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Berlin (ots) - Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die fünfte
Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, Aufstiegs-BAföG).
Höhere Fördergrenzen, ein verbesserter Darlehenserlass und die Nichtanrechnung
von Arbeitgeberzuschüssen sollen die finanzielle Belastung der Teilnehmenden
weiter senken.
Katrin Zschau, zuständige Berichterstatterin:
"Das Aufstiegs-BAföG ist das zentrale staatliche Förderungsinstrument zur
höherqualifizierenden Berufsbildung. Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, wie
attraktiv dieses Instrument ist und was es leistet: 1997 wurden rund 49.000
Menschen gefördert. Im vergangenen Jahr waren es rund 186.000 - also fast
viermal so viele. Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz fließen dafür aktuell
allein aus dem Bundeshaushalt dieses Jahr 876 Mio. Euro in die berufliche
Bildung. Für die aktuell vorgesehenen Verbesserungen stellt der Bund ab 2028
zusätzlich weitere 21 Mio. Euro zur Verfügung und die Länder 6 Mio. Euro.
Hinter dem Aufstiegs-BAföG steht eine einfache Idee: Wer sich beruflich
weiterqualifizieren möchte, soll die Chance dazu haben. Auch dann bzw. gerade
dann, wenn der eigene Kontostand es nicht hergibt, Lehrgänge, Prüfungen oder den
Lebensunterhalt allein aufzubringen.
Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Verbesserungen vor. Der Förderrahmen
für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro, beim
Meisterstück verdoppelt er sich auf 4.000 Euro. Wer die Prüfung besteht, bekommt
künftig 60 statt 50 Prozent des verbleibenden Darlehens für Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren erlassen. Alleinerziehende erhalten zudem einen höheren
Kinderbetreuungszuschlag von 160 statt 150 Euro monatlich je Kind. Das alles
reduziert die Kosten für Geförderte weiter.
Auch die Unterstützung durch Arbeitgeber wird erleichtert. Wenn Betriebe etwas
zu den Fortbildungskosten beitragen, wird dieser Zuschuss künftig nicht mehr auf
die staatliche Förderung angerechnet. Dadurch wird Bürokratie abgebaut.
Das Aufstiegs-BAföG gibt es seit 30 Jahren und man kann es zu Recht eine
Erfolgsgeschichte nennen. Daran setzen wir mit dieser Novelle an. In Deutschland
hat jede und jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen
Weg, genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung. Im parlamentarischen
Verfahren wird es für uns unter anderem darum gehen, wie die Förderung noch mehr
mit veränderten Berufswegen Schritt halten kann. Manchmal ist eine zusätzliche
Qualifikation auf derselben Stufe genau das, was Beschäftigte und Betriebe
brauchen."
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