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Berlin (ots) - Neue Regeln für Aufzüge: Was sich ab dem 20. Januar 2027 mit der
Maschinenverordnung und darüber hinaus ändert
Für laufende oder neue Aufzugsprojekte gelten in Kürze neue Vorgaben: Schindler
unterstützt Architekten, Gebäudeplanende, Projektierer und Betreibende dabei,
Neubau- und Modernisierungsvorhaben, die den Stichtag der neuen Regelungen
überspannen, frühzeitig auf die neuen Anforderungen auszurichten. Neben der
Maschinenverordnung müssen weitere neue bzw. aktualisierte technische
Vorschriften berücksichtigt werden.
Ab dem 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Aufzugsanlagen, die derzeit gebaut oder
umfassend modernisiert werden, ist das mehr als eine Randnotiz: Die Verordnung
kann auch Vorhaben betreffen, deren Planung schon abgeschlossen oder deren
Beauftragung bereits erfolgt ist.
Dass Aufzüge von der Maschinenverordnung berührt sind, liegt an der Systematik
des europäischen Rechts: Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU bleibt die Grundlage
für CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. Für Risiken, die sie nicht
selbst abdeckt, greift sie jedoch auf die grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen des Maschinenrechts zurück. Bisher verwies sie
dafür auf die Maschinenrichtlinie. Mit deren Ablösung ändern sich auch die
Anforderungen, die bei Planung, Konstruktion und Realisierung von Aufzugsanlagen
zu berücksichtigen sind.
"Die Maschinenverordnung regelt Bereiche, die mit der Digitalisierung der
Aufzugtechnik untrennbar verbunden sind", sagt Nadine Kaszubowski, Leiterin
Neuanlagen Sales bei Schindler Deutschland. "Sicherheitsrelevante Hard- und
Software sowie digitale Schnittstellen müssen künftig so ausgelegt sein, dass
unkontrollierte Einflussnahmen von innen und außen unterbunden werden. Das
stärkt das Vertrauen in moderne, vernetzte Aufzugsanlagen und schafft einen
verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten."
Was das für laufende Neubau- und Modernisierungsprojekte bedeutet
Zeitpunkt prüfen: Entscheidend ist, wann ein Aufzug in Verkehr gebracht wird.
Liegt dieser Zeitpunkt ab dem 20. Januar 2027, gelten die neuen Anforderungen.
Das kann gegebenenfalls nachträgliche Leistungen erforderlich machen, um die
Aufzugsanlage entsprechend anzupassen. Bereits ausgestellte
Konformitätsbewertungen bleiben gültig, decken die Erfordernisse der
Maschinenverordnung aber nicht automatisch ab.
Digitale Systeme und Dokumentation: Schnittstellen, Fernzugriff und Software
sind vom Hersteller manipulationssicher auszulegen und nachvollziehbar zu
dokumentieren. Die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung dürfen digital
bereitgestellt werden.
Modernisierung einordnen: Wird ein bestehender Aufzug umfassend modernisiert,
muss im Einzelfall geprüft werden, welche Anforderungen gelten. Entscheidend
sind dabei vor allem der bestehende Aufzug und der Umfang der geplanten
Änderungen.
Zwei weitere Vorschriften, die Hersteller jetzt umsetzen müssen
EU Cyber Resilience Act (CRA): Er legt Anforderungen an die Cybersicherheit für
Produkte mit digitalen Elementen fest. Im Aufzug betrifft dies beispielsweise
Steuerungen, vernetzte Türantriebe, Gateways für die Kommunikation und
Monitoring-Systeme. Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und
schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten seit dem
11. September 2026, die Hauptanwendung folgt am 11. Dezember 2027. Hersteller
müssen unter anderem Cyberrisiken bewerten, Schwachstellen über den gesamten
Lebenszyklus managen und Updates bereitstellen.
Normen EN ISO 8100-1/-2:2026: Für Aufzüge wurde kürzlich eine neue
Normengeneration vom internationalen Normausschuss (ISO/CEN) veröffentlicht. Sie
wird nach jetzigem Stand zum Ende dieses Jahres rechtsverbindlich werden. Die
Übergangsfrist für die bisherige EN 81-20/50 beträgt ab diesem Zeitpunkt 30
Monate. Technisch betrifft sie unter anderem die Technologien für die Tragmittel
von Kabine und Gegengewicht, Anforderungen an Steuerungen und
Sicherheitsschaltungen, den erhöhten Schutz vor dem Einklemmen von Fingern und
Händen an beweglichen Türteilen sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit.
Frühzeitig klären, was für das einzelne Projekt gilt
Als Hersteller setzt Schindler die neuen Anforderungen in Produkten, Software
und Dokumentation um, prüft seine laufenden Projekte und stellt die Konformität
zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt sicher.
Für Architekten, Technische Gebäudeplanende, Projektierer und Betreibende bietet
Schindler Deutschland an, Neubau- und Modernisierungsvorhaben gemeinsam
einzuordnen: Wo steht das Projekt im Verhältnis zum Stichtag, welche Nachweise
liegen vor, welche Abstimmungen sind sinnvoll? Je früher diese Fragen geklärt
werden, desto verlässlicher lässt sich die weitere Projektplanung gestalten.
Betroffene Projekte bewertet Schindler individuell. Ansprechpartner sind die
jeweiligen Projektverantwortlichen sowie regionalen Ansprechpersonen, zu finden
unter https://www.schindler.de/de/kontakt.html .
Über Schindler
Seit mehr als 150 Jahren bewegt Schindler mit seinen Mobilitätslösungen täglich
2 Milliarden Menschen auf der ganzen Welt. Der 1874 gegründete Schindler Konzern
ist ein weltweit führender Anbieter von Aufzügen und Fahrtreppen sowie
zugehörigen Dienstleistungen. Die innovativen und umweltfreundlichen Zutritts-
und Beförderungssysteme prägen maßgeblich die Mobilität urbaner Gesellschaften.
Hinter diesem Erfolg stehen mehr als 69.000 Mitarbeitende in über 100 Ländern.
Schindler Deutschland wurde 1906 als erste Auslandstochter gegründet und ist
heute mit mehr als 4.000 Mitarbeitenden an 70 Standorten präsent.
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