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Nürnberg (ots) - Über eine halbe Million Staatsangehörige aus dem Westbalkan
arbeiten mittlerweile sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Möglich macht
das eine besondere Regelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das jährliche
Kontingent wird seit vergangenem Jahr überschritten und zeigt den Erfolg des
Modells für den deutschen Arbeitsmarkt. Die BA spricht sich deswegen dafür aus,
das jährliche Kontingent bei 50.000 zu belassen.
Vanessa Ahuja, Vorständin Leistungen und Internationales bei der BA
"Die Westbalkanregel steht für eine hohe Arbeitsmarktintegration und
Arbeitskräftenachfrage. Das aktuell geltende Kontingent reichte bereits im
Vorjahr nicht aus, und Anträge mussten abgelehnt werden. Obwohl die Regel keine
Qualifikation erfordert, arbeiten 53 Prozent mindestens als Fachkraft, fast
jeder Zweite davon in einem Engpassberuf. Ein halbiertes Kontingent wird ein
erfolgreiches Zuwanderungsmodell schwächen, den Fachkräftemangel verschärfen und
Unternehmen die Suche nach neuen Arbeitskräften erschweren. Wenn
Sonderinvestitionen und Bauturbo gelingen sollen, müssen Unternehmen die dafür
passenden Arbeitskräfte finden."
Beschäftigte aus dem Westbalkan stärken den Arbeitsmarkt
Beschäftigte aus den Westbalkanstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der
Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs: Derzeit (Datenstand September
2026) sind rund 546.000 Personen aus den Westbalkanstaaten in Deutschland
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den vergangenen fünf Jahren stieg
die Zahl um 170.000 an.
Obwohl die Westbalkanregel keine formale Qualifikation vorschreibt, üben 53
Prozent bzw. 287.000 Beschäftigte eine Tätigkeit mindestens auf dem Niveau einer
Fachkraft aus.
Beschäftigte aus dem Westbalkan tragen somit auch dazu bei, den Fachkräftemangel
am deutschen Arbeitsmarkt zu verringern. Rund 45 Prozent der 287.000
beschäftigten Fachkräfte arbeiten in einem definierten Engpassberuf, vor allem
auf dem Bau, in Transport und Logistik, der Gastronomie sowie im Pflegebereich.
Kontingent reicht derzeit nicht für alle Anträge aus - dennoch Kürzung
beabsichtigt
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Kontingent ab Januar 2027 zu halbieren.
Damit könnten jährlich nur noch 25.000 Personen aus dem Westbalkan in
Deutschland ein Jobangebot annehmen. Das Kontingent reichte aber bereits im Jahr
2025 nicht für alle Anträge aus und wird auch in diesem Jahr vor Jahresende
ausgeschöpft. Im Anhörungsverfahren wirbt die BA aus arbeitsmarktlicher Sicht
für die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
Die Zustimmung muss durch die BA erfolgen. Die Kontingente sind dabei auf Monate
und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt. Die Monatskontingente sind der BA
vorgegeben. Anträge können nur so lange bearbeitet werden, wie das jeweilige
Monatskontingent der betreffenden Staatsangehörigkeit noch nicht ausgeschöpft
ist.
Was ist die Westbalkanregel?
Die im Jahr 2016 eingeführte sogenannte Westbalkanregel ermöglicht
Staatsangehörigen aus den Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Nordmazedonien, Montenegro und Serbien unter vereinfachten Bedingungen ein Visum
für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Die Regel gilt für jede Art
der Beschäftigung und umfasst auch Helferberufe.
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