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Berlin (ots) - "Die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung
medizinischer Handlungsempfehlungen gehören in die Verantwortung von Ärztinnen
und Ärzten. Wer diese Aufgaben den Krankenkassen überträgt, greift in den
geschützten Behandlungskontext ein und gefährdet das Vertrauensverhältnis
zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten."
Mit diesen Worten warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der
heutigen Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im
Gesundheitswesen (GeDIG) vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen
bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Die Bundesärztekammer unterstützt im
Grundsatz die Ziele des Gesetzes, sieht jedoch die geplanten Regelungen zur
Auswertung medizinischer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA)
kritisch.
So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Krankenkassen künftig
ePA-Daten nutzen können, um individuelle Gesundheitsrisiken zu identifizieren
und Versicherte über mögliche Risiken sowie Versorgungsangebote zu informieren,
ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen
sie weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder
Alkoholkonsum, erheben sowie in sogenannten Reallaboren exklusiv und ohne
zwingendes Einverständnis der Versicherten neue Formen der Verarbeitung
personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
"Wir halten die systematische Auswertung von ePA-Daten zur Erkennung
individueller Gesundheitsrisiken grundsätzlich für sinnvoll. Sie muss jedoch in
der Verantwortung der Ärzteschaft und ihrer Organisationen liegen", stellt
Reinhardt klar. Entscheidungen über die Weiterverarbeitung der Daten und die
Kommunikation der Ergebnisse dürften nur im Einvernehmen mit der ärztlichen
Selbstverwaltung getroffen werden.
"Ob ein Befund ein Risiko bedeutet und welche Konsequenzen daraus folgen, lässt
sich nicht von der ärztlichen Behandlung trennen. Standardisierte Hinweise der
Krankenkassen aus maschinellen Auswertungsprogrammen werden Patientinnen und
Patienten verunsichern, ohne einen medizinischen Mehrwert zu schaffen", betont
auch Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und gemeinsam
mit dem Berliner Ärztekammer-Präsidenten PD Dr. Peter Bobbert Vorsitzender des
BÄK-Ausschusses "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung". Bodendieck nimmt
für die Bundesärztekammer an der Anhörung teil.
In ihrer https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/St
ellungnahmen/GeDIG_GE_SN_BAEK_12102026.pdf zu der Anhörung fordert die
Bundesärztekammer, die geplanten erweiterten Datennutzungsbefugnisse der
Krankenkassen aus dem Gesetz zu streichen und die Erprobung von Gesundheitsdaten
aus der ePA in sogenannten Reallaboren nicht bei den Krankenkassen, sondern im
Verantwortungsbereich der Ärzteschaft anzusiedeln. Zudem sei bei der Genehmigung
eines Reallabors die Möglichkeit eines Widerspruchs durch die Versicherten
zwingend einzuräumen.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und
digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) (https://www.bundesaerztekammer.
de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/GeDIG_GE_SN_BAEK_12102026.p
df)
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