsfristen laufen weiter. Keine Konstruktion ersetzt die Prüfung des Einzelfalls durch Steuerberater und Stiftungsberater gemeinsam.

Fazit

Die Frage im Titel lässt sich nicht mit "statt" beantworten, sondern nur mit "wofür". Die Holding organisiert Unternehmertum, die Stiftung organisiert Eigentum über Generationen. Dass sich immer mehr Unternehmer mit dieser Arbeitsteilung befassen, hat weniger mit Steuersätzen zu tun als mit der Einsicht, dass Nachfolge planbar sein muss, bevor sie eintritt. Entscheidend bleibt, welche Erträge auf welcher Ebene anfallen und ob das Vermögen gebunden werden soll oder verfügbar bleiben muss.

"Die häufigste Fehlentscheidung, die ich sehe, ist nicht die falsche Rechtsform, sondern die falsche Reihenfolge", betont Sascha Drache. "Ich stelle in jedem Erstgespräch dieselbe Frage: Soll dieses Vermögen in 20 Jahren noch zusammen sein? Wer darauf keine klare Antwort hat, braucht zunächst keine Stiftung, sondern eine Entscheidung."

Über Sascha Drache:

Sascha Drache ist Experte für das Stiftungswesen. Er ist seit vielen Jahren in der deutschen Stiftungswelt unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.stiftung.de/

Pressekontakt:

RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K. Vertreten durch: Sascha Drache E-Mail: mailto:info@ratgeber-stiftung.de Website: https://www.stiftung.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/167546/6354361 OTS: Ratgeber Stiftung


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Ratgeber Stiftung
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