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André Heid von Heid Energieberatung über Fernwärme in Berlin: Warum viele Eigentümer für Leistung zahlen, die ihr Haus nicht mehr braucht (FOTO)

6.11.2026 10:05 Uhr Heid Energieberatung Berlin

Berlin (ots) - Etwa ein Drittel der Berliner Haushalte heizt mit Fernwärme. Ein Wechsel zu einem anderen Fernwärmeversorger ist in der Regel nicht möglich, und wer die Preise künftig kontrolliert, will die Bundesregierung erst neu regeln. Einen Teil der Rechnung haben Eigentümer aber schon heute selbst in der Hand. André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung, erklärt, wo dieser Hebel liegt und warum es sich lohnt, ihn jetzt zu nutzen.

Ein Beispiel aus Steglitz: ein Mehrfamilienhaus von 1968, zwölf Wohnungen, seit Jahrzehnten an der Fernwärme. Die Eigentümergemeinschaft hat neue Fenster einbauen und die oberste Geschossdecke dämmen lassen. Der Wärmeverbrauch ist spürbar gesunken, die Heizkosten kaum. Im Liefervertrag steht eine Zahl, über die bisher niemand gesprochen hat: 110 Kilowatt vereinbarte Wärmeleistung. Festgelegt wurde sie für ein Haus mit alten Fenstern und ungedämmter Decke. Dieses Haus gibt es so nicht mehr. Bezahlt wird es trotzdem, Jahr für Jahr.

Wie setzt sich der Fernwärmepreis zusammen?

Eine Fernwärmerechnung besteht in der Regel aus zwei Teilen. Der Arbeitspreis gilt für jede gelieferte Kilowattstunde. Der Grundpreis richtet sich nach der vereinbarten Wärmeleistung, also danach, wie viel Leistung der Versorger für das Haus bereithält. Er fällt an, egal wie viel geheizt wird.

Im Preisblatt 2026 der landeseigenen Berliner Energie und Wärme (BEW) für das Produkt Stadtwärme Klassik Plus liegt der Arbeitspreis bei 9,812 Cent je Kilowattstunde. Der Jahresgrundpreis beträgt in der ersten Preisstufe 132,82 Euro je Kilowatt, jeweils brutto. Bei diesem Preis ergäben sich für das Haus aus Steglitz allein beim Grundpreis 14.610 Euro im Jahr, bevor eine einzige Kilowattstunde Wärme geflossen ist. Der tatsächliche Betrag hängt vom Vertrag und den technischen Anschlussbedingungen ab. Ältere Verträge laufen teils über andere Produkte, die Mechanik ist dieselbe.

"Nach einer Sanierung schauen fast alle auf den Verbrauch. Die vereinbarte Leistung steht dagegen oft noch auf dem Stand von vor zwanzig oder dreißig Jahren", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung. "Wer Dämmung und neue Fenster bezahlt hat, sollte auch die Leistung anpassen, die er dem Versorger vergütet."

Kann man die Anschlussleistung bei Fernwärme reduzieren?

Das Recht dazu steht in der Fernwärmeverordnung. Nach § 3 AVBFernwärmeV (https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/__3.html) können Kunden die vereinbarte Wärmeleistung während der Vertragslaufzeit einmal im Jahr anpassen, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Bis zu einer Senkung um 50 Prozent braucht es dafür keinen Nachweis. Mehr ist nur möglich, wenn die Wärme künftig aus erneuerbaren Energien kommen soll.

Im Beispiel aus Steglitz ergibt eine angenommene Heizlastberechnung für das sanierte Haus einschließlich Warmwasser rund 75 Kilowatt. Die Differenz von 35 Kilowatt liegt im nachweisfreien Bereich. Beim angesetzten BEW-Grundpreis wären das rechnerisch bis zu 4.648,70 Euro weniger im Jahr, rund 390 Euro je Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Anschlussleistung entsprechend angepasst wird und die technischen Bedingungen dies zulassen. Für die Neueinstellung der Leistung nennt das Preisblatt einmalig 238 Euro. Bei Eigentümergemeinschaften läuft der Antrag über die Verwaltung.

Zu knapp sollte die Leistung allerdings nicht angesetzt werden, sonst reicht sie an den kältesten Tagen womöglich nicht aus, und eine spätere Erhöhung kann wieder Kosten auslösen. "Die richtige Zahl liefert eine saubere Heizlastberechnung", sagt André Heid. "Wer noch weitere Sanierungsschritte plant, sollte die gleich mitdenken, damit die Leistung nicht zweimal angepasst werden muss."

Warum die heutige Regel die günstigere ist

Eine spezielle bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme gibt es bisher nicht. Zwar können Kartellbehörden überhöhte Preise prüfen, eine systematische Kontrolle durch eine eigene Bundesbehörde ist aber erst geplant. Wie weit die Preise auseinanderliegen, zeigt eine Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (https://www.vzbv.de/meldungen/fernwaerme-reform-staerkt-transpar enz-und-preisaufsicht) : Für ein typisches Mehrfamilienhaus reicht die Spanne von 8 bis 39 Cent je Kilowattstunde, der Median liegt bei 17 Cent.

Am 26. August 2026 hat das Bundeskabinett Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eckpunkte-waermenetz-2450162) beschlossen. Geplant sind eine nachträgliche Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde, eine verpflichtende Transparenzplattform und eine Schlichtungsstelle. Bei der Leistung sollen die Spielräume für Kunden dagegen enger werden. Kunden sollen eine Anpassung künftig nach einer Energieberatung verlangen können, wenn der Versorger selbst Effizienzmaßnahmen durchführt oder erneuerbare Energien einsetzt. Ist die vereinbarte Leistung überdimensioniert, soll eine Anpassung nur noch in den ersten drei Vertragsjahren möglich sein. Wie die Regelungen für bestehende Verträge ausgestaltet werden, ist noch offen.

Einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht. Bis dahin gilt § 3 AVBFernwärmeV unverändert, und damit eine Regel, die für viele Eigentümer großzügiger ist als die geplante.

Was der Berliner Wärmeplan bedeutet

Berlin hat das größte Fernwärmenetz Westeuropas. Im Juni hat der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen. Er zeigt auf Karten, wo Netze bestehen oder entstehen könnten, verpflichtet aber niemanden zum Anschluss. Wer ein Anschlussangebot bekommt, sollte die Leistung schon vor der Unterschrift prüfen: Bei einem neuen Fernwärmeanschluss richtet sich auch der einmalige Baukostenzuschuss nach der vereinbarten Wärmeleistung. Die BEW berechnet dafür 60,83 Euro je Kilowatt brutto, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Eine zu hoch angesetzte Leistung kann damit sowohl beim Anschluss als auch beim laufenden Grundpreis zusätzliche Kosten verursachen.

Was Eigentümer jetzt tun können

Im Liefervertrag oder auf der letzten Jahresabrechnung steht die vereinbarte Wärmeleistung, manchmal als Heizwasserdurchfluss in Litern pro Stunde. Wurde sie seit der letzten Sanierung nie angepasst, sollte geprüft werden, ob sie noch zum tatsächlichen Wärmebedarf passt.

Den belastbaren Wert liefert eine Heizlastberechnung (https://www.heid-energieberatung.de/leistungen/heizlastberechnung/) . Mit denselben Daten lässt sich prüfen, ob Fernwärme auf Dauer günstiger bleibt als eine eigene Wärmepumpe. Die Heid Energieberatung Berlin unterstützt Eigentümer dabei, den Wärmebedarf zu ermitteln und mögliche Einsparpotenziale bei der Anschlussleistung zu erkennen, auf Wunsch zusammen mit einem individuellen Sanierungsfahrplan. (https://www.heid-energieberatung.de/individueller-sanierungsfahrplan-berlin/)

"Beim Fernwärmepreis selbst haben Eigentümer heute wenig mitzureden. Bei der Leistung schon", sagt André Heid. "Wer seine Anschlussleistung nach einer Sanierung überprüfen lässt, kann dauerhaft Grundkosten sparen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern können sich dadurch über die Jahre erhebliche Beträge ergeben."

Für die Eigentümergemeinschaft aus Steglitz heißt das: Heizlast prüfen, Anschlussleistung anpassen und künftig Grundkosten sparen. Ist die Leistung richtig bemessen, bleibt die Wärmeversorgung gesichert, während die laufenden Kosten sinken können.

Sie heizen mit Fernwärme und möchten wissen, ob Ihre vereinbarte Leistung noch passt? Die Heid Energieberatung Berlin (https://www.heid-energieberatung.de/Berlin/) berät Sie unverbindlich.

Pressekontakt:

Heid Energieberatung Berlin Friedrichstraße 88 10117 Berlin Tel.: 0158 - 886 535 18 E-Mail: mailto:presse@heid-energieberatung.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/183849/6385255 OTS: Heid Energieberatung Berlin


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Heid Energieberatung Berlin
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