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Berlin (ots) - Etwa ein Drittel der Berliner Haushalte heizt mit Fernwärme. Ein
Wechsel zu einem anderen Fernwärmeversorger ist in der Regel nicht möglich, und
wer die Preise künftig kontrolliert, will die Bundesregierung erst neu regeln.
Einen Teil der Rechnung haben Eigentümer aber schon heute selbst in der Hand.
André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung, erklärt, wo dieser Hebel
liegt und warum es sich lohnt, ihn jetzt zu nutzen.
Ein Beispiel aus Steglitz: ein Mehrfamilienhaus von 1968, zwölf Wohnungen, seit
Jahrzehnten an der Fernwärme. Die Eigentümergemeinschaft hat neue Fenster
einbauen und die oberste Geschossdecke dämmen lassen. Der Wärmeverbrauch ist
spürbar gesunken, die Heizkosten kaum. Im Liefervertrag steht eine Zahl, über
die bisher niemand gesprochen hat: 110 Kilowatt vereinbarte Wärmeleistung.
Festgelegt wurde sie für ein Haus mit alten Fenstern und ungedämmter Decke.
Dieses Haus gibt es so nicht mehr. Bezahlt wird es trotzdem, Jahr für Jahr.
Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?
Eine Fernwärmerechnung besteht in der Regel aus zwei Teilen. Der Arbeitspreis
gilt für jede gelieferte Kilowattstunde. Der Grundpreis richtet sich nach der
vereinbarten Wärmeleistung, also danach, wie viel Leistung der Versorger für das
Haus bereithält. Er fällt an, egal wie viel geheizt wird.
Im Preisblatt 2026 der landeseigenen Berliner Energie und Wärme (BEW) für das
Produkt Stadtwärme Klassik Plus liegt der Arbeitspreis bei 9,812 Cent je
Kilowattstunde. Der Jahresgrundpreis beträgt in der ersten Preisstufe 132,82
Euro je Kilowatt, jeweils brutto. Bei diesem Preis ergäben sich für das Haus aus
Steglitz allein beim Grundpreis 14.610 Euro im Jahr, bevor eine einzige
Kilowattstunde Wärme geflossen ist. Der tatsächliche Betrag hängt vom Vertrag
und den technischen Anschlussbedingungen ab. Ältere Verträge laufen teils über
andere Produkte, die Mechanik ist dieselbe.
"Nach einer Sanierung schauen fast alle auf den Verbrauch. Die vereinbarte
Leistung steht dagegen oft noch auf dem Stand von vor zwanzig oder dreißig
Jahren", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. "Wer Dämmung
und neue Fenster bezahlt hat, sollte auch die Leistung anpassen, die er dem
Versorger vergütet."
Kann man die Anschlussleistung bei Fernwärme reduzieren?
Das Recht dazu steht in der Fernwärmeverordnung. Nach § 3 AVBFernwärmeV
(https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/__3.html) können Kunden die
vereinbarte Wärmeleistung während der Vertragslaufzeit einmal im Jahr anpassen,
mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Bis zu einer
Senkung um 50 Prozent braucht es dafür keinen Nachweis. Mehr ist nur möglich,
wenn die Wärme künftig aus erneuerbaren Energien kommen soll.
Im Beispiel aus Steglitz ergibt eine angenommene Heizlastberechnung für das
sanierte Haus einschließlich Warmwasser rund 75 Kilowatt. Die Differenz von 35
Kilowatt liegt im nachweisfreien Bereich. Beim angesetzten BEW-Grundpreis wären
das rechnerisch bis zu 4.648,70 Euro weniger im Jahr, rund 390 Euro je Wohnung.
Voraussetzung ist, dass die Anschlussleistung entsprechend angepasst wird und
die technischen Bedingungen dies zulassen. Für die Neueinstellung der Leistung
nennt das Preisblatt einmalig 238 Euro. Bei Eigentümergemeinschaften läuft der
Antrag über die Verwaltung.
Zu knapp sollte die Leistung allerdings nicht angesetzt werden, sonst reicht sie
an den kältesten Tagen womöglich nicht aus, und eine spätere Erhöhung kann
wieder Kosten auslösen. "Die richtige Zahl liefert eine saubere
Heizlastberechnung", sagt André Heid. "Wer noch weitere Sanierungsschritte
plant, sollte die gleich mitdenken, damit die Leistung nicht zweimal angepasst
werden muss."
Warum die heutige Regel die günstigere ist
Eine spezielle bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme gibt es bisher nicht.
Zwar können Kartellbehörden überhöhte Preise prüfen, eine systematische
Kontrolle durch eine eigene Bundesbehörde ist aber erst geplant. Wie weit die
Preise auseinanderliegen, zeigt eine Auswertung des Verbraucherzentrale
Bundesverbands (https://www.vzbv.de/meldungen/fernwaerme-reform-staerkt-transpar
enz-und-preisaufsicht) : Für ein typisches Mehrfamilienhaus reicht die Spanne
von 8 bis 39 Cent je Kilowattstunde, der Median liegt bei 17 Cent.
Am 26. August 2026 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eckpunkte-waermenetz-2450162)
beschlossen. Geplant sind eine nachträgliche Preisaufsicht durch eine
Bundesbehörde, eine verpflichtende Transparenzplattform und eine
Schlichtungsstelle. Bei der Leistung sollen die Spielräume für Kunden dagegen
enger werden. Kunden sollen eine Anpassung künftig nach einer Energieberatung
verlangen können, wenn der Versorger selbst Effizienzmaßnahmen durchführt oder
erneuerbare Energien einsetzt. Ist die vereinbarte Leistung überdimensioniert,
soll eine Anpassung nur noch in den ersten drei Vertragsjahren möglich sein. Wie
die Regelungen für bestehende Verträge ausgestaltet werden, ist noch offen.
Einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht. Bis dahin gilt § 3 AVBFernwärmeV
unverändert, und damit eine Regel, die für viele Eigentümer großzügiger ist als
die geplante.
Was der Berliner Wärmeplan bedeutet
Berlin hat das größte Fernwärmenetz Westeuropas. Im Juni hat der Senat den
gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt auf Karten, wo Netze bestehen
oder entstehen könnten, verpflichtet aber niemanden zum Anschluss. Wer ein
Anschlussangebot bekommt, sollte die Leistung schon vor der Unterschrift prüfen:
Bei einem neuen Fernwärmeanschluss richtet sich auch der einmalige
Baukostenzuschuss nach der vereinbarten Wärmeleistung. Die BEW berechnet dafür
60,83 Euro je Kilowatt brutto, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Eine zu hoch angesetzte Leistung kann damit sowohl beim Anschluss als auch beim
laufenden Grundpreis zusätzliche Kosten verursachen.
Was Eigentümer jetzt tun können
Im Liefervertrag oder auf der letzten Jahresabrechnung steht die vereinbarte
Wärmeleistung, manchmal als Heizwasserdurchfluss in Litern pro Stunde. Wurde sie
seit der letzten Sanierung nie angepasst, sollte geprüft werden, ob sie noch zum
tatsächlichen Wärmebedarf passt.
Den belastbaren Wert liefert eine Heizlastberechnung
(https://www.heid-energieberatung.de/leistungen/heizlastberechnung/) . Mit
denselben Daten lässt sich prüfen, ob Fernwärme auf Dauer günstiger bleibt als
eine eigene Wärmepumpe. Die Heid Energieberatung Berlin unterstützt Eigentümer
dabei, den Wärmebedarf zu ermitteln und mögliche Einsparpotenziale bei der
Anschlussleistung zu erkennen, auf Wunsch zusammen mit einem individuellen
Sanierungsfahrplan.
(https://www.heid-energieberatung.de/individueller-sanierungsfahrplan-berlin/)
"Beim Fernwärmepreis selbst haben Eigentümer heute wenig mitzureden. Bei der
Leistung schon", sagt André Heid. "Wer seine Anschlussleistung nach einer
Sanierung überprüfen lässt, kann dauerhaft Grundkosten sparen. Gerade bei
Mehrfamilienhäusern können sich dadurch über die Jahre erhebliche Beträge
ergeben."
Für die Eigentümergemeinschaft aus Steglitz heißt das: Heizlast prüfen,
Anschlussleistung anpassen und künftig Grundkosten sparen. Ist die Leistung
richtig bemessen, bleibt die Wärmeversorgung gesichert, während die laufenden
Kosten sinken können.
Sie heizen mit Fernwärme und möchten wissen, ob Ihre vereinbarte Leistung noch
passt? Die Heid Energieberatung Berlin
(https://www.heid-energieberatung.de/Berlin/) berät Sie unverbindlich.
Pressekontakt:
Heid Energieberatung Berlin
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
Tel.: 0158 - 886 535 18
E-Mail: mailto:presse@heid-energieberatung.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/183849/6385255
OTS: Heid Energieberatung Berlin
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