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Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des
Strafgesetzbuches beschlossen, die den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei schweren
Sexual- und Raubdelikten strafrechtlich angemessener erfassen soll. Die
Neuregelung reagiert auf die bisherige rechtliche Einordnung narkotisierender
Substanzen und sieht für die erfassten Qualifikationstatbestände eine
Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Es soll jetzt klargestellt werden,
dass narkotisierende Substanzen bei den betreffenden Qualifikationstatbeständen
als gefährliche Mittel berücksichtigt werden können. Damit wird auf die
bisherige Rechtsprechung zur Einordnung solcher Substanzen reagiert und endlich
die strafrechtlichen Voraussetzungen für eine härtere Bestrafung entsprechender
Taten präzisiert.
Sonja Eichwede , stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
"K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und
um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Sie bringen Frauen in
Todesgefahr und verletzen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Heute schließen wir
endlich eine Straflücke: Wer solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen
Übergriffs verabreicht, muss zukünftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren
rechnen. Mit dieser Gesetzesänderung stärken wir den Schutz von Frauen und
sorgen dafür, dass solche Taten endlich ihrer besonderen Schwere entsprechend
bestraft werden."
Carmen Wegge , Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:
"Der November ist mit dem Orange Day am 25. November ein wichtiger Monat, um
Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen. Diese Aufmerksamkeit muss sich auch in
unserer konkreten politischen Arbeit niederschlagen. Dazu gehört ein Strafrecht,
das auf schwere Übergriffe angemessen reagiert. Wir dürfen uns nicht darauf
beschränken, über Gewalt zu sprechen, sondern wir müssen die rechtlichen
Voraussetzungen dafür schaffen, dass Täter für ihre Taten konsequent zur
Verantwortung gezogen werden. Das machen wir mit dieser Verschärfung jetzt."
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