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Lahr (ots) -
- Nach 22.524 zurückgerufenen ID.4 in den USA bestätigt Volkswagen
Batterieprobleme auch in Deutschland
- Betroffene Besitzer sollen ihre Elektroautos vorerst nur noch bis 80 Prozent
aufladen
- Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier verbraucherfreundliche Urteile gegen
Mercedes wegen Brandgefahr erstritten
Volkswagen muss sich erneut mit möglichen Brandrisiken bei seinen Elektroautos
auseinandersetzen. Nach einem Rückruf von 22.524 VW ID.4 in den USA hat der
Konzern bestätigt, dass auch Fahrzeuge der ID.-Baureihe und der Cupra Born in
Deutschland von Qualitätsproblemen bei Hochvoltbatterien betroffen sind. Darüber
berichteten BILD und NDR am 15. Oktober 2026. Betroffene Besitzer sollen ihre
Fahrzeuge vorerst nur noch bis maximal 80 Prozent aufladen. Die
Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht darin eine möglicherweise erhebliche
Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und empfiehlt, kaufrechtliche Ansprüche
prüfen zu lassen. Bei vergleichbaren Problemen hat die Kanzlei bereits mehrere
verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes und Ford erstritten. Eine
kostenlose Ersteinschätzung erhalten Betroffene im E-Mobilitäts-Online-Check . (
https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/vw-rueckruf-wegen-bra
ndgefahr-nach-22500-e-autos-den-usa-sind-auch-deutsche-id-modelle-betroffen#cta-
target)
VW-Rückruf: Hochvoltbatterien können überhitzen
In den USA betrifft der Rückruf 22.524 Volkswagen ID.4 der Modelljahre 2023 bis
2026. Nach Angaben der amerikanischen Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA können
bestimmte Hochvoltbatterien überhitzen und im schlimmsten Fall einen
Fahrzeugbrand auslösen. Die Behörde führt den Rückruf unter der Nummer 26V630,
bei Volkswagen trägt er die Kennzeichnung 93EX.
Nach einem Bericht der BILD vom 9. Oktober 2026 wurden die betroffenen Fahrzeuge
zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Februar 2025 im amerikanischen VW-Werk
Chattanooga produziert. Die Batterien stammen vom Zulieferer SK Battery America.
Besonders kritisch kann offenbar das Laden auf mehr als 80 Prozent werden. Unter
ungünstigen Bedingungen können einzelne Batteriezellen überhitzen und eine
thermische Kettenreaktion auslösen. Eine endgültige Reparaturlösung befindet
sich noch in der Entwicklung.
Die wichtigsten Informationen zum Rückruf:
- 22.524 VW ID.4 sind in den USA betroffen.
- Brandgefahr: Fehlerhafte Batteriezellen können überhitzen und einen
Fahrzeugbrand verursachen.
- Ladebegrenzung: Bis zur Reparatur sollen die Batterien maximal zu 80 Prozent
geladen werden.
- Reparatur: Eine endgültige technische Lösung liegt noch nicht vor.
- Halterinformation: Ab dem 27. November 2026 sollen in den USA entsprechende
Schreiben verschickt werden.
Auch deutsche VW- und Cupra-Kunden betroffen
Wie BILD am 15. Oktober 2026 berichtet, hat Volkswagen bestätigt, dass auch in
Deutschland Qualitätsprobleme bei Hochvoltbatterien aus bestimmten
Produktionszeiträumen bestehen. Betroffen sind Modelle der ID.-Baureihe sowie
der Cupra Born. Nach Angaben des Unternehmens geht es um einige Tausend
Fahrzeuge.
Der NDR berichtet ebenfalls am 15. Oktober, dass insbesondere Fahrzeuge aus den
Produktionsjahren 2023 und 2024 betroffen sind. Ursache seien Produktionsfehler
bei Batteriezellen eines Zulieferers.
Volkswagen hat bereits Schritte für eine entsprechende Meldung beim
Kraftfahrt-Bundesamt eingeleitet. Bis zur Klärung sollen betroffene Fahrzeuge
vorsorglich nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden. Die Begrenzung kann
teilweise über ein Software-Update erfolgen.
Je nach Zustand der Batterie können weitere Maßnahmen bis hin zum Austausch
einzelner Batteriemodule notwendig werden. Wie lange die Einschränkungen
bestehen bleiben, ist derzeit offen.
Bereits im März 2026 musste Volkswagen rund 95.000 Elektroautos wegen möglicher
Batterieprobleme zurückrufen, darunter etwa 28.000 Fahrzeuge in Deutschland.
Betroffen waren unter anderem VW ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und Cupra Born.
Auch Mercedes, Ford und Porsche haben Probleme mit Hochvoltbatterien
Volkswagen ist mit den Sicherheitsproblemen nicht allein. Mehrere Hersteller
mussten in den vergangenen Monaten und Jahren Elektroautos und Plug-in-Hybride
wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückrufen.
Besonders deutlich zeigt sich das bei Mercedes. Wegen möglicher Batteriebrände
mussten zahlreiche Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB zurückgerufen werden.
Nachdem zunächst Software-Updates vorgesehen waren, ordnete das
Kraftfahrt-Bundesamt schließlich den Austausch betroffener Hochvoltbatterien an.
Am 16. August 2026 brannte zudem ein Mercedes EQA während des Ladens auf einem
Parkplatz in Speyer vollständig aus. Auch die Ladesäule wurde beschädigt. Ob der
Brand mit dem technischen Defekt zusammenhängt, der den Rückrufen zugrunde
liegt, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang
mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das
Landgericht Dortmund Mercedes mit Urteil vom 4. September 2026 (Az. 3 O 300/25)
zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+. Das Gericht
wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Probleme mit Hochvoltbatterien. Nach
Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu längeren
Ladezeiten und einer verringerten nutzbaren Batteriekapazität führen. Das
Landgericht Regensburg verurteilte Ford mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026
zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Porsche musste ebenfalls zahlreiche Taycan wegen möglicher Defekte an
Hochvoltbatterien zurückrufen.
Dr. Stoll & Sauer: Rückgabe des Elektroautos kann möglich sein
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer können Sicherheitsprobleme bei
Hochvoltbatterien einen erheblichen Sachmangel darstellen. Das gilt insbesondere
dann, wenn wegen Brandgefahr die Nutzung des Fahrzeugs eingeschränkt werden muss
oder eine dauerhafte Reparaturlösung nicht zur Verfügung steht.
Verbrauchern können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf
Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz
zustehen.
Ein Rückruf allein berechtigt allerdings nicht automatisch zur Rückgabe des
Fahrzeugs. Entscheidend sind die konkreten technischen Probleme, die
Auswirkungen auf die Nutzung sowie die Möglichkeiten einer dauerhaften
Mangelbeseitigung.
Die bisherigen Urteile gegen Mercedes zeigen, dass Gerichte ein konkretes
Brandrisiko bei Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten können.
Dr. Stoll & Sauer prüft deshalb auch für betroffene VW- und Cupra-Kunden, ob
eine Rückgabe des Fahrzeugs oder andere kaufrechtliche Ansprüche in Betracht
kommen.
Im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-
urteile/e-mobilitaet/vw-rueckruf-wegen-brandgefahr-nach-22500-e-autos-den-usa-si
nd-auch-deutsche-id-modelle-betroffen#cta-target) können Verbraucher ihre
rechtlichen Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen. Die Kanzlei untersucht
auch, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verfahrens
übernimmt.
Über Dr. Stoll & Sauer
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden
Verbraucherkanzleien Deutschlands. Schwerpunkte sind das Automobilrecht, der
Abgasskandal, Probleme bei der Elektromobilität, Datenschutz, Arbeitsrecht und
andere Verbraucherrechte. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung mit
Massenverfahren und Sammelklagen. Ihre Anwälte waren unter anderem maßgeblich an
der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beteiligt, die 2020 mit einem
Vergleich über rund 830 Millionen Euro für etwa 260.000 Verbraucher endete. Auch
bei Sammelklagen gegen Mercedes und Meta waren Anwälte der Kanzlei beteiligt.
Das JUVE-Handbuch zählt Dr. Stoll & Sauer seit Jahren zu den bekannten Kanzleien
im Verbraucherrecht.
Pressekontakt:
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