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Berlin (ots) - Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte
von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf
psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Opfer gravierender häuslicher
Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale
Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Zugleich werden Zugangshürden
abgebaut und die Rahmenbedingungen für ein flächendeckendes Angebot verbessert.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Wer Gewalt erfahren hat und den mutigen Schritt in ein Strafverfahren geht,
darf dabei nicht allein gelassen werden. Das gilt besonders für Betroffene
häuslicher Gewalt. Für uns ist der Kampf gegen Gewalt an Frauen eine zentrale
Aufgabe. Der Staat muss Betroffene schützen und auch im Gerichtssaal an ihrer
Seite stehen.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dabei ein erfolgreiches Instrument des
Opferschutzes. Qualifizierte Fachkräfte begleiten Betroffene vor, während und
nach der Hauptverhandlung, erklären das Verfahren und geben Orientierung und
Stabilität. So können Ängste abgebaut und zusätzliche Belastungen durch das
Strafverfahren vermieden werden.
Mit diesem Gesetz schließen wir eine Schutzlücke. Betroffene gravierender
häuslicher Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale
Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Gleichzeitig streichen wir für
erwachsene Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten den zusätzlichen Nachweis
besonderer Schutzbedürftigkeit. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte
müssen Betroffene zudem gezielt auf ihre Rechte hinweisen.
Damit stärken wir Opfer nicht nur auf dem Papier, sondern ganz konkret im
Strafverfahren. Wer den Weg zur Polizei und vor Gericht geht, muss ihn nicht
allein gehen."
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