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Berlin (ots) - Am morgigen Mittwoch findet die Anhörung des
Gesundheitsausschusses zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im
Gesundheitswesen (GeDIG) statt. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, lobt das Gesetz als vielversprechenden Türöffner für eine
stärker vernetzte und datenbasierte Gesundheitsversorgung in Deutschland:
"Vor allem die Einführung eines zusätzlichen digitalen Versorgungseinstiegs über
die Apps der Krankenkassen hat ein großes Potenzial, den Zugang der Versicherten
zur Versorgung zu vereinfachen. Von der einheitlichen Ersteinschätzung akuter
medizinischer Probleme über die Nutzung der elektronischen Überweisung bis zur
Möglichkeit der direkten Buchung eines Behandlungstermins kann in den ePA-Apps
der Kassen künftig die gesamte Versorgungskette digital abgebildet werden.
Zudem wird mit dem GeDIG erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Einführung
einer strukturierten digitalen Bedarfseinschätzung geschaffen. Wenn diese
Elemente handwerklich gut umgesetzt werden, kann das Ergebnis zu einer echten
Sprunginnovation für das deutsche Gesundheitswesen werden. Voraussetzung für das
Gelingen ist allerdings, dass neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auch
die gesetzlichen Krankenkassen angemessen an der technischen Umsetzung beteiligt
werden.
Wir begrüßen auch die geplanten Erweiterungen der Datennutzungsmöglichkeiten für
die Krankenkasse zur gezielten Ansprache der Versicherten auf bestimmte
gesundheitliche Risiken oder Präventionsthemen wie Impfungen. Die bisherigen
Möglichkeiten der Kassen für Projekte nach § 25b SGB V zeigen jetzt schon
beachtliche Erfolge, zum Beispiel bei der Steigerung von HPV-Impfquoten. Die im
GeDIG vorgesehene stärkere Ausrichtung auf präventive Anwendungsfälle - etwa im
Bereich der Herz-Kreislauf-Erkrankungen - sind aus unserer Sicht sehr sinnvolle
Weiterentwicklungen. Die vorgesehenen Reallabore sind für die Krankenkassen eine
Chance, die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben auf eine erweiterte
empirische Grundlage zu stellen. Um das Potenzial der Reallabore voll
auszuschöpfen, sollten auch Arbeitsgemeinschaften mehrerer Krankenkassen die
Befugnis zur Errichtung dieser Einrichtungen erhalten. Auch die Möglichkeit des
Datenpoolings zur Vergrößerung der Datenbasis für Trainingszwecke sollte noch
gesetzlich geregelt werden.
Kritisch sehen wir die Schaffung von zusätzlichen Abrechnungsverfahren für
Sachleistungen der GKV. Solche Doppelstrukturen schaffen nur Probleme und
zusätzliche Aufwände. Das Geld sollte in sinnvollere Digitalisierungsvorhaben
investiert werden. Wenig sinnvolle Doppelstrukturen befürchten wir auch durch
die geplante Erweiterung der gematik-Funktionen, die weit über ihre bisherige
Rolle hinausgehen. Anwendungen mit direktem Versichertenbezug sollten auch
künftig von den Krankenkassen bereitgestellt und im Wettbewerb weiterentwickelt
werden - und nicht zentral von der gematik vorgegeben."
Hinweis für die Redaktionen:
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur morgigen Anhörung findet sich zum
Download unter https://ots.de/qtq7Sg
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
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OTS: AOK-Bundesverband
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