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Wiesbaden (ots) - Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 3,6 Millionen Euro
verzeichnet die R+V für die ersten drei Monate 2026 bei ihren Versicherten. Zum
Vergleich: Im gesamten Jahr 2025 summierten sich diese Schäden auf gerade einmal
600.000 Euro.
Strenger Frost und erheblicher Schneefall haben das Wetter zu Jahresbeginn 2026
geprägt. Besonders ungewöhnlich war der starke Schneefall im Norden
Deutschlands. In Hamburg herrschten mit 25 Zentimeter hohem Schnee nahezu alpine
Verhältnisse. "Sinken die Temperaturen für mehrere Tage unter den Gefrierpunkt,
zieht das oft teure Schäden an Wohngebäuden nach sich", berichtet Conny Flörcks
von der R+V Versicherung. "Der eisige Jahresanfang schlägt sich deutlich in
unserer Statistik nieder: Die Schäden durch Frost in den ersten drei Monaten
2026 sind mit 3,6 Millionen Euro sechsmal so hoch wie im gesamten Jahr 2025."
Die Ursache: Frost hat eine enorme Sprengkraft. Lässt das gefrorene Wasser die
Leitungen und Heizungsrohre platzen, droht ein massiver Wasserschaden am
Gebäude. Und in der Folge kostspielige Reparaturen. "Dabei werden die Schäden
häufig erst sichtbar, wenn das Eis taut und das Wasser sich in den Wänden
ausbreitet", erklärt die R+V-Expertin für Wohngebäudeversicherung.
Noch strengere Kälte gab es Deutschland zuletzt im Winter 2020/2021: Der
Deutsche Wetterdienst berichtete damals von "lange nicht erlebter eisiger Kälte"
und nächtlichen Temperaturen bis -26 Grad. Entsprechend verzeichnet die R+V im
Jahr 2021 Frostschäden an Wohngebäuden in Höhe von 6,2 Millionen Euro.
Die Heizung im Winter nie ganz abschalten
Doch wie lässt sich das Risiko für Frostschäden mindern? "Oft reichen schon
einfache Vorsorgemaßnahmen und dafür ist jetzt genau die richtige Zeit", weiß
Conny Flörcks. Sie empfiehlt: Bei Leitungen im Freien oder in unbeheizten Räumen
bereits vor dem ersten Frost das Wasser ablassen. Lässt sich die Leitung nicht
abstellen, hilft eine zusätzliche Dämmung. Während der Kälteperiode sollte die
Heizung nie ganz abgestellt werden - auch nicht während des Winterurlaubs.
Auch wenn eine Leitung bereits eingefroren ist, kann noch der schlimmste Schaden
verhindert werden. "Man sollte sofort die Wasserleitung am Haupthahn abstellen
und dann das Gebäude auf Temperaturen von mehr als 5 Grad heizen", erklärt
Flörcks. Dann gilt es, den Auftauprozess zu überwachen, um ein mögliches Leck
schnell zu orten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Wasseruhr: Läuft sie trotz
geschlossener Wasserhähne, ist das ein Hinweis auf ein größeres Leck.
Platzt eine Wasserleitung, sollten die Betroffenen das schnell ihrer
Versicherung melden. Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung
zuständig. Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung übernimmt die
Hausratversicherung.
Pressekontakt:
Gesa Fritz
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