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Ludwigsdorf, Görlitz, München (ots) - Am vergangenen Wochenende wurde im
Einreisezug aus Polen ein 43-jähriger deutscher Staatsangehöriger angetroffen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen ihn
ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag.
Der Mann war im Jahr 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht rechtskräftig
zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vollstreckung des Strafrests war
damals zur Bewährung ausgesetzt worden.
Da er seiner Unterhaltspflicht auch anschließend weiterhin gröblich und
beharrlich nicht nachgekommen war, wurde die Strafaussetzung widerrufen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Deutsche dem Haftrichter am Amtsgericht
Görlitz vorgeführt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert,
womit seine nächsten Monate vorbestimmt sind.
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