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Berlin (ots) - Die Bundesapothekerkammer schafft die Grundlage für weitere
Impfungen in Apotheken. Hintergrund ist das im Mai 2026 im Bundestag
beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das den
Apotheken ermöglicht, Erwachsenen alle Nicht-Lebendimpfstoffe zu verabreichen.
Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker nur gegen Influenza (Grippe) und
COVID-19 impfen. "Das gemeinsame heilberufliche und politische Ziel ist die
Steigerung der Impfquoten in Deutschland. Apotheken können dazu beitragen, dass
Impfungen gegen eine Vielzahl verschiedener Infektionskrankheiten flächendeckend
und niederschwellig verfügbar sind und damit die Impfraten steigen", sagt Dr.
Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. "Die erforderlichen
Fortbildungsmaterialien sind in der Erstellung und die
Fortbildungsveranstaltungen sind in der Planung. Sobald Apothekerinnen,
Apotheker und weiteres pharmazeutisches Personal in den Apotheken die
Qualifikation haben, dürfen die neuen Impfungen in den Apotheken durchgeführt
werden. Ich gehe davon aus, dass nach den Honorierungsverhandlungen spätestens
ab Jahresbeginn 2027 alle Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken
auch zu Lasten der Krankenkassen möglich sein werden. Das sind gute Nachrichten
für alle Impfwilligen."
Mit dem ApoVWG hat der Gesetzgeber die Bundesapothekerkammer beauftragt, die für
die neuen Impfungen erforderlichen Schulungen in einem Curriculum festzulegen.
Dieses Curriculum wurde in der heutigen Mitgliederversammlung der
Bundesapothekerkammer verabschiedet. Hoffmann: "Wir haben den Fortbildungsbedarf
der Apothekerinnen, Apotheker und des Weiteren pharmazeutischen Personals in
einem Curriculum definiert. Hierfür haben wir uns unter anderem mit der
Bundesärztekammer ausgetauscht und damit die Voraussetzungen für die
Fortbildungen der Apothekenteams geschaffen." Apothekerinnen und Apotheker, die
bereits gegen Grippe und COVID-19 impfen dürfen, benötigen für Impfungen mit
weiteren Nicht-Lebendimpfstoffen eine Ergänzungsschulung.
Bereits am 29. September verabschiedete die Mitgliederversammlung die
aktualisierte Leitlinie zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von
Schutzimpfungen. Die Leitlinie wurde auf alle Nicht-Lebendimpfstoffe erweitert.
Bislang umfasste sie die Impfungen gegen Influenza und COVID-19. Eine zweite
Erweiterung betraf die Impfung durch weitere pharmazeutische Berufsgruppen unter
apothekerlicher Aufsicht nach einer speziellen Schulung.
Weitere Informationen zu den Apotheken-Impfungen (inkl. Apothekensuche) finden
Sie unter http://www.die-apotheken.de .
Weitere Informationen unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004 132, mailto:presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, 030 40004 134,
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OTS: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
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