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Berlin (ots) - Strafbarkeitslücke bei K.o.-Tropfen geschlossen
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag abschließend über die Stärkung
des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings,
sowie die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Susanne Hierl:
Günter Krings: "Wer einem Menschen heimlich K.-o.-Tropfen ins Glas gibt, um ihn
zu vergewaltigen oder auszurauben, geht besonders niederträchtig vor. Der Täter
nimmt seinem Opfer die Möglichkeit, sich zu wehren, und bringt es zugleich in
erhebliche gesundheitliche Gefahr. Deshalb stellen wir den Einsatz von
K.-o.-Tropfen bei sexuellen Übergriffen und Raub künftig dem Einsatz einer Waffe
oder eines gefährlichen Werkzeugs gleich. Für solche Taten gilt dann
grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Diese harte Strafe
wird der Schwere solcher abscheulichen Taten gerecht."
Susanne Hierl: "Mit diesem Gesetzentwurf schließen wir eine Strafbarkeitslücke,
die durch die Rechtsprechung sichtbar geworden ist. Wer K.-o.-Tropfen einsetzt,
um Menschen anschließend sexuell zu missbrauchen oder auszurauben, handelt mit
erheblicher krimineller Energie. Deshalb war es richtig, den Einsatz solcher
Mittel ausdrücklich in die Qualifikationstatbestände aufzunehmen. Zugleich haben
wir im parlamentarischen Verfahren darauf geachtet, eine rechtssichere und
praxistaugliche Regelung zu schaffen. Damit stärken wir den Schutz der Opfer und
geben Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ein klares Instrument an die
Hand, um diese besonders verwerflichen Taten angemessen zu ahnden."
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