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Frankfurt am Main (ots) -
- Interessenbekundung vom 30. Oktober bis zum 27. November 2026 möglich
- Bis zu 1.000 Euro Zuschuss für die Erstellung einer Klimabilanz
- Bereits mehr als 1.500 Förderanträge seit Programmstart bewilligt
Die Landwirtschaftliche Rentenbank startet eine neue Förderrunde für ihren
"Zuschuss Klimabilanz". Vom 30. Oktober (12:00 Uhr) bis zum 27. November 2026
(12:00 Uhr) können Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion über
das Förderportal der Rentenbank ihr Interesse bekunden. Gefördert werden 90
Prozent der Netto-Beratungskosten für die Erstellung einer Klimabilanz
einschließlich eines Maßnahmenkatalogs, maximal 1.000 Euro pro Betrieb.
"Es ist extrem wichtig, dass wir neben Klimaanpassungsmaßnahmen weiterhin auch
Maßnahmen adressieren, die die Erwärmung begrenzen. Denn wie stark die Folgen
großer Hitze und anhaltender Trockenheit sind, zeigt sich dieses Jahr
überdeutlich: In weiten Teilen der Südhälfte Deutschlands unterhalb einer Linie
von Rheinland-Pfalz bis nach Südthüringen sind die Böden durch die Dürre nach
wie vor nicht nur in den obersten 25 cm trocken, sondern bis in eine Tiefe von
1,80 m stark ausgetrocknet. Maßnahmen zur Minderung von Emissionen können
Betriebe gezielt ergreifen, wenn sie eine Klimabilanz erstellen. Diese zeigt
landwirtschaftlichen Betrieben, wo Emissionen reduziert und gleichzeitig Kosten
gespart werden können. Diese doppelten Einsparpotenziale zu erkennen und zu
nutzen - dafür legen wir mit unserem Zuschuss Klimabilanz ein Fundament", sagt
Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstands der Rentenbank.
Das Interesse an der Klimabilanzierung wächst: Laut Rentenbank-Agrarbarometer
vom Frühjahr 2026 erstellen bereits 20 Prozent der befragten Betriebe eine
Klimabilanz, weitere zehn Prozent planen dies. Seit dem Start des
Förderprogramms Mitte 2025 wurden mehr als 1.500 Anträge mit einem
Zuschussvolumen von über 1,5 Millionen Euro bewilligt.
Auch Milchviehhalter Henrik Döhrmann aus Niedersachsen hat den Zuschuss bereits
genutzt: "Die Klimabilanz zeigt uns, wo wir noch effizienter werden und Kosten
sparen können. Wenn wir dadurch gleichzeitig Emissionen reduzieren, profitieren
sowohl unser Betrieb als auch das Klima."
Interessenbekundung bis zum 27. November
Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die Betriebe, die zur
Antragstellung eingeladen werden, per Zufallsverfahren ausgewählt. Sie haben
anschließend bis zum 29. Januar 2027 (12:00 Uhr) Zeit, ihren Förderantrag
einzureichen. Mit der Erstellung der Klimabilanz darf erst nach Erhalt der
Förderzusage begonnen werden.
Bestehende Förderzusagen bis Oktober 2027 verlängert
Für Betriebe, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, gibt es ebenfalls
eine Neuerung: Die Rentenbank hat alle Zusagen mit einem ursprünglichen
Bewilligungsende am 15. November 2026 bis zum 31. Oktober 2027 verlängert. Die
zugesagten Fördermittel stehen damit bis zu diesem Datum zur Verfügung. Ein
gesondertes Schreiben zur Verlängerung wird nicht versandt. Die Rentenbank
empfiehlt den Betrieben dennoch, die Erstellung ihrer Klimabilanz zeitnah
abzuschließen und den Auszahlungsantrag möglichst frühzeitig einzureichen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Interessenbekundung unter:
https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/klimabilanz/
Hintergrund:
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die
Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Der Förderauftrag schließt neben der
Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wertschöpfungskette Lebensmittel
den Ausbau erneuerbarer Energien ebenso ein wie die Förderung der Bioökonomie.
Besonderes Gewicht liegt auf der Innovationsförderung. Sie reicht von der
Forschung und Entwicklung an Hochschulen über die Frühfinanzierung agrarnaher
Start-ups bis hin zur Markt- und Praxiseinführung neuer Technologien und
Produkte. Die Förderinstrumente der Rentenbank sind Zuschüsse, Nachrangdarlehen
und Programmkredite. Die Programmkredite werden wettbewerbsneutral über die
Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben. Die Rentenbank refinanziert Banken,
Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Die Bank ist
eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von
der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht wurde.
Sie unterliegt dem KWG und wird von der BaFin und der Bundesbank beaufsichtigt.
Die Förderbank refinanziert sich an den Finanzmärkten und gehört zu den wenigen
Triple-A-Adressen Deutschlands.
Pressekontakt:
Vanessa Zaher, Tel.: 069 2107-105, E-Mail:
mailto:vanessa.zaher@rentenbank.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/34948/6379464
OTS: Landwirtschaftliche Rentenbank
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